Die Finanzkrise hat es auf erschreckende Weise für viele aufgedeckt, die manchmal einseitigen bzw. verkaufsorientierten Beratungsgespräche bei der Bank. Um Kunden hiervor zu beschützen sind seit diesem Jahr die Banken dazu verpflichtet ein Beratungsprotokoll zu führen und dieses danach dem Kunden auszuhändigen.
Damit können Verbraucher in Zukunft leichter eine falsche Beratung der Bank nachweisen und Banken werden so kontrolliert. Soweit die Theorie, in der Praxis bleibt es nach wie vor unerlässlich sich auch das Protokoll genau anzuschauen. Die Pflicht ein Protokoll zu führen gilt für alle Gespräche, die dem Wertpapierhandelsgesetz unterliegen. Gespräche über Fest- oder Tagesgeld gehören also nicht dazu.
Experten raten zudem, bei wichtigen Beratungsgesprächen stets einen Zeugen mitzunehmen. Folgende Punkte sollten unbedingt in einem Beratungsprotokoll vermerkt sein:
- Anlass des Beratungsgesprächs
- Dauer des Gesprächs
- Informationen über die angesprochenen Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen
- Wünsche und Anlageziele des Kunden
- persönliche Situation des Bankkunden
- Empfehlungen des Bankberaters inklusive Begründung
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Wer von einem Versicherungsvertreter zu einem Produkt informiert wird, darf nicht automatisch damit rechnen, dass dieser ihn auch auf Nachteile hinweist. Versicherungsvertreter sind keine Berater! Das urteilte das Oberlandesgericht Celle.
In dem Fall ging es um einen Familienvater, der bei der Vermittlung einer privaten Krankenversicherung nicht vom Versicherungsvertreter darauf hingewiesen wurde, dass für seine Familie beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung höhere Beiträge entstehen.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war die Frau noch gesetzlich versichert. Als sie dann schwanger wurde, wechselte sie auch in die private Krankenversicherung. Für die beiden Kinder und auch die Ehefrau stiegen die Beiträge. Da der Mann dies nicht wusste, verlangte er von der Versicherung Schadenersatz.
Doch das Gericht urteilte nicht zu seinen Gunsten. Solche Informationen müsse sich jeder selbst beschaffen. Man könne bei einem Versicherungsvertreter nicht automatisch von einer unabhängigen Beratung ausgehen. Wer wirklich keine Ahnung hat muss zusätzlich stets einen unabhängigen Finanz- und Versicherungsberater aufsuchen…
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Klar, Steuerberater sind auch nur Menschen, doch, wenn sie ihrem Mandanten einen falschen Rat geben, kann dies für ihn ganz schön ärgerlich sein und im schlimmsten Fall sogar schwere finanzielle Folgen nach sich ziehen. Hier müssen Steuerberater in der Regel haften, doch seit einem Urteil Anfang des Jahres haben Steuerzahler es schwerer.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Mandanten ab jetzt nicht nur genau nachweisen, dass der Berater einen Fehler gemacht hat, sondern auch, dass sie ohne die Beratung anders gehandelt hätten.
In besagtem Fall ging es um den Verkauf eines Betriebsgrundstücks. Der Mandant wurde zwar offensichtlich vom Steuerberater falsch beraten, jedoch konnte nicht nachweisen, dass er ohne besagten Rat das Grundstück nicht verkauft hätte. Laut Bundesgerichtshof könne es für einen Verkauf ja auch noch andere Gründe geben…
Wer sich bei einem Rat des Steuerberaters also nicht ganz sicher ist, sollte sich in Zukunft also unbedingt noch eine zweite Meinung einholen und sich genau informieren, denn Schadensersatz ist in den meisten Fällen nicht mehr so leicht zu bekommen.
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Man könnte doch meinen, dass Banken aus der Finanzkrise gelernt haben und, dass gleichzeitig Kunden vorsichtiger bei Beratungsgesprächen sind. Doch beides scheint nur in wenigen Fällen zuzutreffen. Im Gegenteil, so manche Bank setzt die Krise geschickt ein um mit vermeintlich sicheren Angeboten auf Kundenfang zu gehen.
Daher hat der Verbraucherzentrale Bundesverband in Zusammenarbeit mit der ZDF-Redaktion des Magazins WISO Banken in ganz Deutschland hinsichtlich ihrer Beratung getestet. Das Ergebnis war katastrophal: gerade mal einer von 25 Beratern konnte in seinem Gespräch voll und ganz punkten. Alle anderen rieten entweder zu absolut unsicheren Angeboten oder schafften es nicht einmal die komplette finanzielle Lage der Kunden zu erfassen.
Die einzelnen Verträge sind jetzt nach der Krise noch verklausulierter, so dass selbst Experten teilweise damit Schwierigkeiten hatten. Der Teufel steckt also jetzt mehr denn je im Detail.
Wem kann ich denn nun als Laie überhaupt noch vertrauen bzw. wo lege ich mein Geld denn überhaupt sicher an? WISO hat auf seiner Homepage eine lange Liste mit Tipps und Tricks für das Beratungsgespräch zusammengestellt… Na dann, Glück auf!
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