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Viele Freiberufler erledigen einen großen Teil ihrer Arbeit von zuhause aus. Doch auch hier hielt bisher die GEZ die Hand auf. Für den eigenen Computer im Home Office verlangte man bisher von Selbständigen eine Gebühr von 5,76 Euro im Monat. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte dies nun für nicht rechtens.
Wer als Freiberufler in den eigenen vier Wänden seinen PC vor allem für gewerbliche Zwecke nutzt, muss die Gebühr in Zukunft nicht mehr an die GEZ entrichten. Betroffene sollten sich so schnell wie möglich deshalb an die GEZ wenden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat dafür einen Musterbrief bereit gestellt.
Ab dem Jahr 2013 könnte dies dann keine Rolle mehr spielen, denn nach aktuellen Plänen soll die Rundfunkgebühr dann bekanntermaßen in eine pauschale Haushaltsabgabe umgewandelt werden. Ob und wie genau dies durchgesetzt wird, muss sich jedoch erst noch final entscheiden.
Sparen freiberuflich, GEZ, Selbstständigkeit, Urteil

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Wie bereits berichtet, könnte es ab dem Jahr 2013 Änderungen bei der GEZ geben. Nach aktuellen Plänen soll die Rundfunkgebühr dann in Form einer Haushaltsabgabe entrichtet werden, was bedeuten würde, dass alle Haushalte zur Kasse gebeten werden. Dieser Abgabe haben jedoch noch nicht alle Länderparlamente zugestimmt.
Die „Süddeutsche Zeitung“ hat an diesem Wochenende nun berichtet, dass im Zuge der Änderungen im Jahr 2013 die Rundfunkgebühren nicht erhöht werden sollen. Aktuell liegt die Gebühr bei 17,98 Euro. Laut des Berichts will die Kommission des Finanzbedarfs (KEF) die Abgabenhöhe zunächst nicht verändern. Dies geschähe jedoch nur, wenn die Umstellung auf die Haushaltsabgabe erfolge. Nach der „Süddeutschen Zeitung“ wäre dies das erste Mal, dass die Erhöhung der Rundfunkgebühren ausfalle.
Die KEF hat dazu noch keine Stellung bezogen, jedoch zeigte sich die ARD-Vorsitzenden Monika Piel nicht wirklich überrascht. Dies entspreche ganz den Erwartungen und die ARD habe auch alles dafür getan, dass die Gebühr für weitere zwei Jahre stabil bleibe. Mal sehen, wie sich dies weiterentwickelt…
Finanzen GEZ, Regierung, Rundfunkgebühren

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Wie wir an dieser Stelle bereits berichtet haben, wird ab dem Jahr 2013 das Verfahren der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) geändert. Für Unmut sorgte in diesem Zusammenhang bereits bei den meisten, dass damit in Zukunft jeder Haushalt eine feste Pauschale zahlen muss. Natürlich wird damit das Zahlverfahren vereinfacht, jedoch werden auch diejenigen benachteiligt, die bisher einen geringeren Satz bzw. gar keinen an die GEZ zahlen mussten.
Die Vorteile liegen dabei wohl eher auf der Seite der GEZ, denn Experten rechnen mit deutlich steigenden Einnahmen. Die Änderungen beinhalten aber wohl noch andere Bedingungen, die nun Datenschützer auf den Plan gerufen haben. Die GEZ darf mit der neuen Regelung nämlich auf mehr Daten als bisher von den Deutschen zugreifen.
Fehlen der GEZ bestimmte Angaben, kann sie in Zukunft zum Beispiel sich beim Hauseigentümer über den Mieter erkundigen. So dürfen die Gebühreneintreiber nicht nur nach dem Namen, früheren Namen, dem Geburtsdatum oder der Anschrift fragen, sondern unter anderem auch nach der letzten Anschrift, dem Beginn des Mietverhältnisses oder nach beitragspflichtigen Fahrzeugen. Das Ganze geht aber sogar noch weiter: Zieht man aus einer Wohnung aus, hat die GEZ sogar das Recht nach dem Grund zu fragen! Es gehe dabei um einen „begründeten Lebenssachverhalt“. Datenschützer schlagen diesbezüglich nun Alarm und fordern Änderungen.
Finanzen Datenschutz, GEZ, Verbraucherschützer

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Wer einen Fernseher oder ähnliche Empfangsgeräte hat, der zahlt bisher GEZ-Gebühren oder sollte es zumindest tun. Immer wieder gab es in den letzten Jahren Ärger mit der Rundfunkgebühr. Sie wurde zu Unrecht verlangt, es konnte schon mal vorkommen, dass Tote oder Haustiere sie zahlen sollten und der Nachweis über die einzelnen Geräte war mehr als schwierig.
In diesem Zusammenhang war es nur eine Frage der Zeit bis man sich auf ein neues Gebührenmodell einigen musste, wie wir bereits berichteten. Vor kurzem hat man sich nun auf eine neue Rundfunkgebühr geeinigt, die ab 2013 in Kraft treten soll.
Für alle, die momentan schon regulär GEZ-Gebühren zahlen wird sich nicht viel ändern, denn die Beiträge sollen im Monat nicht über die bisherigen 17,98 Euro steigen. Für alle anderen könnte es jedoch teuer werden, denn die Abgabe wird dann nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt verlangt, das heißt, es zahlen auch die, die keinen Fernseher haben oder bisher für ein sogenanntes neuartiges Empfangsgerät nur rund sechs Euro im Monat zahlten. Fragt sich nur, ob wir dann in Zukunft wenigstens auf Werbung in den öffentlich-rechtlichen verzichten können…
Finanzen GEZ, Rundfunkgebühren
Ab 2013 wird das bisherige Gebührenmodell der GEZ für die öffentlich-rechtlichen TV- und Radiosender geändert. Dann zahlt jeder Haushalt pauschal 18 Euro. Wie diese sogenannte Haushaltspauschale bei den Deutschen ankommt, wollte der Branchenverband Bitkom wissen.
Und siehe da, in der entsprechenden Umfrage äußerten sich 54% der Deutschen positiv gegenüber dem neuen Modell. Sie empfänden es als gerechter. 60% fänden die aktuellen Gebühren zu hoch, obwohl sie eigentlich genauso hoch sind wie die geplante Abgabe.
Dies liegt wohl vor allem eher an der Praxis wie die GEZ die Gebühren durchsetzen möchte. Fast jeder hatte doch schon einmal Ärger mit der Gebühreneinzugszentrale. Momentan zahlt man eine monatliche Gebühr von 17,98 Euro für TV, Radio und PC. Wer keinen Fernseher hat, sondern nur ein sogenanntes neuartiges Empfangsgerät muss eine Grundgebühr von 5,76 Euro entrichten. Eine einheitliche Lösung halten die meisten wohl für am vernünftigsten.
Finanzen GEZ, Rundfunkgebühren, Umfrage