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Generell ist es wichtig, sich um sein Erbe so früh wie möglich Gedanken zu machen, alleine schon aus dem Grund, dass man schon zu Lebzeiten späteren Streit zwischen den Angehörigen verhindern kann. Leider kommt es immer wieder zu genau solchen Auseinandersetzungen. Pflichtteilberechtigte haben laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main das Recht Grundbucheinträge einzusehen und das auch ohne die Vorlage eines Erbscheins. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.
In dem konkreten Fall ging es um ein Erbe, dass laut Testament alleine an die Witwe ging, solange diese nicht neu heiratete. Die drei Kinder des Erblassers wollten daraufhin ihre Pflichtteilansprüche geltend machen und versuchten den Wert ihres eventuell doch noch möglichen Erbes zu ermitteln. Dabei wollte ein Sohn die Grundbucheinträge einsehen, in denen der Verstorbene als Alleineigentümer oder Nießbrauchsberechtigter eingetragen war.
Das Grundbuchamt verlangte jedoch die Vorlage des Erbscheins, der aufgrund der beschriebenen Situation jedoch nicht ausgestellt war. Der Sohn zog vor Gericht und bekam schließlich Recht. Natürlich müsse man die Grundbucheinträge davor schützen, dass nicht irgendwer aus reiner Neugierde Einsicht erhalte, jedoch habe der Sohn ein berechtigtes Interesse.
Finanzen Erbe, Erbrecht, Grundbuch, Urteil

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Es soll ja schon einmal vorkommen, dass sich Paare trennen und sogar scheiden lassen um dann einige Zeit später doch wieder zusammenzukommen. In solchen und ähnlichen Fällen sollte man sich unbedingt über gewisse Regelungen informieren, die durch eine Scheidung wirksam werden! So verliert ein gemeinsames Testament zum Beispiel durch eine Scheidung seine Gültigkeit und muss beim zweiten Beziehungsanlauf daher erneuert werden. Dies entschied das Oberlandesgericht in Hamm.
In dem konkreten Fall ging es um ein Ehepaar, dass 1970 geheiratet und während ihrer Ehe ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt hatte, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben eintrugen. 1987 folgte die Scheidung, jedoch kamen die beiden 1994 wieder zusammen. 2009 heirateten sie dann einen Tag vor dem Tod des Mannes erneut. Die Witwe ging nun von dem Testament aus der Zeit ihrer ersten Ehe aus und beantragte einen Erbschein, der sie als Alleinerbin ausweisen sollte.
Dieser Antrag wurde vom Nachlassgericht jedoch abgelehnt, da das Testament durch die Scheidung unwirksam wurde. Die Frau legte Beschwerde ein, doch auch die Richter des Oberlandesgerichts waren der Ansicht des Nachlassgerichts. Man hätte sich darum kümmern müssen, dass das Testament aus der ersten Ehe weiterbestehe. Also, in solchen Fällen sich unbedingt genau informieren!
Finanzen Erbrecht, Erbschaft, Scheidung, Testament, Urteil

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Ein Testament sollte so präzise wie möglich formuliert sein, damit im Nachhinein keine Verwirrung und vor allem Streitereien einsetzen. Wer beispielsweise eine Erb-Rangfolge festlegen will, der sollte diese eindeutig bezeichnen. Doch immer wieder gibt es Fälle, in denen dies nicht gemacht wurde. In diesem Zusammenhang weist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hin.
In dem konkreten Fall hatte ein Ehepaar in ihrem gemeinsamen Testament verfügt, dass nach ihrem Ableben „ein bedeutender Teil“ des Nachlasses an eine wohltätige Organisation gehen solle. Desweiteren verfügten sie, dass „ein großer Teil“einer zweiten gemeinnützigen Organisation und „ein Teil“ einer dritten zugute kommen solle.
Nach dem Tod des Paares stellte eine Einrichtung einen Antrag auf einen Erbschein, nach dem alle drei genannten Organisationen je ein Drittel des Erbes erhalten sollten. Eine andere Organisation legte dagegen jedoch Widerspruch ein.
Laut des Richters würden solche unklaren Formulierungen nicht pauschal eine Rangordnung vorgeben. In einem Testament gehe es darum, den echten Willen des Erblassers herauszufinden und zu berücksichtigen. So bekamen zwei Einrichtungen jeweils zwei Fünftel des Erbes und die dritte ein Fünftel.
Finanzen Erbrecht, Testament, Urteil

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Untreue in einer Ehe muss nicht automatisch dazu führen, dass der untreue Partner enterbt wird. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins hinweist. Dies gilt auch dann, wenn der spätere Erblasser von dem untreuen Ehepartner in ein Seniorenheim gebracht wurde.
In dem konkreten Fall wurde ein Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung ein Jahr lang stationär behandelt. Nach der Rückkehr nach Hause, bestand seine Frau darauf, dass er in einem Seniorenheim untergebracht wurde. Einige Jahre später starb der Mann.
Sein Sohn aus erster Ehe klagte gegen die Witwe auf Erbunwürdigkeit. Eines seiner Hauptargumente war, dass die Frau ein Verhältnis gehabt und daher ihren Mann in ein Seniorenheim gesteckt haben soll.
Die Richter gaben jedoch der Frau Recht. Natürlich könne das Verschweigen einer außerehelichen Beziehung als arglistige Täuschung gewertet werden. Jedoch sehe das Gesetz Erbunwürdigkeit nur bei schwerwiegenden Umständen gegeben. Nur in Härtefällen sei ein Ehepartner verpflichtet, seine Affäre mitzuteilen. In den meisten Fällen entfalle jedoch Untreue als Grund für den Entzug des Ehegattenpflichtanteils.
Finanzen Erbrecht, Erbunwürdigkeit, Untreue, Urteil