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Artikel Tagged ‘Finanzamt’

Beseitigung von Baumängel gelten nicht als außergewöhnliche Belastung

17. Dezember 2009

Die Beseitigung von Baumängeln kann für den Hausbesitzer schnell ganz schön ins Geld gehen, vor allem da diese Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar sind.

Bei Ereignissen wie Hochwasserschäden etc. kann man die Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung deklarieren. Warum nicht also auch Sanierungsarbeiten? Das dachte sich auch ein Steuerzahler, der ein Jahrzehnte altes Haupthaus mit Nebengebäude erworben hatte.

Bei der Renovierung stellte er dann aber fest, dass aufgrund von Baumängeln die Dachkonstruktion des Anbaus einzustürzen drohte. Nun musste er also umfassende Sanierungsmaßnahmen, u.a. auch am Fundament, durchführen. In seiner Steuererklärung machte er dann die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung geltend.

Das Finanzamt verweigerte dies jedoch, da es sich bei den Kosten um kein außergewöhnliches Ereignis handle.

Der Bundesfinanzhof bestätigte schließlich die Auffassung des Fiskus in einem Urteil: Der Fall sei ganz eindeutig und, ob Baumängel nun gewöhnlich oder ungewöhnlich seien, müssten die Richter nicht entscheiden. Solche Belastungen würden grundsätzlich nicht anerkannt…

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2010 kommen auf viele höhere Steuern zu

8. Dezember 2009

Momentan wird in der neuen Regierung groß über die berühmten Steuerentlastungen diskutiert. Doch in Wirklichkeit sind von der umstrittenen Maßnahme, wenn sie denn überhaupt kommt, am Ende nicht einmal alle betroffen. Ja, Hunderttausende Bürger müssen im nächsten Jahr sogar mit höheren Steuern rechnen. Das hat in diesen Tagen der Bund der Steuerzahler bekannt gegeben.

Vor allem kinderlose Arbeitnehmer der Steuerklasse 3 und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.685 bis 2.700 Euro müssen im Schnitt mit einer Mehrbelastung von 9,18 Euro jeden Monat rechnen. Rund 3,25 Euro monatlich werden Alleinerziehende (Steuerklasse 2) mit einem Kind und einem Bruttoeinkommen von 1.020 bis 1.200 Euro mehr zahlen müssen.

Diese Beträge kommen durch den Wegfall der sogenannten Günstigerprüfung zustande. Durch diese wird vom Finanzamt die für den Arbeitnehmer günstigste Steuerbelastung aller möglichen Steuerklassen ermittelt. Ab 2010 wird dies nun nicht mehr der Fall sein. Allen Betroffenen bleibt nur noch übrig zum Ende des nächsten Jahres hin die Mehrbelastung durch eine Steuererklärung zurückzufordern. Wer dies nicht tut, hat automatisch Pech… In diesem Fall können wir dem Bund der Steuerzahler nur recht geben: Die Berechnung der Lohnsteuer muss dringend nachgebessert werden!

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Geringere Umsätze? Steuervorauszahlungen anpassen!

21. November 2009

Viele Unternehmer haben jetzt in der Krise mit einer Auftragsflaute und daraus resultierenden geringeren Umsätzen zu kämpfen. Die Finanzämter wurden daher mehrfach von Regierungsseite zu mehr Kulanz gegenüber kleineren und mittleren Betrieben aufgefordert.

Was und ob dies genau etwas bringt, wissen wir nicht, aber Unternehmer können hier auch selbst aktiv werden. So kann man zum Beispiel eine Anpassung der Steuervorauszahlungen beantragen.

Für die Vorauszahlung 2009 ist normalerweise der Steuerbescheid aus dem Jahr 2007 maßgeblich. Hat man nun aber in diesem Jahr starke Verluste fällt die Vorsteuer natürlich trotzdem höher aus und kann einen ganz schön belasten.

Daher sollte man beim Finanzamt dafür sorgen, dass die Vorauszahlungen an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden. Um diese Herabsetzung der Einkommenssteuer-Vorauszahlungen zu erhalten müssen die Argumente allerdings stichhaltig und gut belegt sein. Gründe hierfür können zum Beispiel enorme Einkommenseinbrüche aufgrund des Verlustes eines Großkunden oder steigende Kosten der Einkaufspreise sein.

Um dies zu belegen empfiehlt sich eine aktuelle BWA inklusive geschätzten Abschreibungen, die auf das Gesamtjahr hochgerechnet wird.

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Achtung bei Fehlern von Steuerberatern!

15. November 2009

Wer seinem Steuerberater blind vertraut und die von ihm erstellte Steuererklärung nicht nachprüft, wird bei einem Fehler trotzdem zur Kasse gebeten. Das geht nun aus einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg hervor.

Geklagt hatte ein Unternehmer, der 2001 seinen Steuerberater die Steuererklärung machen ließ. Letzterer erledigte die Einnahmen-Überschussrechnung per Hand und entnahm dabei einfach die Daten aus den Ausdrucken des Mandanten. Ob diese plausibel waren oder nicht überprüfte er gar nicht.

Der Unternehmer merkte nun erst, nachdem der Steuerbescheid rechtskräftig war, dass der Steuerberater 30.000 Euro Betriebsausgaben übersehen hatte. So wurden also 30.000 Euro zu viel versteuert. Das Finanzamt weigerte sich nun das Geld zurückzuzahlen.

Und das Gericht gab dem Fiskus recht: Steuerbescheide seien nur dann aufzuheben, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden treffe. Da dieser die Steuererklärung aber nicht nachgeprüft hatte, sei er quasi selbst Schuld. Also, am besten immer nochmal alles überprüfen…

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Einspruch gegen den Steuerbescheid: Finanzamt muss mehr Rücksicht nehmen

5. November 2009

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird Steuerzahlern, die Einspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt haben, von nun an mehr der Rücken gestärkt. Ist er beim Einspruch knapp bei Kasse kann das Finanzamt bis zur endgültigen Entscheidung keine finanziellen Sicherheiten verlangen.

Geklagt hatte ein Betrieb aus Niedersachsen. Das Finanzamt verlangte eine Steuerrückzahlung von 173.000 Euro. Dies war umstritten und so legte die Firma Einspruch ein und beantragte die Zahlung bis zur rechtlichen Klärung auszusetzen.

Der Fiskus wollte darauf nicht eingehen und verlangte finanzielle Sicherheiten des Betriebs, obwohl er diese nicht aufbringen konnte.

Nun gab dem Unternehmen am Ende das Verfassungsgericht Recht: Das Finanzamt müsse auf Sicherheitsleistungen verzichten, wenn dies eine “unbillige Härte” für das Unternehmen bedeutet.

Zur Zeit prüft das Finanzgericht das Urteil noch einmal.

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