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Artikel Tagged ‘Kinderbetreuung’

Kinderbetreuungskosten: Neue steuerliche Regelung

23. Februar 2012
cc by flickr/ Michael Panse

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Im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes können ab diesem Jahr die Betreuungskosten für Kinder leichter steuerlich geltend gemacht werden. Zudem gibt es neue Altersgrenzen, die den Kreis der Berechtigten deutlich erweitern werden. Laut dem Bund für Steuerzahler können Kinderbetreuungskosten nun einheitlich als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden.

Bis zum Jahr 2011 war es so geregelt, dass Kosten für die Kinderbetreuung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur berücksichtigt wurden, wenn die dadurch bedingt waren, dass die Eltern berufstätig sind. War die Kinderbetreuung privat veranlasst, so konnte man die Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Ohne zusätzliche Voraussetzungen wurden zudem bisher nur die Kosten für die Betreuung von Kindern zwischen drei und sechs Jahren berücksichtigt.

Dies ändert sich mit dem neuen Gesetz nun. Es spielt keine Rolle mehr, ob die Kinder aus beruflichen oder privaten Gründen betreut werden. Zudem sind Betreuungskosten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes abzugsfähig. Zwei Drittel der Aufwendungen werden anerkannt. Der Höchstbetrag liegt dabei bei 4.000 Euro pro Kind.

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Unverheiratete Paare können Kinderbetreuungskosten nur bedingt steuerlich geltend machen

14. April 2011
cc by flickr/ heymarchetti

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Für Kinder unter 14 Jahren können Eltern die Betreuungskosten steuerlich geltend machen. Zwei Drittel der Kosten können bis maximal 4.000 Euro im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Bei verheirateten Paaren ist dies kein Problem. Unverheiratete Paare müssen dabei jedoch aufpassen, worauf aktuell der Bund der Steuerzahler hinweist.

Voraussetzungen für den Abzug sind generell, dass die Eltern die Kosten auch selbst getragen haben, es einen entsprechenden Beleg gibt und der Betrag überwiesen wurde. Verheiratete Paare können dabei frei die Aufwendungen einem Elternteil vollständig zuordnen, wenn dies steuerlich günstig ist.

Laut einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Thüringen gilt dies bei unverheirateten Paaren nur bedingt. Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten kann nur derjenige absetzen, der sie auch getragen hat. Steuern sparen, indem man die Aufwendungen dem anderen Partner zuordnet, ist nicht möglich.

Der Fall ging zwar in Revision und die Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht noch aus, jedoch kann dies noch dauern. So rät der Bund der Steuerzahler, dass unverheiratete Paare aktuell lieber Streit mit dem Finanzamt vermeiden sollten. Am besten prüfe man vorher, bei wem sich der steuerliche Abzug der Kosten günstiger auswirkt.

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