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Geldgeschenke in der Familie: Vorsicht bei Hartz IV

26. März 2012
cc by flickr/ amsfrank

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Die meisten jungen Menschen werden durch ihre Familie finanziell unterstützt. Wer jedoch staatliche Leistungen wie Hartz IV bezieht, sollte unbedingt aufpassen, denn Geldgeschenke zählen unter Umständen als Einkommen. Dies geht auch aus einem Urteil des Sozialgerichts Berlin hervor, auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist.

In dem konkreten Fall ging es um einen 28-Jährigen, der während seiner Ausbildung zum Programmierer BAföG bezog. Zusätzlich bekam er von seiner Mutter noch eine finanzielle Unterstützung. Sie zahlte ihm die Miete und das Schulgeld. Als der junge Mann dann noch einen Antrag auf Mietzuschuss beim Jobcenter stellte, lehnte dieses ab, denn die Kosten würde ja bereits seine Mutter tragen. Mutter und Sohn sagten jedoch, dass der Sohn ihr das Geld später zurückzahlen müsse und zogen vor Gericht.

Die Richter entschieden am Ende zugunsten des Jobcenters, denn Mutter und Sohn konnten nicht genau nachweisen, dass es eine Vereinbarung zur Rückzahlung gebe. Man müsse der Gefahr des Missbrauchs von Steuergeldern entgegenwirken, indem man genau zwischen Unterhaltszahlung, Darlehen oder versteckter Schenkung unterscheide.

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Steuer: Achtung bei Darlehensverträgen in der Familie

26. Februar 2011
cc by flickr/ Thirteen Of Clubs

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Wer einen Kredit aufnimmt, muss sich nicht zwangsläufig gleich an eine Bank wenden. Beliebt und viel günstiger sind meist Darlehensverträge innerhalb der Familie. Doch hier sind so manche Dinge zu beachten, vor allem da das Finanzamt immer häufiger solche Kreditgeschäfte in der Familie besonders genau untersucht.

Zinserträge aus solchen Darlehensverträge müssen steuerlich geltend gemacht werden. Steuerfrei sind Zinseinnahmen bis zu 801 Euro. Der Kreditnehmer kann die Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsaugaben geltend machen, wenn das Geld als eine betriebliche Investition dient.

Die Höhe der Zinsen kann natürlich frei gewählt werden und sie dürfen auch niedriger als bei einer Bank ausfallen. Jedoch stuft das Finanzamt Verträge mit zu niedrigen Zinsen gerne als Schenkung ein. Experten raten daher zu einem Zinssatz von mindestens 5,5%.

Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein, damit der Darlehensvertrag anerkannt wird: Der Vertrag muss rechtswirksam sein. Der Kreditgeber hätte solch einen Vertrag auch mit einem anderen Dritten abgeschlossen und nicht nur mit der Familie und zu guter Letzt müssen die Vereinbarungen auch tatsächlich umgesetzt und nicht nur zum Schein abgeschlossen worden sein.

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