Insolvenz eines Unternehmens liegt vor, wenn dieses seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr nach kommen kann. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch Entlassung der Arbeitnehmer und Veräßerung des Firmenvermögens durch einen Insolvenzverwalter. Das Vermögen eines Schuldners, die so genannte Insolvenzmasse ist häufig zu gering, um alle Kosten des Insolvenzverfahrens und die Forderungen der Gläubiger abzudecken. Die Folge ist der Antrag dass ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wird. Den Gläubigern bleibt in diesem Fall dann nur noch die Einzelzwangsvollstreckung, sowie die Anfechtung und die strafrechtliche Verfolgung des Schuldners. Eine Insolvenz wird bekannt gemacht durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Der Bundesanzeiger erscheint fünfmal wöchentlich. Es gibt auch eine Onlineausgabe. Der Bundesanzeiger ist das Verkündungs- und das Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden. Herausgeber des Bundesanzeigers ist das Bundesministerium der Justiz.
Der Bundesanzeiger ist gleichzeitig auch das Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen. Im Bundesanzeiger wird daher bekannt geben, wenn ein Unternehmen in Insolvenz geht und zwar in Form einer auszugsweisen Veröffentlichung. Durch diese auszugsweisen Veröffentlichung des Beschlusses über eine Insolvenz im Bundesanzeiger soll dem Insolvenzverfahren Außenwirkung verliehen werden. Herausgegeben wird der Bundesanzeiger von der in Köln ansässigen Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH. Seit dem 01. Januar 2006 ist alleiniger Besitzer des Bundesanzeiger Verlages das Verlagshaus M. DuMont Schauberg.
Anlegermagazine Bundesanzeiger, Insolvenz
Der Bundesanzeiger ist ein Verkündungs- und das Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden. Herausgegeben wird der Bundesanzeiger vom Bundesministerium der Justiz. Der Bundesanzeiger ist unter anderem das so genannte Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen. Darüber hinaus für Handelsregistereintragungen. Aber auch für die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen von Jahresabschlüssen und Hinterlegungsbekanntmachungen der Unternehmen. Den Bundesanzeiger gibt es in schriftlicher Form, ist aber auch in elektronischer Form über das Internet abrufbar. Der Bundesanzeiger erscheint fünf mal pro Woche. Herausgegeben wird der Bundesanzeiger vom Bundesanzeiger Verlag, der seinen Sitz in Köln hat. Der Bundesanzeiger besteht aus drei Teilen. Es gibt einen amtlichen Teil, einen nichtamtlichen Teil und einen dritten Teil, der gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen umfasst, wie zum Beispiel öffentliche Zustellungen, Strafsachen,
Zwangsversteigerungen, Aufgebote für Grundstücke- und Nachlasssachen sowie Urkunden und Veränderungen bei den Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften und offenen Handelsgesellschaften. Im Bundesanzeiger findet man auch vereinzelte Ausschreibungen. Das zuständige Verlagshaus für den Bundesanzeiger ist der Der Bundesanzeiger Verlag, bzw. die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, dessen Sitz sich in Köln befindet. Bis 2005 gehörte der Bundesanzeiger Verlag zu 35,1 1% der Bundesrepublik Deutschland, 32,45 % dem Verlagshaus M. DuMont Schauberg und zu 32,45 % der Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen. Seit November 2006 ist der Verlag M. DuMont Schauberg, rückwirkend zum 01. Januar 2006 der Alleininhaber.
Geldanlage Ausschreibung, Bundesanzeiger