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Im vergangenen Jahr hatten wir berichtet, dass die Sparkasse im Großraum Hannover ein Pilotprojekt zum kontaktlosen Zahlen mit ec- und Kreditkarten gestartet hat. Seit 2012 hatten Kunden die Möglichkeit die neue Form des bargeldlosen Bezahlens bei teilnehmenden Händlern zu testen. Die aktuelle Bilanz dieses Tests fiel durchaus positiv aus.
1,2 Millionen Karten wurden im Rahmen des Politprojekts an Kunden der Sparkassen im Großraum Hannover verschickt. Diese sind mit der sogenannten NFC-Technologie ausgestattet, wodurch die entsprechenden Zahlungsdaten per Funk verschlüsselt an das Lesegerät übertragen werden. Man muss beim Zahlen also die Karte nur noch kurz vor das Gerät halten und sie nicht mehr hindurchziehen. Acht Großhändler und 50 Einzelhändler mit 400 Filialen machten dies den Kunden möglich und das Ganze wurde wohl gut angenommen.
Diese Form des kontaktlosen Bezahlens funktioniert über ein Guthaben, das bis zu 200 Euro aufgeladen werden kann. Möglich ist es bei kleineren Beträgen unter 20 Euro, bei höheren Summen greift die bisherige Methode mit PIN oder Unterschrift. Ähnlich handhaben dies auch die Kreditkartenanbieter Visa und Mastercard. Visas „Paywave“ wird weltweit bei teilnehmenden Partnern ermöglicht. Die Zahlung ist bis zu einer Summe von 25 Euro möglich, genauso wie bei „Paypass“ von Mastercard, bei dem kein zusätzliches Aufladen notwendig ist.
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Wohl fast jeder Besitzer einer ec- oder einer Kreditkarte ist sich der Risiken eines Missbrauchs inzwischen absolut bewusst. Leider kann dies immer mal passieren. Verhält man sich richtig, so erstattet einem die Bank oder der Kreditkarten-Anbieter das Geld normalerweise anstandslos zurück. Doch wie sieht dies bei echten Härtefällen aus?
Laut einem Urteil des Amtsgerichts München ist die Bank stets in der Beweispflicht. Das heißt sie muss genau darlegen, dass der Kunde selbst für den Missbrauch verantwortlich ist oder die angeblich falschen Abbuchungen selbst vom Kartenbesitzer getätigt wurden. Kann die Bank dies nicht beweisen, so muss sie die Beträge erstatten.
In dem konkreten Fall ging es um eine Frau, die mit ihrer Bank einen MasterCard-Vertrag abgeschlossen hatte. Nach kurzer Zeit stellte sie fest, dass von ihrem Konto Beträge abgebucht wurden, für die sie selbst nicht verantwortlich war. Sie ließ die Karte sperren, bekam die Beträge von der Bank zurück und beantragte eine neue Karte. Zudem ließ sie ihren Computer auf Viren überprüfen. Doch auch bei der zweiten Karte gingen die falschen Abbuchungen weiter. Die Kundin erhielt eine dritte Karte und als auch hier die fehlerhaften Abbuchungen nicht aufhörten, weigerte sich die Bank die vollen Beträge zu erstatten.
Das Institut verdächtigte nun die Kundin selbst und zahlte lediglich rund 57 Euro zurück. Auf den restlichen über 700 Euro blieb die Frau sitzen und klagte daraufhin. Am Ende gaben ihr die Richter Recht, denn die Bank konnte nicht genau beweisen, dass die Kundin für die falschen Abbuchungen verantwortlich war.
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Bereits seit einigen Jahren zeichnet sich das Ende des Magnetstreifen bei deutschen ec-Karten ab, spätestens ab 2013 soll dieser Schritt nun endgültig vollzogen werden. Sparkassen und Banken teilten mit, dass sie in Zukunft nur noch Karten mit einem Chip ausgeben werden.
