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Artikel Tagged ‘Anlegerberatung’

Initiative Finanzmarktwächter der Verbraucherzentralen

25. April 2011
cc by flickr/ IRS EIN

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Die Finanzkrise hat so manch einem bitterlich gezeigt, dass es leider vielen Beratern in der Finanzbranche nur um den eigenen Gewinn geht und so kamen etliche falsche Beratungen ans Licht. Noch immer wird in diesem Bereich jedoch zu wenig kontrolliert. Dies wollen die Verbraucherzentralen der Länder nun ändern und haben in diesen Tagen ihre neue Initiative Finanzmarktwächter vorgestellt.

Damit wollen sie den Verbrauchern in Finanzfragen noch mehr zur Seite stehen und vor allem verhindern, das unpassende Produkte auf unfaire Art und Weise vermittelt werden. Laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen gibt es bisher im Finanzbereich so wenig Verbraucherschutz wie nirgendwo sonst.. Eine noch effizientere Beobachtung sei daher mehr als wichtig um Missstände beseitigen zu können.

Noch für dieses Jahr sind vier Aktionen im Rahmen der Initiative Finanzwächter geplant. Zum einen soll überprüft werden ob Vermittler und Finanzinstitute beim Verkauf von Finanzprodukten auch ihre Provisionen offen legen. Zudem sollen die Beratungsprotokolle auf ihre Richtigkeit untersucht werden, die Dispozinsen werden genauer unter die Lupe genommen und man möchte herausfinden, warum so viele Verbraucher die Verträge für ihre Altersvorsorge zu früh kündigen. Hier wird man sicherlich noch so einiges Interessantes zu hören bekommen!

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Urteil: Bei Verlusten gilt das Beratungsprotokoll der Bank

24. Oktober 2010

Seit einigen Monaten sind die Banken dazu verpflichtet ein Beratungsprotokoll anzufertigen, in dem der Kunde dann den genannten und besprochenen Bedingungen der Geldanlage zustimmt. Hierbei sollte man genau auf die einzelnen Punkte achten, bevor man seine Zustimmung gibt, ansonsten steht man bei einem Verlustgeschäft am Ende als der Verlierer da.

Dies bestätigt auch ein aktuelles Urteil des Landgerichts Coburg. In dem konkreten Fall ging es um eine Bankkundin, die in einen Bio-Energie-Fonds investierte und dabei Verluste erzielte. Sie klagte auf die Rückabwicklung ihrer Beteiligung, da die Risiken bei der Beratung heruntergespielt wurden.

Leider hatte sie dem Beratungsprotokoll zugestimmt und in diesem war genau verzeichnet, dass das Anlagevorhaben in erster Linie „ertragsorientiert“ sei. Die Frau sei also über die Risiken informiert worden. Hinzu kam noch, dass sie bei der Bank bereits in andere nicht gerade sichere Anlagen wie Aktienfonds, Geldmarktfonds oder Immobilienfonds investiert hatte. Der Kundin ging es in den Augen der Richter nicht um eine sichere Anlage.

Also, stets genau das Beratungsprotokoll lesen und vor dem Geschäft auf die Risiken achten!

Banken , ,

Beratungsprotokolle der Banken und Sparkassen: BaFin will mehr kontrollieren

11. April 2010

In den letzten Jahren häuften sich die Beschwerden von Bankkunden über schlechte bzw. falsche Beratungen in den Banken und Sparkassen. Allein zum Wertpapiergeschäft gingen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Vorjahr rund 1.200 Beschwerden ein. Vor fünf Jahren waren es gerade einmal die Hälfte. Doch vor allem die Verbraucherzentralen werden von unzufriedenen Kunden fast schon überflutet.

Um diesen schlechten Beratungen vorzubeugen, wurden vor kurzem die sogenannten Beratungsprotokolle eingeführt, doch auch diese scheinen den Kunden nur wenig zu helfen. Verbraucherschützer beklagen, dass die Protokolle meist nicht die Realität des jeweiligen Gesprächs abbilden.

Die BaFin hat nun angekündigt diesbezüglich ihre Kontrollen in Form von Stichproben zu verbessern und auch groß angelegter durchzuführen. Zudem weist sie die Banken und Sparkassen darauf hin, auf vorgefertigte Textbausteine für das Beratungsprotokoll zu verzichten und gerade wichtige Stellen extra auszuformulieren. Auch eine Unterschrift des Kunden sei nicht nötig. Nur der Berater sei dazu verpflichtet.

Die BaFin wolle nun mehr darauf achten, wie die Banken und Sparkassen in der Praxis mit den neuen Gesetzen umgingen.

