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Bereits seit einigen Monaten gibt es das sogenannte P-Konto, das den gesetzlichen Grundfreibetrag vor drohenden Pfändungen schützt. Bisher bestand jedoch für die meisten Schuldner keine Notwendigkeit ein solches P-Konto abzuschließen, da sie bis zum Grundfreibetrag Pfändungsschutz genossen. Ab dem 1. Januar 2012 wird diese Regelung aufgehoben!
Das bedeutet im Klartext, wer in diesem Jahr kein P-Konto mehr abschließt, der könnte im kommenden Jahr seinen Pfändungsschutz verlieren. Bei einem normalen Girokonto dürfen ab 1.1.2012 nämlich auch Arbeitslosengeld II oder Kindergeld ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrags gepfändet werden.
Wer im neuen Jahr also nicht ohne Geld dastehen möchte, der sollte unbedingt in den letzten Tagen dieses Jahres ein P-Konto abschließen. In der Regel kann man sein bisher bestehendes Girokonto einfach in eines umwandeln lassen, was nur wenige Tage dauert. Wer einen höheren Betrag von der Pfändung freistellen lassen möchte, der muss eine entsprechende Bescheinigung zum Beispiel beim Sozialgericht beantragen.
Seit längerem kämpfen Verbraucherschützer zudem gegen die teilweise hohen Gebühren, die einige Banken für das P-Konto verlangen. Dazu gibt es auch bereits ein entsprechendes Urteil. Von wem die Bank unverhältnismäßig hohe Gebühren verlangt, der sollte sich an die Verbraucherzentrale oder eine andere entsprechende Organisation wenden.
Finanzen Banken, P-Konto, Pfändung, Pfändungsschutz, Urteil

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Der leichte Höhenflug des Leitzinses ist offenbar schon wieder vorbei. Erst im November wurde er von 1,5 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt. Nun setzt die EZB ihn erneut auf nunmehr nur noch 1,00 Prozent herunter. Der Leitzins ist also wieder auf seinem Stand wie vor gut einem Jahr. Was bedeutet dies für die Sparer?
Normalerweise sind wir es ja gewöhnt, dass mit dem Leitzins auch die Sparzinsen steigen oder fallen. Die unabhängige Finanzberatung FMH rechnet laut dem Nachrichtensender n-tv jedoch dieses Mal nicht damit, dass die Zinsen fallen werden. Ein Grund dafür sei die Neuregelung, dass Banken risikobehaftete Anlagen mit mehr Eigenkapital absichern müssen. Dies tritt 2013 in Kraft. So konzentrieren sich die Banken mehr auf Finanzierungen, die nicht so risikoreich sind, was eben auch das Sparvermögen von privaten Kunden einschließt.
Diese können sie jedoch nur halten, wenn sie einigermaßen gute Konditionen bieten. Auch in Sachen Kredite werden die Kunden weiter profitieren, denn hier werden die Zinsen wohl vorerst auf einem Niedrigstand bleiben, was auch laut den Experten für Bereiche wie Baugeld weiterhin gelten soll.
Zinsen Banken, Geld, Geldanlage, Leitzins, Sparen

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Aufgrund der aktuellen Krise und der gleichzeitig niedrigen Zinsen interessieren sich immer mehr Menschen für den Kauf einer Immobilie. Eine gute Beratung und viele Überlegungen im Vorfeld sind hier äußerst wichtig, denn bei einem Fehler kann eine noch so schöne Immobilie zu einer echten Belastung werden. Im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv hat das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) die Beratung bei Filialbanken getestet.
Dabei wurden 150 Filialen von 15 Banken besucht und die Tester in den Gesprächen genau unter die Lupe genommen. In Sachen Service und Freundlichkeit konnten die Experten meist wenig negatives finden. Die Berater zeigten sich meist hilfsbereit und wirkten kompetent. Doch leider konnten wie auch im Jahr zuvor immer noch einige Lücken bei der Analyse des Kundebedarfs aufgedeckt werden.
In einigen Fällen gingen die Berater zu wenig auf die berufliche Situation ein und auch die weitere Familienplanung stand meist nicht zur Debatte. Nur bei der Hälfte der Beratungen wurde auf den persönlichen Finanzierungsspielraum näher eingegangen. Ein ähnliches Verbesserungspotential sahen die Tester auch bei den Vorschlägen zur Finanzierung an sich. Oft wurden zu wenig Alternativen angeboten und auf Möglichkeiten zur Förderung oder die Kauf-Nebenkosten nur viel zu kurz eingegangen. Als Testsieger erwies sich die Beratung der Berliner Sparkasse, gefolgt von der Hamburger Volksbank und der Deutschen Bank.
Baufinanzierung Banken, Beratung, Filialen, Sparen, Test

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Ohne ein Girokonto ist es heutzutage in Sachen Finanzen ziemlich schwer. Jeder braucht im Prinzip eines und die Banken lassen sich die Kontoführung meist auch gut bezahlen. Neben Kosten für Buchungen oder Karten verlangen einige noch eine Kontoführungsgebühr, von den Dispozinsen ganz zu schweigen. Für alle, die regelmäßig ihr Gehalt auf das Konto überwiesen bekommen, kann ein sogenanntes Gehaltskonto eine kostengünstige Lösung sein.
Der Nachrichtensender n-tv hat zusammen mit der unabhängigen Finanzberatung FMH Gehaltskonten getestet. Für diese ist ein monatlicher Mindestgeldeingang Voraussetzung, dessen Höhe jedoch Normalverdiener in der Regel locker erreichen.
Als Grundvoraussetzung für ein gutes Gehaltskonto nannten die Tester, dass keine zusätzlichen Kosten wie eine Kontoführungsgebühr anfallen und dass im Idealfall auch Zinsen auf das Guthaben und auf der Kreditkarte gezahlt werden.
Im Test fielen laut n-tv die netbank mit 1,6 Prozent Guthabenzinsen sowie die SKG Bank und die DKB positiv auf, bei denen das Guthaben mit 0,5 Prozent verzinst wird und es 2,05 Prozent auf die kostenlose Kreditkarte gibt. Als ebenfalls gut bewertet wurden die Gehaltskonten der Deutschen Skatbank, der Wüstenrot Bank und der Postbank.
Girokonto Banken, Gehalt, Gehaltskonto, Geld, Konto, Test

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Viele Kunden entscheiden sich zusätzlich zu ihrem Konto auch noch für eine Kreditkarte über die Hausbank. Dabei bekommt man meist einen festen Anbieter vorgeschrieben. Entscheidet sich die Bank jedoch das Kreditkartenunternehmen zu wechseln, dürfen Verbraucher nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sondern müssen im Vorfeld ihre Zustimmung geben. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main.
In dem konkreten Fall hatte die Commerzbank ihren Kunden nur in einem kurzen Schreiben mitgeteilt, dass man die Visa-Karte gegen eine Mastercard austauschen werde. Dabei wurden die Kunden weder nach ihrer Zustimmung gefragt, noch wurde auf ein damit verbundenes Kündigungsrecht hingewiesen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte deswegen gegen die Bank geklagt.
Die Richter stimmten den Verbraucherschützern zu, denn ein Anbieterwechsel bedeute eine Vertragsänderung, der die Kunden zustimmen müssten. Die Festlegung des Kunden beim Vertragsabschluss würde laut den Richtern ad absurdum geführt, wenn die Bank den Anbieter nach Belieben wechseln dürfte. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Kreditkarten Anbieterwechsel, Banken, Urteil, Verbraucherschützer