Urteil: Empfänger von Arbeitslosengeld II brauchen keinen PC
Wohl nur wenige können sich heutzutage wohl noch ein Leben ohne PC vorstellen. Allein schon die Arbeitssuche erleichtert der Computer einem enorm. Wie soll man auch seine Bewerbung schreiben ohne PC? Doch solche Tatsachen sind den Richtern des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen anscheinend egal, denn für sie ist ein Computer im Haushalt von Hartz-IV-Empfängern nicht nötig.
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass es keine Rolle spiele wie sehr heutzutage Computer verbreitet seien. Wichtig sei nur, ob sie notwendig sind um einen geordneten Haushalt zu führen. Dieser Auffassung waren sie also nicht.
Die Entscheidung der Richter bestätigte den vorangegangenen Beschluss des Sozialgerichts Detmold. Eine Hartz-IV-Empfängerin wollte sich das Recht auf die Übernahme der Kosten zur Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang erstreiten. Hierfür wurde ihr aber Prozesskostenhilfe verweigert, da die Richter keine Aussicht auf Erfolg sahen.


