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Artikel Tagged ‘Ausbildung’

Bundestag hebelt Urteil von Bundesfinanzhof aus: Ausbildung nicht rückwirkend absetzbar

27. Oktober 2011
cc by flickr/ baracoder

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Im August dieses Jahres entschied der Bundesfinanzhof überraschend, dass die Kosten für Studium oder Ausbildung rückwirkend steuerlich geltend gemacht werden können. So manch einer jubelte und auch wir berichteten darüber. Doch leider war dies offenbar ein klassischer Fall von zu früh gefreut, denn der Bundestag hat die neue Regelung zu den Werbungskosten nun gestoppt.

Der Bundesfinanzhof hatte aufgrund einer etwas ungenauen Gesetzesformulierung erklärt, dass die Aufwendungen für das Erststudium oder die erste Berufsausbildung als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden dürfen und zwar rückwirkend um bis zu vier Jahre. Ein sogenannter Verlustvortrag sollte dies bei späterem Einkommen möglich machen.

Der Fiskus befürchtete daraufhin Einnahmenverluste aus Steuern von bis zu einer Milliarde Euro. Der Finanzausschuss des Bundestags hat nun jedoch eine Ergänzung an einen Gesetzesentwurf zum Steuerrecht beigefügt, die im Grunde das Urteil des Bundesfinanzhofs aushebelt. Ausbildungskosten können also weiterhin nur direkt im Jahr ihrer Entstehung steuerlich geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag dafür wird jedoch von 4.000 Euro auf 6.000 Euro angehoben.

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Kosten für Erststudium und Ausbildung von Steuer absetzbar

18. August 2011
cc by flickr/ tobias.munich

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Eine gute Ausbildung bzw. ein Studium sind in Deutschland ziemlich teuer. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs könnte nun Erleichterung für alle bringen, die ihr Studium selbst bezahlen müssen. Demnach können nämlich die Kosten für die berufliche Erstausbildung und für das Erststudium komplett steuerlich geltend gemacht werden.

Dabei hob der Bundesfinanzhof vorherige Urteile auf. Geklagt hatten ein Pilot und eine Medizinerin. Laut den Richtern seien die Kosten für Ausbildung und Erststudium „hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit veranlasst“, weshalb sie als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden dürften.

Konkret könnte dies bedeuten, dass Auszubildende und Studierende die Kosten für Miete, Studiengebühren, Computer usw. schon während der Ausbildung geltend machen können. In der ersten Einkommenssteuererklärung werden diese dann als Verlustvortrag anerkannt. Man sollte also unbedingt während des Studiums oder der Ausbildung eine Einkommenssteuererklärung abgeben, denn nur so können die Kosten später als Werbungskosten anerkannt werden. Wichtig dafür ist das Aufbewahren aller Kostenbelege!

Leider ist es immer noch nicht ganz sicher, dass das Urteil auch schnell umgesetzt wird, denn das Finanzministerium hat die Möglichkeit einen Nichtanwendungserlass zu stellen, womit die Finanzämter angewiesen werden das Urteil nicht zu befolgen. Das Absetzen der Studienkosten würde hohe Steuereinbußen bedeuten.

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BGH: Ausbildungsunterhalt trotz Verzögerung durch Schwangerschaft

9. August 2011
cc by flickr/ tiarescott

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Um von ihren Eltern finanzielle Unterstützung für eine Ausbildung einfordern zu können, müssen Kinder grundsätzlich so schnell wie möglich mit ihrem Studium oder der Ausbildung beginnen. Dies galt bisher selbst dann, wenn das Kind inzwischen ein eigenes Kind betreuen muss. Der Bundesgerichtshof hat nun jedoch in einem Urteil die Rechte von Studenten mit Kindern gestärkt.

Durch eine Schwangerschaft erlösche nicht der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Laut den Richtern sei in den ersten drei Lebensjahren eine persönliche Betreuung durch einen Elternteil für das Kind wichtig. Verzögere sich dadurch der Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung, dürfe dies nicht zur Folge haben, dass der Anspruch auf Unterhalt für Studium oder Ausbildung wegfalle.

