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Artikel Tagged ‘Einlagensicherung’

Einlagensicherung EU-weit auf 100.000 Euro vereinheitlicht

6. Januar 2011
cc by flickr/ IloveMyPiccolo

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Dass wir unser Geld schon lange nicht mehr nur auf deutschen Banken anlegen, sondern gerne auch Angebote ausländischer Banken annehmen, ist für die meisten wohl selbstverständlich. Spätestens seit der Finanzkrise achten die meisten genau auf die Einlagensicherung und diese war bisher in jedem Land anders geregelt.

So lagen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeiträge im Schadensfall zum Beispiel in Deutschland bei 50.000 Euro, in Frankreich (z.B. Cortal Consors) bei 70.000 Euro und in den Niederlanden (z.B. Credit Europe Bank) bei 100.000 Euro.

Die EU-Kommission hat daher beschlossen, zu Beginn dieses Jahres eine einheitliche Regelung zur Mindestsicherheit in der Eurozone festzulegen. Die Sicherungsgrenze für alle Sparer wird auf 100.000 Euro festgelegt. Banken der Europäischen Union müssen ihren Kunden diesen Betrag nun im Schadensfall zu 100% garantieren. Dies gilt für alle Sparanlagen, wie Giro-, Spar-, Tagesgeld- oder Festgeldkonten, und bedeutet eine höhere Transparenz.

Die EU plant im Laufe des Jahres 2011 noch weitere Änderungen zur Vereinheitlichung der Einlagensicherung, doch diese Maßnahmen stoßen nicht überall auf Gegenliebe. In vielen Ländern, wie auch in Deutschland, liegt die Sicherung noch höher, da viele Banken zusätzlich freiwillig in Einlagensicherungsfonds organisiert sind, die teilweise Sicherungsgrenzen in unbegrenzter Höhe garantieren. Eine einheitliche Grenze lehnen diese daher also ab.

Es herrscht also noch viel Diskussionsbedarf. Für uns Anleger bedeuten die Schritte aber zunächst einmal mehr Transparenz auf dem Finanzmarkt und eine kleine Erleichterung der Bankgeschäfte.

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EU will Girokonten besser schützen

24. Juni 2009

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise war es höchste Eisenbahn, dass endlich die Verbraucher mehr Sicherheiten für ihre Konten bekommen. Einen kleinen Schritt in die richtige Richtung hat nun das Europäische Parlament gemacht und will ab 1. Juli die Einlagen auf Girokonten stärker absichern.

Ab Juli 2009 werden nun erst einmal die Grenzen für die Einlagensicherungen steigen: von bisher 20.000 Euro auf 50.000 Euro. Auch der bisher geltende Selbstbehalt von 10% wird abgeschafft. Zudem wird bei einer nahenden Insolvenz die Wartezeit von 3 Monaten auf 30 Tage verkürzt.

Bisher bekamen Anleger also im Falle eines Verlustes 90% des Ersparten, maximal aber 20.000 Euro, wieder rückerstattet. Nun haben Bankkunden also einen Anspruch auf ihr volles Kapital bis zu einer Summe von 50.000 Euro. Bis zum 31.12.2010 soll die Grenze sogar auf 100.000 Euro erhöht werden.

Diese Maßnahme soll vor allem Privatanlegern und kleinen und mittleren Unternehmen wieder mehr Sicherheiten geben und wohl auch das Vertrauen den Banken gegenüber fördern. Alles in allem ist diese Maßnahme der EU nur ein weiterer Tropfen auf den heißen Stein, denn wie sich es dann umgesetzt wird, ist eine ganze andere Frage…

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