Hochwasserschäden sind steuerlich absetzbar
So langsam beruhigt sich die Hochwasserlage in Deutschland. Für etliche Haushalte heißt dies nun aufräumen und die Schäden so gut es geht zu beseitigen. Gut, wenn man eine Versicherung hat, die für solche Schäden aufkommt. Für alle, die keine oder das Pech haben, in einem Risikogebiet zu leben, wo man nur schwer entsprechend versichert wird, gibt es wenigstens einen kleinen Trost:
Hochwasserschäden an Haus oder Wohnung können nämlich als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Darauf weist aktuell die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Demnach sind Schadenskosten absetzbar, die nicht über die Versicherung abgedeckt sind, wie etwa Schäden durch Grundwasser.
Wer doch eine Versicherung hat, kann immerhin noch den Selbstbehalt steuerlich geltend machen oder die geleisteten Kosten von den tatsächlichen Kosten abziehen. Den jeweiligen Betrag trägt man dann am Ende in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung ein. Man muss jedoch damit rechnen, dass das Finanzamt zusätzlich eine zumutbare Belastung, je nach Einkommen zwischen 1 und 7 Prozent, abzieht.



