Archiv

Artikel Tagged ‘Finanzkrise’

Zinsen bei Tagesgeld weiterhin auf Abwärtskurs

7. September 2009

Sie haben es wahrscheinlich schon anhand unserer letzten Empfehlungen in Sachen Tagesgeld sehen können. Heutzutage freuen wir uns schon über ein Konto, das noch 2,5 bis 3% Zinsen bietet. Oder können Sie sich noch an das Wort Zinsanhebung erinnern? Wir fast schon nicht mehr.

Leider haben wir auch heute keinen guten Nachrichten, denn der Abwärtstrend geht erbarmungslos weiter und erst scheint auch kein Ende mehr in Sicht zu sein. Immer mehr Banken verringern die Zinsen bei ihren Tagesgeldkonten immer weiter, wobei 2,5% meist das höchste der Gefühle ist.

Keine schönen Aussichten! Wer in diesen Zeiten nun sein Geld im Ausland anlegen möchten, kann zwar mit höheren Zinsen rechnen, sollte aber in Sachen Einlagensicherung vorsichtig sein. Diese ist in den meisten Ländern weit geringer als in Deutschland, daher ist dies auch keine wirkliche Option. Ob sich das nochmal verbessert?

Tagesgeld, Zinsen , ,

Nicht mal mehr die Hälfte aller Deutschen vertrauen noch ihrer Bank

24. August 2009

bank-poker-spiel-by-flickr/woodleywonderworksDas Magazin “Fokus” wollte es nun wissen und hat vom Institut polis/USUMA über tausend Menschen befragen lassen, ob oder inwieweit sie in Zeiten der Krise noch Vertrauen in ihre Bank haben. Das Ergebnis war erschrecken in jeglicher Hinsicht…

Nur noch 43% aller Befragten sagten, sie würden ihrer Bank “voll und ganz” vertrauen. Zum Vergleich, im April letzten Jahres waren es noch 51%.

39% gaben in der aktuellen Umfrage immerhin noch an, sie vertrauten ihrem Geldinstitut “eher schon”. 12% waren der Ansicht “eher nicht” und 5% sagten “überhaupt nicht”.

Sowohl für die Banken als auch für die Kunden ein Armutszeugnis. Dass die Banken mit einem Vertrauensverlust rechnen mussten war ja eigentlich klar. Das haben sie sich ja auch selbst zuzuschreiben. Uns erschreckt eigentlich viel mehr, dass nach allem, was passiert ist und auch noch passieren wird, immerhin noch 43% der Bevölkerung richtiges und festes Vertrauen in Banken haben! Wie kommt man aus diesem Schlamassel nun wieder heraus?

Anlegerschutz , , , ,

Ist der Dollar für den A…?

14. August 2009

dollar-by-refracted-momentsaDem Dollar geht es in letzter Zeit so schlecht wie schon lange nicht mehr. Nicht nur, dass der Kurs bedingt durch Wirtschaftskrise etc. weiter ins Bodenlose fällt, sondern, dass nun auch andere Staaten und Staatenbünde eigene allgemeingültige Währungen einführen wollen, die den Dollar als Leitwährung absägen würde.

Die lateinamerikanische UNASUR, Russland und China sind nur ein paar der Staaten die die Allmacht des Dollars schon lange nicht mehr anerkennen wollen. In vielen Fällen auch zurecht!

Wer das ganze momentan noch mit Humor nehmen kann, kann auch bei sich zuhause ein entsprechendes Statement setzen. Vielleicht ist der Dollar ja bald wirklich nur noch so viel Wert wie Klopapier? Bis es soweit ist kann man auch einfach bedrucktes Dollarklopapier benutzen.

Währungen , , , ,

LG Hamburg gibt Klage geschädigter Lehman-Anleger statt – Erstinstanzliches Urteil macht Hoffnung

4. August 2009

Das LG Hamburg gab in einer am 23.06.2009 verkündeten Entscheidung der Klage eines geschädigten Lehman-Anlegers gegen die Sparkasse Hamburg statt, welcher auf Empfehlung des ihn beratenden Kreditinstituts Zertifikate der Pleite-Bank Lehman-Brothers erworben hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der dortige Kläger verfügte über eine gewisse Erfahrung im Bereich von Geldanlagen, hatte er in der Vergangenheit eine als konservative zu bezeichnende Anlagestrategie verfolgt, d.h., er hatte sein Geld überwiegend festverzinslich oder in Immobilienfonds angelegt. Daneben verfügte er über einige Aktien. Auf Empfehlung der Kundenberaterin der beklagten Bank erwarb der Kläger im Dezember 2006 Zertifikate der US-Investmentbank Lehman-Brothers, die in Deutschland in größeren Umfang unter anderem auch von der Sparkasse Hamburg vertrieben wurden.

Der dortige Kläger machte geltend, das ihn beratende Kreditinstitut habe gegen ihre Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung verstoßen, wurde er u.a. nicht darüber aufgeklärt, dass Lehman-Zertifikate nicht dem Einlagensicherungssystem der Sparkassen unterfielen. Damit habe die beratende Bank den Anleger aus einer gesicherten Anlege in eine ungesicherte Anlage „hineinberaten“.

