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Artikel Tagged ‘Beratungsprotokoll’

Urteil: Bei Verlusten gilt das Beratungsprotokoll der Bank

24. Oktober 2010

Seit einigen Monaten sind die Banken dazu verpflichtet ein Beratungsprotokoll anzufertigen, in dem der Kunde dann den genannten und besprochenen Bedingungen der Geldanlage zustimmt. Hierbei sollte man genau auf die einzelnen Punkte achten, bevor man seine Zustimmung gibt, ansonsten steht man bei einem Verlustgeschäft am Ende als der Verlierer da.

Dies bestätigt auch ein aktuelles Urteil des Landgerichts Coburg. In dem konkreten Fall ging es um eine Bankkundin, die in einen Bio-Energie-Fonds investierte und dabei Verluste erzielte. Sie klagte auf die Rückabwicklung ihrer Beteiligung, da die Risiken bei der Beratung heruntergespielt wurden.

Leider hatte sie dem Beratungsprotokoll zugestimmt und in diesem war genau verzeichnet, dass das Anlagevorhaben in erster Linie „ertragsorientiert“ sei. Die Frau sei also über die Risiken informiert worden. Hinzu kam noch, dass sie bei der Bank bereits in andere nicht gerade sichere Anlagen wie Aktienfonds, Geldmarktfonds oder Immobilienfonds investiert hatte. Der Kundin ging es in den Augen der Richter nicht um eine sichere Anlage.

Also, stets genau das Beratungsprotokoll lesen und vor dem Geschäft auf die Risiken achten!

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Stiftung Warentest: Beratung der Banken immer noch sehr schlecht

21. Juli 2010

Ein absolut niederschmetterndes Ergebnis für die deutschen Banken, aber natürlich vor allem für die Kunden, denn laut der Stiftung Warentest habe sich bei der Beratung der Banken immer noch nichts geändert. Ja, sie sei sogar noch schlechter als im Vorjahr und wurde von den Testern als „jämmerlich“ bezeichnet.

Im Frühjahr hatten die Tester für ihre Zeitschrift „Finanztest“ insgesamt 146 Gespräche in 21 großen Banken durchgeführt. Es ging darum, wie man am besten ein Vermögen von 35.000 Euro für zehn Jahre anlegen kann.

Bei diesen Gesprächen schnitt keine einzige Bank mit den Noten „gut“ oder gar „sehr gut“ ab. Das beste Ergebnis mit der Note „befriedigend“ erreichten die Hamburger Sparkasse, die Sparkasse Hannover und die Kreissparkasse Köln. Am schlechtesten mit der Note „mangelhaft“ schnitten die Hypovereinsbank, die Postbank, die Targobank, die BW Bank, die Nassauische Sparkasse und die Volksbank Mittelhessen ab.

Am negativsten fiel den Testern auf, dass die meisten Finanzberater die gesetzlichen Vorgaben nicht einhielten. In der Hälfte der Fälle wurde das schriftliche Beratungsprotokoll, das seit diesem Jahr Pflicht ist und die Kunden rechtlich besser absichern soll, gar nicht angefertigt. Zudem fragten wieder knapp die Hälfte der Berater nicht nach dem finanziellen und beruflichen Hintergrund der Kunden, was ebenfalls gesetzlich gefordert ist.

Die Experten raten Kunden nun zu besonderer Vorsicht. Man solle sich am besten mehrere Meinungen einholen und nicht nur einem einzige Finanzberater vertrauen. Zudem solle man auf jeden Fall auf das Beratungsprotokoll bestehen. Eigene Recherche im Internet hilft einem ebenfalls ungemein. In unzähligen Beratungsportalen kann man sich genau über einzelne Angebote informieren und diese vergleichen. Am besten also nicht unvorbereitet in ein Beratungsgespräch gehen!

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Beratungsprotokolle der Banken und Sparkassen: BaFin will mehr kontrollieren

11. April 2010

In den letzten Jahren häuften sich die Beschwerden von Bankkunden über schlechte bzw. falsche Beratungen in den Banken und Sparkassen. Allein zum Wertpapiergeschäft gingen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Vorjahr rund 1.200 Beschwerden ein. Vor fünf Jahren waren es gerade einmal die Hälfte. Doch vor allem die Verbraucherzentralen werden von unzufriedenen Kunden fast schon überflutet.

Um diesen schlechten Beratungen vorzubeugen, wurden vor kurzem die sogenannten Beratungsprotokolle eingeführt, doch auch diese scheinen den Kunden nur wenig zu helfen. Verbraucherschützer beklagen, dass die Protokolle meist nicht die Realität des jeweiligen Gesprächs abbilden.

Die BaFin hat nun angekündigt diesbezüglich ihre Kontrollen in Form von Stichproben zu verbessern und auch groß angelegter durchzuführen. Zudem weist sie die Banken und Sparkassen darauf hin, auf vorgefertigte Textbausteine für das Beratungsprotokoll zu verzichten und gerade wichtige Stellen extra auszuformulieren. Auch eine Unterschrift des Kunden sei nicht nötig. Nur der Berater sei dazu verpflichtet.

Die BaFin wolle nun mehr darauf achten, wie die Banken und Sparkassen in der Praxis mit den neuen Gesetzen umgingen.

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Das Beratungsprotokoll bei den Banken kommt

5. Januar 2010

Die Finanzkrise hat es auf erschreckende Weise für viele aufgedeckt, die manchmal einseitigen bzw. verkaufsorientierten Beratungsgespräche bei der Bank. Um Kunden hiervor zu beschützen sind seit diesem Jahr die Banken dazu verpflichtet ein Beratungsprotokoll zu führen und dieses danach dem Kunden auszuhändigen.

Damit können Verbraucher in Zukunft leichter eine falsche Beratung der Bank nachweisen und Banken werden so kontrolliert. Soweit die Theorie, in der Praxis bleibt es nach wie vor unerlässlich sich auch das Protokoll genau anzuschauen. Die Pflicht ein Protokoll zu führen gilt für alle Gespräche, die dem Wertpapierhandelsgesetz unterliegen. Gespräche über Fest- oder Tagesgeld gehören also nicht dazu.

Experten raten zudem, bei wichtigen Beratungsgesprächen stets einen Zeugen mitzunehmen. Folgende Punkte sollten unbedingt in einem Beratungsprotokoll vermerkt sein:

  • Anlass des Beratungsgesprächs
  • Dauer des Gesprächs
  • Informationen über die angesprochenen Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen
  • Wünsche und Anlageziele des Kunden
  • persönliche Situation des Bankkunden
  • Empfehlungen des Bankberaters inklusive Begründung

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