Paare sollten Hauseigentum in Verträgen vermerken
Besonders wenn man als noch junges Paar in das erste gemeinsame Haus zieht, denken natürlich nur die wenigsten daran, was im Falle einer Trennung passiert. Doch leider kann dies meist schneller kommen als den beiden lieb ist. Wie häufig beginnt dann der Streit um das gemeinsame Eigentum, allen voran das Wohneigentum.
Daher sollte man auf jeden Fall schon beim Kauf des Hauses oder der Wohnung die Eigentumsverhältnisse entsprechend den Finanzierungsanteilen in einem Vertrag vermerken. Zahlt der Mann zum Beispiel zwei Drittel und die Frau nur ein Drittel sollte dies von vorne herein festgehalten werden, damit im Falle einer Trennung niemand ungerecht benachteiligt wird und diese vor allem ohne Spannungen von Statten geht.
Ähnliches kann man generell auch in einem Ehevertrag festhalten. Hierbei lässt sich die gesetzliche Regelung zum Zugewinnausgleich individuell gestalten. Ohne Vertrag erhält der Partner automatisch die Hälfte, egal wer Haus und Co. bezahlt hat.
Ein Ehevertrag ist natürlich nicht besonders romantisch, jedoch sollte man die Sachen doch lieber aufteilen, wenn man sie sich noch gegenseitig gönnt. Eine Trennung ist eh schon schmerzhaft genug. Und findet der Vertrag am Ende keinen Einsatz, dann ist es doch um so besser…


