Urteil: Keine Rundfunkgebühren für PC mit Internet
Momentan wird ja viel über die zusätzlichen Rundfunkgebühren für internetfähige PCs diskutiert. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat jetzt ein Urteil gesprochen, das für weitere Maßnahmen wegweisend sein könnte. Die Richter entschieden nämlich, dass für einen PC mit Internetanschluss nicht automatisch Rundfunkgebühren erhoben werden dürfen.
In dem konkreten Fall ging es um eine Diplomübersetzerin, die ihren PC mit Internet für die Arbeit nutzt. Seit 1991 zahlt sie für den Privathaushalt Rundfunkgebühren. Als sie dem NDR mitteilte, dass sie einen internetfähigen PC hat, verlangte der Sender von ihr Gebühren. Sie zog daraufhin vor Gericht und bekam nun recht.
Man könne nicht automatisch davon ausgehen, dass Personen PCs mit Internetanschluss für den Rundfunkempfang erwerben. Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten sei der Empfang meist zweitrangig.
Zudem würden viele Sender, wie hier eben auch der NDR, online noch keinen für die Gebühren relevanten Rundfunk bereithalten. Außerdem seien Zweitgeräte stets von der Rundfunkgebühr befreit, egal ob privat oder gewerblich.
Dadurch dürfte die Debatte um einiges spannender geworden sein…