Das bedeutet, dass die Sicherheitsprüfung nur noch über den Chip läuft, der alle relevanten Daten enthält. Laut den Banken und Sparkassen soll dies sicherer sein als das Verfahren mit dem Magnetstreifen. Letzterer werde nur noch für Zahlungen im Ausland, wie zum Beispiel in den USA, gebraucht.
Die Sparkassen wollen noch in diesem Jahr die neuen Karten an sieben Millionen Kunden verschicken. Die Banken werden dann im kommenden Jahr nachziehen. Das heißt für Händler, dass sie unbedingt ein Update vornehmen beziehungsweise ihre Zahlungsweise komplett umstellen müssen, denn das Lastschriftverfahren mit Unterschrift funktioniert dann nicht mehr. Experten gehen davon aus, dass diese Umstellung bis Ende des Jahres geschafft sein dürfte. Verbraucherschützer raten den Sparkassen-Kunden daher die neue ec-Karte erst im Dezember 2012 einzusetzen um keine Probleme zu bekommen.
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Wird einem die ec-Karte geklaut, dann wissen die meisten, dass sie die Karte sperren müssen. Leider wird dies in vielen Fällen immer noch zu spät und vor allem nicht ausreichend getan, denn neben dem Anruf beim allgemeinen Sperrnotruf 116 116 sollte man unbedingt noch zur Polizei gehen!
Die Nummer 116 116 sollte jeder Inhaber einer ec-Karte im Kopf haben und diese bei Verlust oder Diebstahl der Karte sofort wählen. Dort wird dann problemlos eine Sperrung vorgenommen. Was jedoch vielen Bankkunden nicht bewusst ist, ist, dass diese Sperrung nur für das Verwenden der Karte in Kombination mit der PIN gilt. Das Online-Einkaufen und vor allem das Elektronische Lastschriftverfahren per Unterschrift sind weiter möglich!
Dem kann man nur entgegen wirken, wenn man sich persönlich an die Polizei wendet. Dort wir dann eine sogenannte Kuno-Meldung vorgenommen. Kuno ist eine Abkürzung und steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“. Auf diese Weise werden die Bankdaten an die zentrale Meldestelle des Handels weitergeleitet, was zu einer allgemeinen Sperrung führt.
Sollte man an einen der wenigen Händler geraten, die nicht an Kuno teilnehmen, ist der Händler in der Beweispflicht, dass derjenige, der die Unterschrift geleistet hat auch der Karteninhaber war. Zudem müssen Bankkunden seit einiger Zeit nur bis zu einer gewissen Summe bei unerlaubter Nutzung der Karte haften. Bei der ec-Karte liegt die Grenze bei 150 Euro, bei der Kreidtkarte bei 50 Euro. Einzige Ausnahme: Die Bank kann einem grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
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Wer in diesen Tagen zur Fußball-EM nach Polen oder in die Ukraine reist, der sollte sich unbedingt im Vorfeld einige Gedanken über das Bezahlen vor Ort machen. Vor allem die Frage, ob und wie man vor Ort mit der ec-Karte zahlen kann, ist für viele wichtig.
Da Polen zur EU gehört, ist dort das Bezahlen und auch das Abheben von Geld mit der ec-Karte meist überhaupt kein Problem. Die Karten sollten jedoch das Maestro- oder V-Pay-Logo tragen. Kassen und Geldautomaten können in der Regel die Informationen vom Kartenchip lesen. In der Ukraine sieht die Lage schon wieder ein bisschen anders aus, da das Land nicht zur EU gehört.
Da einige Kreditinstitute das Zahlen mit ec-Karte im Ausland außerhalb der EU gesperrt haben, empfiehlt es sich ein gewisses Budget bei der Hausbank freischalten zu lassen. Generell ist es ein guter Hinweis, sich vorher mit der Hausbank in Verbindung zu setzen und sich über die Zahlungsmöglichkeiten in der Ukraine zu informieren. Das V-Pay-Logo wird zum Beispiel dort nicht überall akzeptiert. Grundsätzlich macht sich hier eine zusätzliche Kreditkarte im Geldbeutel gut.
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