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Das Beratungsprotokoll bei den Banken kommt

5. Januar 2010

Die Finanzkrise hat es auf erschreckende Weise für viele aufgedeckt, die manchmal einseitigen bzw. verkaufsorientierten Beratungsgespräche bei der Bank. Um Kunden hiervor zu beschützen sind seit diesem Jahr die Banken dazu verpflichtet ein Beratungsprotokoll zu führen und dieses danach dem Kunden auszuhändigen.

Damit können Verbraucher in Zukunft leichter eine falsche Beratung der Bank nachweisen und Banken werden so kontrolliert. Soweit die Theorie, in der Praxis bleibt es nach wie vor unerlässlich sich auch das Protokoll genau anzuschauen. Die Pflicht ein Protokoll zu führen gilt für alle Gespräche, die dem Wertpapierhandelsgesetz unterliegen. Gespräche über Fest- oder Tagesgeld gehören also nicht dazu.

Experten raten zudem, bei wichtigen Beratungsgesprächen stets einen Zeugen mitzunehmen. Folgende Punkte sollten unbedingt in einem Beratungsprotokoll vermerkt sein:

  • Anlass des Beratungsgesprächs
  • Dauer des Gesprächs
  • Informationen über die angesprochenen Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen
  • Wünsche und Anlageziele des Kunden
  • persönliche Situation des Bankkunden
  • Empfehlungen des Bankberaters inklusive Begründung

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Medienfonds – Anleger sollten Verjährung prüfen lassen

17. Juli 2009

Es werden nicht wenige Anleger im Bereich der Medienfonds sein, die sich in den letzten Monaten gefragt haben, welche steuerlichen Probleme auf sie wohl zukommen könnten. Verantwortlich hierfür ist die generell in der Finanzverwaltung festzustellende Tendenz, bei Medienfonds erzielte Steuervorteile nachträglich abzuerkennen. Anleger können einen Feststellungsbescheid, eine Mitteilung über die Feststellung oder einen Einkommenssteuerbescheid erhalten. In Einzelfällen ist es sogar so, dass die Gesellschaft nicht über den eigentlich an den Medienfonds gerichteten Feststellungsbescheid informiert und der Anleger dann unerwartet einen Einkommenssteuerbescheid erhält, der das dortige Ergebnis berücksichtigt. Häufig fehlen also ausreichende Informationen bezüglich der einzelnen Verfahrensvarianten. Prozessual hat der Anleger dann das Problem, dass er eigentlich gegen den Feststellungsbescheid vorgehen müsste, um einen späteren negativen Einkommenssteuerbescheid zu verhindern. Hier ist bereits problematisch, dass die Einspruchsfrist nicht wahrgenommen werden kann, wenn der Anleger nicht direkt Kenntnis vom Feststellungsbescheid erhält. Andererseits ist der Rechtsweg eines einzelnen Anlegers gegen den Feststellungsbescheid nur eingeschränkt möglich, so dass hier vor allem die Geschäftsführer des Medienfonds gefragt sind. Grundsätzlich muss ein Anleger also prüfen, ob er gegen den aktuell erhaltenen Bescheid vorgehen kann und muss.

Gleichzeitig bedingt die Problematik um die möglicherweise steuerliche Verlustaberkennung auch die Verjährungsthematik im Zusammenhang mit der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung.

„Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre, beginnend mit dem 31.12. desjenigen Jahres, in dem der Anleger erstmals Kenntnis von ernsthaften Problemen in seinem Fonds erlangt hat. Abzustellen ist insoweit auf die entsprechenden Schreiben der Geschäftsführung, in welchen den Anlegern erstmals über Probleme bei der steuerlichen Anerkennung berichtet wird, so RAin Bettina Wittmann aus der Kanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann GmbH, Passau, welche gleichzeitig auch Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht ist.

So wurden Anleger der Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (Hannover Leasing Fonds 166) bereits mit Schreiben der Geschäftsführung vom Dezember 2006 darüber unterrichtet, das Medienfonds schwierige Steuerrechtsfragen aufwerfen, die eine längere Bearbeitung rechtfertigen. „Sieht man derartige Schreiben bereits als Anknüpfungspunkt des Verjährungsbeginns, dann bestünde die Gefahr, dass mögliche Schadensersatzansprüche zum 31.12.2009 verjähren“, so RAin Bettina Wittmann weiter.

Betroffene Anleger sollten daher unbedingt fachkundig prüfen lassen, inwieweit hier neben Ansprüchen gegen die Fondsgesellschaft auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Vermittler der Beteiligungen bestehen. Oftmals wurde vom Vertrieb nicht auf die der Kapitalanlage immanenten Risiken hingewiesen zu haben, so die Schilderungen der von der Kanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Passau, vertretenen Anleger.

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