
cc by flickr/ voobie
Das Taschengeld ist für Eltern ein wichtiges Erziehungsmittel um ihren Kindern den vernünftigen Umgang mit Geld beizubringen. Doch nicht immer ist die Wahl der Taschengeldhöhe so einfach. Die Kinder orientieren sich an ihren Freunden oder Klassenkameraden und natürlich weniger an der tatsächlichen finanziellen Situation der Eltern.
Wie viel Taschengeld ist also genug und wie viel zu wenig oder zu viel? Dazu findet man im Internet auch für das Jahr 2011 wieder einige Tabellen. Diese fallen meist ziemlich einheitlich aus und sollen den Eltern als Orientierungshilfe dienen.
Natürlich muss man die eigene Situation des Kindes und die eigene immer mit einbeziehen. Eltern sollten daher genau die Notwendigkeiten und die eigenen Interessen des Kindes beachten. Das Taschengeld dient schließlich nicht nur dazu, die Wünsche der Kinder zu erfüllen, sondern den richtigen Umgang mit Geld zu vermitteln. Die Höhe des Taschengelds wächst logischerweise mit dem Alter der Kinder.
Finanzen Eltern, Kinder, Taschengeld

cc by wikimedia/ Kyle Flood
In einer aktuellen Meldung weist die Stiftung Warentest darauf hin, dass jedes Kind, das 1992 oder später geboren wurde die Rente von Vater oder Mutter erhöht. Pro Monat kommen hier 81 Euro in den alten Bundesländern und 72 Euro in den neuen pro Kind zur Rente dazu. Zwei Kinder erhöhen die Rente dann also um 162 Euro monatlich.
Drei Jahre lang wird der entsprechende Elternteil dann so behandelt als habe er oder sie bei einem durchschnittlichen Einkommen Rentenbeiträge gezahlt, egal, ob gearbeitet wurde oder nicht. Diesen Aufschlag bekommt das Elternteil, das in erster Linie die Erziehung des Kindes übernommen hat. Die Stiftung Warentest betont zudem, dass auch Großeltern den Bonus bekommen könnten, wenn sie für die Erziehung des Kindes verantwortlich waren.
Für alle Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gilt diese Regelung leider nicht bzw. nur bedingt. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet nur ein Jahr und monatlich 27 Euro in den alten Bundesländern und 24 Euro in den neuen Bundesländern an. 9,4 Millionen Rentner nutzen in Deutschland aktuell diesen Vorteil.
Finanzen Kinder, Kindererziehungs-Bonus, Rente

cc by flickr/ Metro Centric
Trennen sich die Eltern, ist dies eh schon nicht leicht. Doch wenn ein Elternteil Hartz IV bezieht und das Kind bei längeren Besuchen nicht mal ein eigenes kleines Zimmer hat, kann dies die Situation noch unangenehmer machen. So erging es einem Vater aus Dortmund, der sich nun vor Gericht durchsetzen konnte.
Nach der Scheidung besuchte seine Tochter ihn jedes zweite Wochenende und verbrachte auch die Ferien bei ihm, doch leider war dies in seiner 40-Quadratmeter-Wohnung sehr schwer. Das Jobcenter verweigerte ihm jedoch den Umzug in eine 64 Quadratmeter große Wohnung.
Das Sozialgericht Dortmund gab nun dem Hartz-IV-Empfänger recht: Die Aufwendungen für die Unterkunft seien angemessen und der Umzug notwendig. Bei Vater und Tochter handle es sich um eine „temporäre Bedarfsgemeinschaft“ und natürlich brauche ein elfjähriges Mädchen bei ihrem Vater ein eigenes Zimmer. Wer also in einer ähnlichen Situation ist, darf jetzt hoffen.
Finanzen Hartz IV, Kinder, Urteil

cc by flickr/ Bux
Also, man kann es mit der Rechteverwertung auch übertreiben! Heute ist St. Martins Tag und in ganz Deutschland werden Kindergärten und Grundschulen am Abend wieder Laternenumzüge organisieren. Dabei werden auch gerne Kinderlieder gesungen.
In diesem Zusammenhang haben die Verwertungsgesellschaft Musikedition und die Gema es sich nicht nehmen lassen fröhlich darauf hinzuweisen, dass für das Kopieren von Liedern Gebühren fällig sind! Das Kopieren von Noten ist in Deutschland verboten und so müssen Kindergärten, Schulen oder Kirchen zahlen, wenn sie Liedgut an Kinder, Schüler oder Gemeinde zum gemeinsamen Singen verteilen.
Den Kindergärten habe man daher letztes Jahr einen Lizenzvertrag angeboten durch den rechtliche Klarheit geschaffen werden soll. Für 500 Kopien zahlen die Kindergärten dann um die 50 Euro im Jahr. Oder sie müssen sich eben die Liederbücher einzeln kaufen und sie an jeden verteilen.
Noten und Texte, deren Urheberrecht bereits erloschen ist, können jedoch nach wie vor beliebig vervielfältigt werden. Nichts gegen das Schützen der Rechte von Künstlern, aber bei Kindergärten aufgrund von Kopien für Eltern und Kinder abzukassieren, geht dann doch ein wenig zu weit, oder?!
Finanzen Feiertage, GEMA, Kinder, Urheberrecht
Momentan steckt halb Deutschland ja mal wieder im Model-Wahn rund um Heidi Klum und ihre Show „Germany’s Next Topmodel“. Wollten junge Mädchen als ich klein war noch Tierärztin oder Lehrerin werden, sind die Wünsche der heutigen Kids und Teenies meist etwas anspruchsvoller: Sie wollen Model oder Star werden.
Dies nützen natürlich auch immer mehr unseriöse Agenturen aus und haben das Geschäft mit den schillernden Träumen als ein lukratives Geschäft erkannt. Daher sind hier auch die Eltern verstärkt in der Pflicht darauf zu achten, dass die Kinder keinen Geschäftemachern auf den Leim gehen.
Zunächst einmal brauchen alle Kinder, die noch nicht volljährig sind für alle Einsätze eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Ohne die, geht schon einmal gar nichts! Dies gilt natürlich auch für das Unterzeichnen von irgendwelchen Verträgen. Eltern sollten sich die angeblichen Agenturen, Agenten und deren Verträge ganz genau ansehen und sich zur Not Hilfe vom Fachmann holen, denn schnell landet man in Knebelverträgen oder wird einfach nur ausgenützt.
Dies gilt auch für angebliche Trainings und Co.. Generell gilt: Muss man für die Agentur und deren Leistungen bezahlen, sind diese auf jeden Fall unseriös!
Finanzen Betrug, Kinder