Bundesfinanzhof prüft Grunderwerbssteuer
Wer ein bereits gebautes Haus samt Grundstück kauft, der zahlt dafür einmal Grunderwerbssteuer. Manche Finanzämter handhaben es jedoch beim Kauf eines Grundstücks, das erst später bebaut wird, so, dass zunächst beim Kauf des Grundstücks die Grunderwerbssteuer fällig wird und dann noch einmal, wenn die Bauarbeiten beginnen. Genau diese Praxis prüft derzeit der Bundesfinanzhof. Auch wenn das Urteil noch aussteht, können Betroffene schon jetzt handeln.
In dem konkreten Fall hatte ein Ehepaar ein unbebautes Grundstück gekauft. Einige Wochen danach schlossen sie mit einem Bauunternehmen den Vertrag über den Bau eines Hauses ab. Das Finanzamt wurde daraufhin aktiv und verlangte die Grunderwerbssteuer nicht nur für das Grundstück selbst, sondern verlangte zusätzlich auch auf die Kosten für den Bau die Steuer. Das Paar klagte und bekam vor dem Niedersächsischen Finanzgericht Recht.
Die Richter betonten, dass die Grunderwerbssteuer nur für den Erwerb des Grundes anfalle, wenn man den oben beschriebenen Weg geht. Der Bundesfinanzhof prüft die Steuer nun daraufhin. Wer ebenfalls von dieser Praxis betroffen ist, dem raten Experten dazu, sich auf das laufende Verfahren in einem Schreiben an das Finanzamt zu berufen und Einspruch einzulegen. Man kann darum bitten das Steuerverfahren ruhen zu lassen bis eine Entscheidung gefällt wurde.




