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Artikel Tagged ‘Kinder’

Elterngeld bei Selbstständigen

24. November 2011
cc by flickr/ mueritz

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Das Elterngeld ist an sich eine schöne Sache für alle, die ein Kind erwarten. Wichtig ist jedoch, dass Eltern so früh wie möglich in dieser Hinsicht aktiv werden und einige Dinge klären. Eine Planung ist also auch in diesem Zusammenhang wichtig, dies gilt zum einen für Angestellte, aber auch für Selbstständige. Bei Letzteren richtet sich der Elterngeldanspruch nach der Höhe des ermittelten Gewinns auf dem aktuellen Steuerbescheid.

Sollte man diesen noch nicht in Händen halten, werden die vergangenen Bescheide oder eine Gewinn- Verlustrechnung zur Ermittlung herangezogen. Wichtig ist dabei, dass vom Gewinn auch noch die Steuervorauszahlungen und die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden. Für Selbstständige kann es also ratsam sein für das Elterngeld die Steuervorauszahlungen herabzusetzen, damit der Gewinn höher wird.

Zudem kann es bei Selbstständigen immer sein, dass man auch noch in der Zeit, in der man bereits Elterngeld bekommt, Honorare überwiesen bekommt, die aus der Zeit vor dem Kind stammen. Laut eines Urteils des Sozialgerichts München darf dies nicht zu einer Kürzung des Elterngelds führen.

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Bei Erbschaft trotzdem Kindergeld

17. November 2011
cc by flickr/ Images_of_Money

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Für Eltern von volljährigen Kindern, die sich in der Ausbildung oder dem Studium befinden ist bisher der Kindergeldantrag häufig mit einigem Papierkram verbunden, denn man muss nachweisen, dass die Einkünfte des Kindes nicht die Grenze von 8004 Euro überschreiten. Dank des Steuervereinfachungsgesetzes fällt diese Einkommensgrenze ab dem kommenden Jahr weg. Bis es soweit ist, muss man sich jedoch noch an die bisherigen Regelungen halten.

So hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass ein Erbe keinen Einfluss auf das Kindergeld hat. In dem konkreten Fall ging es um einen Vater, der gegen die Familienkasse vor Gericht zog. Er hatte für seine beiden Söhne Kindergeld beantragt, doch die Familienkasse weigerte sich dies zu zahlen, da die geschiedene Frau des Klägers ihren beiden Söhnen ein Erbe in sechsstelliger Höhe hinterlassen hatte.

Die Richter befanden jedoch, dass dieses Erbe keine Auswirkungen auf das Kindergeld haben darf. Es sei ähnlich wie eine Schenkung der Eltern zu werten, die ebenfalls nicht angerechnet werden darf. Nicht nur gute Nachrichten für Familien, sondern auch für die Familienkasse selbst, denn so bleibt ihr einiges an Bürokratie erspart.

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Unverheiratete Paare: Lebensumstände vertraglich regeln

19. September 2011
cc by flickr/ mikebaird

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Immer mehr Paare in Deutschland entscheiden sich für eine Lebensgemeinschaft ohne Trauschein. Dies hat viele Vorteile, aber leider auch gleichermaßen viele Nachteile, denn egal wie lange man ein Paar ist bzw. war, vor dem Gesetz werden die wie zwei Fremde behandelt. Daher sollte man unbedingt bestimmte Lebensumstände frühestmöglich vertraglich regeln.

Schon beim Zusammenziehen können die ersten Stolpersteine gelegt werden. Unterschreiben beide den Mietvertrag kann die Wohnung nur von beiden gekündigt werden. So hat der Vermieter das Recht, mögliche Schulden von nur einem einzutreiben. Ist ein Partner bei dem anderen eingezogen ohne den Mietvertrag zu unterschreiben, kann derjenige im Streitfall einfach vor die Tür gesetzt werden. Ein Untermietvertrag ist hier eine gute Lösung.

Bei gemeinsamen Kindern empfiehlt es sich bereits vor der Geburt das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, denn auch hier wird im Falle einer Trennung die Sorgerechtsfrage ohne Trauschein unter Umständen kompliziert.

Nach einer Trennung besteht zudem kein Anspruch auf Unterhalt oder einen Versorgungsausgleich. Ein Testament ist in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft ebenfalls sehr wichtig, denn ohne solch ein Dokument hat der langjährige Partner keinen rechtlichen Anspruch auf ein Erbe.

All diese Fragen und noch mehr müssen vertraglich festgehalten werden. Dafür sollten sich Paare unbedingt an einen Fachmann wenden, da die jeweilige Lage auf einen individuell zugeschnitten werden muss.

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Taschengeld: Jungen bekommen häufig mehr als Mädchen

29. August 2011
cc by flickr/ FlubbelEmpire

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Immer wieder wird ja viel darüber diskutiert, dass Männer im Job meist mehr verdienen als Frauen in der selben Position. Dies scheint jedoch nicht nur in der Arbeitswelt so zu sein, sondern uns von Kind an auch eingetrichtert zu werden. In einer Sonderauswertung der KidsVA 2011, die Immediate Software im Auftrag von W&V Online durchgeführt hat, zeigt sich deutlich, dass meist die Jungen bereits mehr Taschengeld als die Mädchen erhalten.

Grundsätzlich sei dies ein Phänomen, dass sich durch fast alle Einkommensklassen ziehe. Nur in den Familien, in denen das Einkommen unter 1.000 Euro im Monat liegt, erhalten Jungs und Mädchen gleich viel, nämlich im Schnitt 18,9 Euro monatlich. In den meisten anderen Einkommensgruppen liegen die Jungen meist mal mehr, mal weniger deutlich über dem Taschengeld der Mädchen.

Die einzige weitere Ausnahme bilden Familien mit einem Einkommen zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Hier erhalten die Mädchen ausnahmsweise mehr und zwar durchschnittlich 24,70 Euro, die Jungs nur 23,80 Euro. Die größte Ungerechtigkeit ist in Haushalten mit einem Einkommen zwischen 3.500 und 4.000 Euro zu finden: Junge bekommen hier nämlich im Schnitt 31,30 Euro Taschengeld und die Mädchen über neun Euro weniger!

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BGH: Ausbildungsunterhalt trotz Verzögerung durch Schwangerschaft

9. August 2011
cc by flickr/ tiarescott

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Um von ihren Eltern finanzielle Unterstützung für eine Ausbildung einfordern zu können, müssen Kinder grundsätzlich so schnell wie möglich mit ihrem Studium oder der Ausbildung beginnen. Dies galt bisher selbst dann, wenn das Kind inzwischen ein eigenes Kind betreuen muss. Der Bundesgerichtshof hat nun jedoch in einem Urteil die Rechte von Studenten mit Kindern gestärkt.

Durch eine Schwangerschaft erlösche nicht der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Laut den Richtern sei in den ersten drei Lebensjahren eine persönliche Betreuung durch einen Elternteil für das Kind wichtig. Verzögere sich dadurch der Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung, dürfe dies nicht zur Folge haben, dass der Anspruch auf Unterhalt für Studium oder Ausbildung wegfalle.

Eine Schwangerschaft und die anschließende Betreuung des eigenen Kindes verstoße nicht gegen den Grundsatz, dass Kinder ihre Ausbildung oder das Studium „in angemessener Zeit“ beginnen müssen um von den Eltern finanziell unterstützt zu werden.

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