Sichere Verwahrung des Testaments im Amtsgericht
Leider kommt es ab und an vor, dass das Testament nach dem Tod eines Angehörigen nicht gefunden wird. Schnell kann dies zu Streitigkeiten und Unklarheiten innerhalb der Verwandtschaft führen. Eine sichere Aufbewahrung des Testaments ist daher sehr wichtig.
Am besten sollte man seinen Verwandten sagen, wo es sich befindet. Die sicherste Möglichkeit jedoch ist die Lagerung beim Amtsgericht. Dort gibt man es in die „besondere amtliche Verwahrung“. Das Gericht sorgt für eine feuersichere Unterbringung und übernimmt im Todesfall die „stille“ oder öffentliche Testamentseröffnung.
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Testament zusammen mit einem Notar verfasst oder einfach selbst handschriftlich aufgesetzt wurde. Das Gericht verwahrt das Dokument in jedem Fall, so dass am Ende keine Unklarheiten innerhalb der Verwandtschaft herrschen.


