Fahrgemeinschaften: Fahrtkosten steuerlich geltend machen
Viele Deutsche tun sich für den Weg zur Arbeit und wieder zurück in Fahrgemeinschaften zusammen. Das spart nicht nur Geld, sondern ist auch gut für die Umwelt. Die Kosten für diese Fahrten kann man zudem von der Steuer absetzen, egal ob man gemeinsam mit Kollegen oder mit dem Partner zusammen zur Arbeit fährt. Darauf weist die Steuerberaterkammer München hin.
Absetzen kann man dabei natürlich nur die Kosten für den täglichen Weg zur Arbeit, private Fahrten sind dabei nicht eingeschlossen. Zudem gilt nur der kürzeste Weg. Lange Umwege um andere abzuholen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Die Fahrtkosten können alle Mitglieder der Fahrgemeinschaft steuerlich geltend machen. 30 Cent pro Kilometer kann man dabei absetzen. Berücksichtigt wird nur ein Weg.



