Archiv

Artikel Tagged ‘Hausratsversicherung’

Versicherung aus der ehemaligen DDR immer noch beliebt

5. Dezember 2009

Vor 20 Jahren fiel die Mauer, ein Jahr später waren wir Deutschen wieder ein Volk. Mit dem Fall des Systems wurden viele verstaatlichte Betriebe privatisiert und auch für das Versicherungssystem der DDR musste ein Platz gefunden werden. So wurde es 1990 zur Deutschen Versicherung AG und acht Jahre später zur Allianz Sachgruppe Deutschland fusioniert.

Das Besondere daran: Die Ost-Versicherungsnehmer hatten einen klaren Vorteil, denn ihre Verträge blieben weitestgehend bestehen und diese beinhalteten viel mehr Leistungen als die im Westen. Darin waren die Haushaltsversicherung, die Wohngebäudeversicherung, die Unfall- und Lebensversicherung enthalten.

Noch heute kann man die Hausratsversicherung der DDR in den neuen Bundesländern und in West-Berlin unter dem Namen EHV erhalten. Diese erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit, da sie immer noch mehr Leistungen als vergleichbare Angebote in den alten Bundesländern beinhaltet. So schließt sie zum Beispiel auch einen Teil der Elementarversicherung mit ein, womit man z.B. gegen Hochwasser versichert ist. Die Allianz berät aktuell aufgrund der großen Nachfrage das Angebot auf ganz Deutschland auszuweiten…

Versicherung , , ,

Hausratsversicherung: Vor Abschluss genau über die Leistungen informieren!

2. Dezember 2009

Bei allen Versicherungen muss man beim Abschluss vorsichtig sein und die tatsächlich abgedeckten Leistungen genau unter die Lupe nehmen. Doch immer wieder erleben wir, dass gerade bei der Hausratsversicherung viele Menschen hereinfallen und dann trotz Versicherung im Schadensfall zahlen müssen. Daher noch einmal an dieser Stelle unser Hinweis: Beim Abschluss einer Hausratsversicherung unbedingt auf den abgesicherten Umfang achten!

Nehmen wir zum Beispiel mal das Thema Feuer. In vielen Hausratsversicherungen umfasst das Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder sogar Absturz eines Luftfahrzeuges.

Doch schaut man sich die Klausel Brand genauer an, erkennt man, dass die Versicherung in diesem Fall meist nur zahlt, wenn sich das Feuer von selbst ausbreitet und das ist ein dehnbarer Begriff. Eine offene Flamme, die man vielleicht aus Versehen selbst verursacht, ist nicht von der Versicherung abgedeckt!

Blitzschlag und Überspannungsschäden müssen meist über eine besondere Vereinbarung mit eingeschlossen werden.

Zudem unbedingt darauf achten, dass auch Folgeschäden, z.B. durch Löschwasser, enthalten sind. Also, Augen auf!

Versicherung ,

Umzug unbedingt seiner Hausratsversicherung melden!

1. September 2009

unzug-hausratsversicherung-by-konnyBei einem Umzug muss man viele Dinge auf einmal bedenken. Da vergisst man leicht im Alltag nicht so präsente Dinge wie die Hausratsversicherung. Doch gerade in diesem Fall sollte man unbedingt darauf achten, den Umzug so schnell wie möglich der Versicherung zu melden, da es sonst am Ende teuer werden kann.

Mit der neuen Wohnung ändert sich meist nicht nur die Anzahl der Quadratmeter, sondern auch die Tarifzone. Beides muss neu im Vertrag vermerkt und somit auch der Beitrag neu errechnet werden. Wird hier nun die Versicherung teurer, kann der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

In der alten und der neuen Wohnung ist der Hausrat für maximal zwei Monate gesichert, danach gelten nur noch die neuen Räumlichkeiten. Wer seinen Umzug dann nicht mitteilt, geht das Risiko ein unterversichert zu sein und bekommt so im Falle eines Schadens nur einen Teil ersetzt. Und das kann schon ziemlich teuer werden. Zudem kann man sich enormen Ärger mit der Versicherung einhandeln, da der Versicherungsnehmer die Pflicht hat, jeden Umzug mitzuteilen.

Also, die Versicherungen nicht auf der Umzugs-To-Do-Liste vergessen!

Versicherung ,