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Artikel Tagged ‘Arbeitslosigkeit’

Altersvorsorge und Hartz IV

14. Juli 2009

Gerade in den heutigen Zeiten müssen sich immer mehr Leute auch mit dem Thema Arbeitslosigkeit beschäftigen. Offiziell sieht Hartz IV vor, dass man alle Vermögenswerte aufbraucht bevor man Arbeitslosengeld bekommt. Es gibt hierbei jedoch Ausnahmen, die man dringend wissen sollte, besonders im Bereich Altersvorsorge.

Empfänger von Hartz IV müssen staatliche geförderte Anlageformen, wie z.B. die Riester-Rente, NICHT aufbrauchen! Während der Zeit der Arbeitslosigkeit sollte man daher auf keinen Fall die Altersvorsorge kündigen, sondern lediglich die Beiträge senken oder aussetzen.

Und auch bei allen anderen Anlageformen, sogenannte initiative Anlageformen, gibt es bestimmte Vermögensfreibeträge! Diese liegen grundsätzlich bei 150 Euro pro Lebensjahr, höchstens jedoch bei 9.750 Euro. Der Freibetrag in Sachen Altersvorsorge ist noch einmal höher: 250 Euro pro Lebensjahr, maximal aber 16.250 Euro.

In jedem Fall sollte man sich schon vor dem Hartz IV-Antrag über solche Dinge gut informieren und in gegebenem Fall unbedingt auf sein Recht pochen!

Riester , , , , ,

Versicherung gegen Arbeitslosigkeit

19. Mai 2009

Die Absicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit steht hoch im Kurs. Die Nachfrage nach Verdienstausfallversicherung, Arbeitnehmerschutzbrief und privater Arbeitslosenversicherung steigt krisenbedingt wieder.

Kann man sich gegen den Verdienstausfall absichern? Die Nachrichten sind voll von Meldungen über Werksschließungen, Insolvenzen und Kurzarbeit. Und so kommt der Absicherung gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit bzw. des Scheiterns des eigenen Unternehmens auch neue Bedeutung zu.

Der gesetzliche Schutz deckt nur einen Teil des Nettoeinkommens ab (Arbeitslose ohne Kinder 60 %, mit einem oder mehr Kindern 67% des Nettoeinkommens bei ALG I). Es entsteht also eine Versorgungslücke von 40 bzw. 33 Prozent des letzten Einkommens. Nicht selten wurde jedoch bei der Finanzierung von Auto, Fernseher oder Küchenmöbel, bei Kreditabschlüssen oder ähnlichen Verträgen knapp kalkuliert. „So etwas ist fatal,“ weiß der Betreiber des Verbraucherportals www.finance-store.de, Robert Jacobi. „Egal ob Finanzierung oder Versicherungsvertrag, man sollte immer zuerst einen Haushaltsplan erstellen, damit man weiß, wie viel Mittel wirklich zur Verfügung stehen,“ rät der Berliner. Häufig wird viel zu leichtfertig mit neuen Verbindlichkeiten umgegangen – ein Wesenszug der Verbraucher, der von der Wirtschaft gern ausgenützt wird. Einen Haushaltsplan kann man sich unter www.finance-store.de/haushaltsplan herunterladen.

Viele Verbraucher sind durch die Entwicklungen der Wirtschaft selbst in Schieflage geraten. Für eben jene, denen die geringeren Bezüge die Schweißperlen auf die Stirn treiben, hält die Seite 101 Tipps zum Sparen allein mit Versicherungen parat. Sie sind unter der Adresse www.finance-store.de/101-tipps-finanzkrise zu finden.

Auf die Frage, warum sich gerade in diesem Bereich viel einsparen lasse, erklärt Jacobi: „Die meisten Deutschen sind nicht bedarfsgerecht und dadurch überversichert. Kaum einer ist sich dessen bewusst.“ Weil sich die meisten Versicherungsnehmer nach dem Abschluss nicht mehr um ihre Policen kümmerten, könne Ausmisten schnell einige hundert Euro bringen, meint der Experte. Nicht zuletzt sollten regelmäßig Preisvergleiche durchgeführt werden. Auch das kann kostenfrei und unverbindlich auf dem Portal vorgenommen werden.

Aber auch Kreditnehmern kann geholfen werden. Wem die Frühlingsluft Lust aufs eigene Heim gemacht hat, dem sei ans Herz gelegt, sich in Sachen Finanzierung nicht hetzen zu lassen. Man sollte immer ordentlich vergleichen. Auch hier beschreiten viele noch den mühseligen Weg von Bank zu Bank. Wer clever ist, vergleicht schnell und einfach im Internet und trifft eine Vereinbarung für den Verdienstausfall. Eine Restschuldversicherung sichert bspw. den Kreditnehmer im Falle seiner Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ab bzw. seine Angehörigen im Falle seines Todes. Solche Arbeitslosigkeitsversicherungen werden als Option zu vielen Verträgen angeboten.

Vor kurzem gab es diese sogar noch als separates Produkt: eine private Arbeitslosenversicherung, auch Arbeitnehmerschutzbrief genannt. Was sich als die Lösung aller Sorgen anhört, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Augenwischerei. Anbieter dieser Police warben mit dem Ausgleich der Versorgungslücke bzw. der Übernahme der laufenden Rechnungen, der Kredittilgungsraten sowie der Beiträge für Versicherungen und andere Kosten aus Verträgen, die nicht der Erhaltung der Unterkunft (z.B. Miete) oder des Lebensunterhalts dienen.
Aber zum einen waren die Produkte meist teuer, hatten lange Wartezeiten und versicherten nicht jeden. Wie es bei den meisten Versicherungen der Fall ist, musste auch dieses Produkt bereits in „guten“ Zeiten abgeschlossen werden, damit im Bedarfsfall auch gezahlt werden würde. Ein schwacher Trost also für alle, denen der Kündigungswind schon um die Nase weht und die den Arbeitnehmerschutzbrief deshalb gern abgeschlossen hätten: Sie hätten nach der Kündigung wohl keinen Cent gesehen.

Auch Selbstständige sollten im Falle des Einkommensausfalls abgesichert sein. Als Existenzgründer können sie der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung freiwillig beitreten. Wessen Unternehmen bereits besteht, und bei der Bundesagentur für Arbeit nicht bereits bis Ende 2006 abgeschlossen hat, für den besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Gerade in Zeiten schlechter Auftragslage ist eine Absicherung aber dringend notwendig. Wenn das Überleben Ihres Unternehmens von wenigen wichtigen Aufträgen abhängt, in der Branche eine schlechte Zahlungsmoral besteht oder Ihre Kunden selbst unter den Folgen der Krise zu leiden haben, sollte eine Forderungsausfallversicherung erwogen werden. Eine Einkommensausfallversicherung oder Krankentagegeldversicherung sollten man ebenfalls abschließen, um im Falle eines Ausfalls durch Unfall oder Krankheit die laufenden Kosten abdecken zu können. Aber auch im Privatbereich sollte man Vorkehrungen treffen. Hier eignen sich die zuvor beschriebenen Maßnahmen.

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