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Das letzte Mal wurden die Gebühren für Rechtsanwälte im Jahr 2004 erhöht. Seit dem 1. August 2013 gilt das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, welches dafür sorgt, dass nicht nur die Gebühren für Anwälte und Notare steigen, sondern auch Gerichtskosten teurer werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rechnet dabei im Bereich der Rechtsschutzversicherungen mit einer Ausgabensteigerung um 16 Prozent, also rund 375 Millionen Euro.
Begründet wird diese Anpassung bei den Notaren mit einer veralteten Gebührentabelle aus dem Jahr 1986, bei den Anwälten mit wachsender Konkurrenz und dabei weniger Prozessen und vielen Gerichten fällt es immer schwerer ihre Kosten zu decken. Dies wird nun auf die Bürger und die Rechtsschutzversicherungen umgelegt.
Anwaltsgebühren steigen laut Experten auf diese Weise um im Schnitt zwölf Prozent, die Notarkosten um 15 Prozent und Gerichtskosten um 18 Prozent. Scheidungen werden damit in Zukunft also ebenso teurer wie Arbeitsrechtsprozesse, zum Beispiel im Bereich Kündigungsschutz, oder Immobilienkäufe. Rechtsschutzversicherungen werden zudem langfristig wohl die steigenden Kosten auf die Beiträge umlegen.
Finanzen Anwalt, Gebühren, Notar

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Bereits seit einiger Zeit sind einige Begleitumstände des sogenannten P-Kontos Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Banken verlangen trotz entsprechenden Urteilen immer noch zu hohe Gebühren und zudem verlieren die Kunden durch die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto oft ihre ec- und Kreditkarte sowie ihren eingeräumten Kreditrahmen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun kritische Klauseln gekippt. In dem Verfahren ging es konkret um die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank. Eine Giro- und Kreditkarte darf bei der Umwandlung in ein P-Konto nicht einfach gesperrt werden. Dies gelte zudem für einen bereits im Vorfeld eingeräumten Kreditrahmen. Für beides müsse es eine ordentliche Kündigung geben.
Zudem hielten die Richter die Gebühren der Deutschen Bank für das P-Konto mit 8,99 Euro im Monat für entschieden zu hoch. Natürlich müsse solch ein Konto nicht verpflichtend kostenlos angeboten werden, jedoch dürften sich die Gebühren nicht von denen eines normalen Girokontos merklich unterscheiden.
Schulden Banken, Gebühren, P-Konto, Urteil

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Im letzten Jahr wurde eine Reform des Telekommunikationsrechts beschlossen, die, wie bereits berichtet, unter anderem teuren Warteschleifen bei Hotlines einen Riegel vorschieben will. Seit vergangenem September gilt bereits eine Übergangsregelung, nun tritt das Gesetz am Samstag, den 1. Juni 2013, endgültig in Kraft.
Bei Service-Nummern wie 0180 oder 0900 müssen ab morgen Warteschleifen komplett kostenlos sein oder es muss ein Festpreis angegeben werden. Bei Gratis-Nummern und normalen Ortsvorwahlen bleiben Warteschleifen erlaubt. Kunden sollen nur für erhaltene Leistungen zahlen müssen und nicht mehr für das bloße Warten.
Auch spätere Warteschleifen, an die man weiter geleitet wird, müssen kostenlos sein. Bei Service-Nummern werden Verbraucher direkt zu Beginn über die voraussichtliche Dauer der Schleife informiert. Die gilt sowohl für Gespräche aus dem Festnetz wie auch mit dem Handy. Die Bundesnetzagentur hat zwei neue Nummern eingerichtet: Einmal die 0180-6 für eine Abrechnung zum Festpreis und zum anderen die 0180-7 für kostenlose Warteschleifen, die maximal 30 Sekunden lang sind.
Hält sich ein Anbieter nicht daran, drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Kritisiert wurde an dem Gesetz bisher eine existierende Lücke: Dialog-Ansagen mit einem Auswahlmenü können weiterhin etwas kosten, so dass einige Anbieter diese bereits künstlich in die Länge gezogen hätten.
Finanzen Gebühren, Telefon, Telefonwarteschleifen, Urteil, Verbraucherschützer

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Wie bereits an dieser Stelle mehrfach berichtet, streiten sich seit mehreren Jahren die Kreditkartenanbieter Visa und Mastercard mit der EU. Brüssel hält die Gebühren der Anbieter für überzogen, denn sie würden den Einsatz von Kreditkarten in Europa unnütz verteuern. Noch in diesem Sommer sollen neue EU-Regeln für sogenannte Interbankenentgelte kommen. Kreditkartenanbieter Visa lenkt hier jetzt bereits ein.
Interbankenentgelte stellen sich die Banken untereinander in Rechnung, wenn ein Kunde im Handel mit seiner Kreditkarte zahlt. Diese Kosten werden im Einzelhandel oft auf die Endpreise aufgeschlagen, was am Ende wiederum negativ für alle Verbraucher ist. Visa hat nun angekündigt diese Gebühren zu deckeln und damit deutlich zu senken.
In Zukunft sollen sie maximal 0,3 Prozent der bezahlten Summe betragen, was einer Preissenkung von 40 bis 60 Prozent entspricht. Gelten soll dies sowohl im Inland wie auch für grenzüberschreitende Geschäfte. Die EU-Kommission begrüßte das Einlenken und die damit verbundenen Änderungen von Visa.
Kreditkarten EU, Gebühren, Geld, MasterCard, Visa

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Für das Erstellen von Kontoauszügen an sich dürfen Banken keine Gebühren verlangen. Verlegt ein Kunde jedoch den Kontoauszug und fordert nun von der Bank ein Duplikat, haben Geldinstitute die Möglichkeit auf diese Arbeit Gebühren zu erheben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte sich bereits im vergangenen Jahr gegen zu hohe Gebühren gewehrt. Nun bekamen die Verbraucherschützer auch in einem anderen Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt Recht.
Konkret hatte dabei die Commerzbank für die Erstellung eines zweiten Kontoauszugs 15 Euro verlangt. Die Verbraucherschützer und auch die Richter hielten diesen Betrag für nicht angemessen.Eine Bank dürfe ein Entgelt für die Erstellung solcher Duplikate verlangen, jedoch müssten sich diese an den tatsächlichen Kosten orientieren und dienten nicht dazu, Gewinn zu machen. Noch kann die Commerzbank in Revision gehen.
Bereits im vergangenen Jahr war der Verbraucherzentrale Bundesverband aus gleichen Grund gegen die Sparkasse Paderborn vor Gericht gezogen. Das Landgericht Dortmund erklärte auch hier die Gebühren für zu hoch, da das Geldinstitut nicht nur die Kosten für die eigentliche Arbeit in das Entgelt eingerechnet hatte, sondern auch anteilig Zahlungen für unter anderem Gebäudekosten, Werbeausgaben etc.
Banken Gebühren, Geld, Kontoauszug, Tipps