St. Martin: Gema verlangt Gebühren für kopierte Kinderlieder
Also, man kann es mit der Rechteverwertung auch übertreiben! Heute ist St. Martins Tag und in ganz Deutschland werden Kindergärten und Grundschulen am Abend wieder Laternenumzüge organisieren. Dabei werden auch gerne Kinderlieder gesungen.
In diesem Zusammenhang haben die Verwertungsgesellschaft Musikedition und die Gema es sich nicht nehmen lassen fröhlich darauf hinzuweisen, dass für das Kopieren von Liedern Gebühren fällig sind! Das Kopieren von Noten ist in Deutschland verboten und so müssen Kindergärten, Schulen oder Kirchen zahlen, wenn sie Liedgut an Kinder, Schüler oder Gemeinde zum gemeinsamen Singen verteilen.
Den Kindergärten habe man daher letztes Jahr einen Lizenzvertrag angeboten durch den rechtliche Klarheit geschaffen werden soll. Für 500 Kopien zahlen die Kindergärten dann um die 50 Euro im Jahr. Oder sie müssen sich eben die Liederbücher einzeln kaufen und sie an jeden verteilen.
Noten und Texte, deren Urheberrecht bereits erloschen ist, können jedoch nach wie vor beliebig vervielfältigt werden. Nichts gegen das Schützen der Rechte von Künstlern, aber bei Kindergärten aufgrund von Kopien für Eltern und Kinder abzukassieren, geht dann doch ein wenig zu weit, oder?!



