Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und sollte daher in keinem Portfolio fehlen. Generell kann man sie auch von der Steuer absetzen, wenn die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung bei Angestellten 1.900 Euro im Jahr und bei Selbstständigen 2.800 Euro nicht übersteigen. Bei einem höheren Wert kann die Berufsunfähigkeitsversicherung dann leider nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.
Ist die Versicherung mit einer Altersvorsorge kombiniert, müssen auf Beträge bis zu 2.630 Euro keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Steuerfrei sind zusätzlich noch 1.800 Euro, auf die jedoch Sozialabgaben fällig sind. Diese Regelung gilt dann, wenn im Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall eine lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan mit lebenslanger Teilkapitalverrentung vereinbart wurde.
Bei Selbstständigen, die verheiratet sind, greift zudem die Günstigerprüfung. Das Paar darf dann in der Steuererklärung Versicherungsbeiträge von über 9.000 Euro geltend machen, wenn die Höhe ihrer Versicherungen über 10.736 Euro liegt. Für die meisten ist es also möglich auch die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer abzusetzen.



