„Beipackzettel“ beim Wertpapierverkauf Pflicht für Banken
Spätestens seit der Finanzkrise haben die Banken viel Vertrauen bei ihren Kunden eingebüßt. Sie selbst sind mehr oder weniger bemüht dieses wieder herzustellen und auch die Politik ergreift die eine oder andere Maßnahme, die vielen Verbraucherschützern aber wohl immer noch nicht weit genug geht.
So betonte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner Anfang dieser Woche, dass seit dem 1. Juli die sogenannten „Beipackzettel“ beim Wertpapierverkauf Pflicht seien. Diese neuen Produktinformationsblätter sollen verständlich, kurz und ohne Werbung die wichtigsten Punkte einer Anlage wie Funktionsweise, Renditeaussichten, Risiken und Kosten zusammenfassen. Es gehe dabei vor allem um einen weiteren Baustein für mehr Transparenz im Bankwesen, so Aigner.
Zudem ermahnte sie die Banken sich an diese Regelung zu halten. Das Ministerium werde die Einhaltung neben der BaFin zusätzlich kontrollieren. Eine einheitliche Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Standards sei wichtig. Die Einführung der Beratungsprotokolle und nun der Beipackzettel sei ein weiterer Schritt, nun wolle man noch ein einheitliches Berufsbild für Finanzberater schaffen, das unabhängig von dem Verkauf der Finanzprodukte sei und nur auf Honorarbasis funktioniere.



