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Artikel Tagged ‘Arbeitslosengeld’

Urteil: Empfänger von Arbeitslosengeld II brauchen keinen PC

16. Mai 2010

Wohl nur wenige können sich heutzutage wohl noch ein Leben ohne PC vorstellen. Allein schon die Arbeitssuche erleichtert der Computer einem enorm. Wie soll man auch seine Bewerbung schreiben ohne PC? Doch solche Tatsachen sind den Richtern des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen anscheinend egal, denn für sie ist ein Computer im Haushalt von Hartz-IV-Empfängern nicht nötig.

Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass es keine Rolle spiele wie sehr heutzutage Computer verbreitet seien. Wichtig sei nur, ob sie notwendig sind um einen geordneten Haushalt zu führen. Dieser Auffassung waren sie also nicht.

Die Entscheidung der Richter bestätigte den vorangegangenen Beschluss des Sozialgerichts Detmold. Eine Hartz-IV-Empfängerin wollte sich das Recht auf die Übernahme der Kosten zur Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang erstreiten. Hierfür wurde ihr aber Prozesskostenhilfe verweigert, da die Richter keine Aussicht auf Erfolg sahen.

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Der neue Härtefall-Katalog für Hartz IV

18. Februar 2010

Die Diskussion war bzw. ist noch groß um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, dass die Berechnung der Regelsätze für Hartz IV dem Grundgesetz widersprechen. Bis zum Ende dieses Jahres hat die Regierung nun Zeit das Arbeitslosengeld II neu zu berechnen. Und dies muss leider nicht unbedingt zum Vorteil aller ausfallen…

So stellte in diesen Tagen die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit einen neuen Härtefall-Katalog vor. Groß wurden die nun möglichen Zahlungen präsentiert, gleichzeitig wurden aber auch einige Leistungen ausgeschlossen.

Für folgenden Leistungen kommt ab jetzt das Amt auf, wohl gemerkt nur im Härtefall:

  • In Ausnahmefällen können chronisch Kranke auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente geltend machen.
  • Geschiedene Eltern bekommen Fahrt- und Übernachtungskosten, wenn sie ihre Kindern besuchen.
  • Rollstuhlfahrer haben Anspruch auf Haushalts- und Putzhilfen, wenn ihnen sonst niemand helfen kann.
  • Im Einzelfall zahlt das Amt die Nachhilfe für die Kinder. Dies gilt nur, wenn die Versetzung des Kindes durch z.B. eine lange Krankheit oder einen Todesfall in der Familie gefährdet ist.

Folgende Leistungen können nicht beim Amt geltend gemacht werden:

  • Waschmaschine
  • Kleidung in Übergrößen
  • Brille
  • Zahnersatz
  • Praxisgebühr
  • orthopädische Schuhe

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Das Hartz-IV-Urteil in Karlsruhe und seine Nachwehen

10. Februar 2010

Gestern jubelten etliche Deutsche auf, als das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die bisherigen Berechnungsmethode für Hartz IV nicht rechtens sei.

Viele atmeten auf und hofften auf eine dringende Verbesserung der Situation. Schon seit langem kritisieren etliche Experten das System Hartz IV als unwürdig, vor allem die Sätze für die Kinder hätten in den letzten Jahren zu einer massiven Kinderarmut geführt. Unsere Gesellschaft teilt sich merklich in oben und unten.

Schon hatten viele mit dem Urteil gehofft, dass sich etwas an der Lage verbessern würde. Nur, wie es aussieht, sieht die Regierung dies als Freibrief alles nur noch schlimmer zu machen. Bis zum 31. Dezember haben sie Zeit das Berechnungssystem zu ändern. Hier mal einfach ein paar Stimmen aus Regierungskreisen, die ich einfach unkommentiert in den Raum setzen möchte:

Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unions- Bundestagsfraktion, Peter Weiß, sagte der Frankfurter Rundschau: “Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass die Hartz IV-Sätze zu niedrig sind. (…) Eine Reform sollte aus meiner Sicht zu niedrigeren Regelsätzen führen.”

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) meinte in der Bild-Zeitung: “Das Urteil zeigt eine problematische Tendenz hin zu einer übertriebenen Einzelfallbetrachtung statt zu einer vernünftigen Pauschalierung.”

FDP-Generalsekretär Martin Lindner sagte dem Fernsehsender n-tv: “Es ist völlig richtig, dass der Staat bei den Kindern ansetzt, aber bitte nicht in Form von Barzuwendungen für die Eltern. (…) Ich möchte nicht, dass wir über ein neues System Anreize schaffen, dass man übers Kinderkriegen Geld verdienen kann. Sonst gehen wir als Gesellschaft vor die Hunde.”

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ALG-II-Familien sollen Geld zurückzahlen

25. Januar 2010

Die Auswüchse von Hartz IV nehmen immer bizarrere Formen an: Nun sollen hundertausende von Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen, einen Teil des erhaltenen Geldes wieder zurückzahlen. Der Grund? Die Bundesagentur für Arbeit hatte falsche Bescheide ausgestellt, in denen die Erhöhung des Kindergelds um 20 Euro noch nicht berücksichtigt war.

Dieses Geld fordern die Behörden nun zurück. Das Absurde daran: Die Verwaltungskosten für die Rückforderungen sind deutlich höher als wenn man den eh schon armen Familien das Geld einfach lassen würde! Von Gerechtigkeit oder Logik kann hier nun wirklich keine Rede mehr sein! Fast alle Experten sind der Meinung, dass die Bundesagentur für Arbeit von den Rückzahlungen einfach absehen sollte, doch diese hält natürlich daran fest.

Betroffene sollten auf jeden Fall Widerspruch einlegen und sich dabei auf die sogenannte Entreicherung (§ 818 III BGB) berufen. Danach muss man rechtsgrundlos erhaltene Zahlungen nicht herausgeben, wenn sie nicht mehr vorhanden sind. Dies greift jedoch nicht, wenn der Betroffene von Anfang an von der Überzahlung wusste, was bei den ständigen Änderungen vielen sicherlich entgangen ist.

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Besserung bei Hartz IV unter Schwarz-Gelb?

15. Oktober 2009

Bei den Koalitionsverhandlungen der neuen schwarz-gelben Regierung gab es nun offenbar erste Einigungen. Hier sollen vor allem Hartz-IV-Empfänger stärker entlastet werden.

Das sogenannte Schonvermögen solle angeblich erhöht werden, und zwar auf 750 Euro pro Lebensjahr. Bisher konnten Arbeitslose gerade mal 250 Euro pro Lebensjahr als Sicherung behalten. Alles andere musst erst einmal aufgebraucht werden, bevor man Hartz-IV beziehen konnte. Das heißt im Klartext sparen für die Altersvorsorge etc. soll wieder leichter werden.

Zudem darf ein Arbeitsloser sich nun auch wieder mit 400-Euro-Jobs Geld dazu verdienen. So zumindest die Theorie bisher. Schön wäre es ja!

Doch wie die Pläne dann genau aussehen, überlässt die zukünftige Regierung dem neuen Finanzminister. Es steht also noch nichts Konkretes fest, da es sich bei den laufenden Verhandlungen ja nur um Absprachen und mögliche Einigungen handelt.

Daher am besten nicht zu früh freuen und den weiteren Kurs abwarten!

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