Das LG Hamburg hat nach persönlicher Anhörung des Klägers in der mündlichen Verhandlung der Schadensersatzklage wegen Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem Beratungsvertrag stattgegeben. Zwar durfte grundsätzlich das beklagte Kreditinstitut dem dortigen Kläger den Kauf der Protect-Express-Anleihe vom Lehman-Brothers empfehlen; die Beklagte hat jedoch ihre Pflicht zur objektgerechten Beratung dadurch verletzt, dass sie den Anleger nicht darüber aufgeklärt hatte, dass dieses Zertifikat nicht von einem Einlagensicherungssystem, hier von der Institutssicherung der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe gedeckt ist und er somit von einer „gesicherten“ in eine „ungesicherte“ Anleihe wechselt. Das LG Hamburg sah in der fehlenden Aufklärung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Sicherungseinrichtung für Einlagen eine Pflichtverletzung des beklagten Kreditinstituts.
„Nachdem bereits das AG Leipzig das dort beratende Kreditinstitut zu Schadensersatz verurteilt hatte, weil das Lehman-Zertifikat den dort klagenden sicherheitsorientierten Anlegern nach Erstellung eines Risikoprofils nicht hätte zur Zeichnung empfohlen werden dürfen, stand dies dem Wunsch der Anleger entgegen, die zum einen eine sichere Anlage und zum anderen einen suggestiven Verbrauch begehrten (Urteil des AG Leipzig vom 10.11.2008 zum Az.: 115 C 3759/08), könnte auch die Entscheidung des LG Hamburg erdrutschartige Auswirkungen für die Kreditinstitute haben“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Diese Entscheidung ist auch deswegen interessant, weil der dortige Kläger seine Lehman-Zertifikate im Dezember 2006 erworben hatte, einem Zeitpunkt also, als von der Lehman-Pleite noch keine Rede sein konnte. So wies das LG Frankfurt a. M. Ende des Jahres 2008 die Klagen zweier Lehman-Anleger ab, weil der dortige Bankberater, welcher dem Anleger den Kauf von Lehman-Zertifikaten im Dezember 2006 angeraten hatte, seine Aufklärungspflicht nicht verletzt hatte.

Führende Anlegeranwälte hatten schon zum damaligen Zeitpunkt klargestellt, dass dieser Entscheidung keine Präzedenzwirkung entnommen werden kann, sind bei eindeutigen Beratungsfehlern eines Kreditinstituts auch für Erwerber von Zertifikaten gute Erfolgsaussichten gegeben, ihre Schadensersatzansprüche gegen die anlageberatende Bank durchzusetzen. Die Erfolgsaussichten der Anleger, Schadensersatz von dem sie beratenden Kreditinstitut zu erlangen, hat sich auch wesentlich durch die sog. „Kick-Back“-Rechtsprechung des BGH verbessert. Da die konkrete Gefahr besteht, dass eine Bank Anlageempfehlungen nicht allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung abgibt, sondern zumindest auch in ihrem eigenen Interesse, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten (BGH NJW 2007, 1876, 1878), sind Kunden über diese Rückvergütungen aufzuklären.

Betroffenen Anlegern wird empfohlen, sich wegen möglicher Schadensersatzansprüche rechtlich beraten zu lassen.

Aktien, Anlegerschutz , , , ,

EU will Girokonten besser schützen

24. Juni 2009

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise war es höchste Eisenbahn, dass endlich die Verbraucher mehr Sicherheiten für ihre Konten bekommen. Einen kleinen Schritt in die richtige Richtung hat nun das Europäische Parlament gemacht und will ab 1. Juli die Einlagen auf Girokonten stärker absichern.

Ab Juli 2009 werden nun erst einmal die Grenzen für die Einlagensicherungen steigen: von bisher 20.000 Euro auf 50.000 Euro. Auch der bisher geltende Selbstbehalt von 10% wird abgeschafft. Zudem wird bei einer nahenden Insolvenz die Wartezeit von 3 Monaten auf 30 Tage verkürzt.

Bisher bekamen Anleger also im Falle eines Verlustes 90% des Ersparten, maximal aber 20.000 Euro, wieder rückerstattet. Nun haben Bankkunden also einen Anspruch auf ihr volles Kapital bis zu einer Summe von 50.000 Euro. Bis zum 31.12.2010 soll die Grenze sogar auf 100.000 Euro erhöht werden.

Diese Maßnahme soll vor allem Privatanlegern und kleinen und mittleren Unternehmen wieder mehr Sicherheiten geben und wohl auch das Vertrauen den Banken gegenüber fördern. Alles in allem ist diese Maßnahme der EU nur ein weiterer Tropfen auf den heißen Stein, denn wie sich es dann umgesetzt wird, ist eine ganze andere Frage…

Geldanlage , , , , , , ,