Eine Schwangerschaft und die anschließende Betreuung des eigenen Kindes verstoße nicht gegen den Grundsatz, dass Kinder ihre Ausbildung oder das Studium „in angemessener Zeit“ beginnen müssen um von den Eltern finanziell unterstützt zu werden.

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So viel verdienten Azuibs 2009 in West und Ost

10. Januar 2010

Auch für 2009 hat das Bundesinstitut für Berufsbildung, kurz BiBB, wieder die tarifliche Ausbildungsvergütung unter die Lupe genommen. Am überraschendsten für viele ist wohl die Tatsache, dass die Gehälter für Azubis im Krisenjahr 2009 um durchschnittlich 3,3% im Westen und um 4,9% im Osten anstiegen, immerhin der stärkste Anstieg seit 14 Jahren.

Doch leider gibt es nach wie vor vor allem schlechte Nachrichten, was den Unterschied zwischen West und Ost angeht, denn dieser ist meist noch ziemlich groß. Ein Auszubildender im Westen verdient durchschnittlich 679 Euro brutto im Monat, wohingegen sein Kollege im Osten nur 595 Euro erhält. Am auffälligsten ist der Abstand bei den Friseuren: im Westen ein Verdienst von 449 Euro und im Osten gerade mal 269 Euro…

Am besten haben es da die Binnenschiffer. Diese verdienten 2009 sowohl in West- als auch in Ostdeutschland 949 Euro. Hier die restlichen verglichenen Berufe im Überblick:

Gehalt Azubis West Ost BiBB

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Welche Versicherungen sind Pflicht für junge Leute?

7. Oktober 2009

Die Schule ist zu Ende und man ist happy endlich auf den eigenen Beinen stehen zu können. Doch die meisten stellen sich das leichter vor als es ist. Besonders zu Beginn der beruflichen Laufbahn kommt einiges organisatorisches auf einen zu. Oftmals werden hier dann folgenschwere Fehler aus reiner Unkenntnis begangen.

Damit das nicht passiert, an dieser Stelle mal ein paar Tipps in Sachen Versicherung: Welche Policen brauche ich als junger Mensch überhaupt? Welche sichern mich so ab, dass ich mir in Schadens- oder Krankheitsfällen keine finanziellen Sorgen machen muss?

Im Prinzip sollten Berufseinsteiger, die von nun an auf eigenen Beinen stehen, drei wichtige Versicherungen checken. Das wären die Krankenversicherung, die private Haftpflichtversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bis zum 25. Lebensjahr sind Studenten noch bei ihren Eltern in der Familienversicherung mitversichert. Es sei denn sie verdienen über 400 Euro pro Monat. D.h. steuert man auf den 25. Geburtstag zu oder liegt mit dem Verdienst über der Grenze, sollte man schleunigst etwas in Sachen Krankenversicherung unternehmen.

Wohnt man in der ersten eigenen Wohnung ist ein private Haftpflichtversicherung absolut notwendig, denn geht mal etwas zu Bruch, kann das ganz schön teuer werden. Die Haftpflichtversicherung springt dann in solchen Schadensfällen ein. Und die können sich sogar arme Studenten leisten: Kosten belaufen sich monatlich auf ungefähr 3 bis 4 Euro…

Und auch die Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht gerade teuer. Diese wird leider immer noch von vielen jungen Menschen als nicht notwendig betrachtet. Nur sollte man wissen, dass die gesetzliche Rentenkasse erst dann zahlt, wenn man mindestens fünf Jahre lang durchgehend eingezahlt hat. Kann man seinen Beruf nun aus Krankheitsgründen nicht mehr ausüben, steht man mit leeren Händen da. Daher sollte man sich unbedingt frühzeitig absichern, denn gerade psychische Erkrankungen häufen sich in den letzten Jahren!

Hat man diese drei Versicherungen als Student oder Auszubildender abgeschlossen kann eigentlich in finanzieller Hinsicht nichts mehr schief gehen…

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