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Artikel Tagged ‘Kindergeld’

Bei Erbschaft trotzdem Kindergeld

17. November 2011
cc by flickr/ Images_of_Money

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Für Eltern von volljährigen Kindern, die sich in der Ausbildung oder dem Studium befinden ist bisher der Kindergeldantrag häufig mit einigem Papierkram verbunden, denn man muss nachweisen, dass die Einkünfte des Kindes nicht die Grenze von 8004 Euro überschreiten. Dank des Steuervereinfachungsgesetzes fällt diese Einkommensgrenze ab dem kommenden Jahr weg. Bis es soweit ist, muss man sich jedoch noch an die bisherigen Regelungen halten.

So hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass ein Erbe keinen Einfluss auf das Kindergeld hat. In dem konkreten Fall ging es um einen Vater, der gegen die Familienkasse vor Gericht zog. Er hatte für seine beiden Söhne Kindergeld beantragt, doch die Familienkasse weigerte sich dies zu zahlen, da die geschiedene Frau des Klägers ihren beiden Söhnen ein Erbe in sechsstelliger Höhe hinterlassen hatte.

Die Richter befanden jedoch, dass dieses Erbe keine Auswirkungen auf das Kindergeld haben darf. Es sei ähnlich wie eine Schenkung der Eltern zu werten, die ebenfalls nicht angerechnet werden darf. Nicht nur gute Nachrichten für Familien, sondern auch für die Familienkasse selbst, denn so bleibt ihr einiges an Bürokratie erspart.

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Schulgeld von der Steuer absetzen

15. Juli 2011
cc by flickr/ Editor B

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Schulgeld für die Kinder kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist prinzipiell bei Zahlungen für kindergeld- oder kinderfreibetragsberechtigte Kinder möglich. Absetzbar sind 30 Prozent, maximal aber 5.000 Euro. Vorher sollte man sich aber natürlich genau über bestimmte Dinge informieren, vor allem über eine entsprechende Anerkennung der Schule.

Die Schule muss dafür im EU- oder EWR-Raum gelegen sein und von einer freien Trägerschaft oder überwiegend privat finanziert werden. Schulen außerhalb des genannten Raums müssen als Deutsche Schulen anerkannt sein, damit man das Schulgeld von der Steuer absetzen kann. Ist dies der Fall gelten die selben Abzugsgrenzen wie für Schulen in Europa.

Handelt es sich nicht explizit um eine Deutsche Schule im nichteuropäischen Ausland, kann man die Zahlungen aber unter Umständen trotzdem steuerlich geltend machen, nämlich dann, wenn die Schule von der Kultusministerkonferenz der Länder formal als Deutsche Schule anerkannt wurde. Über diesen Status gilt es sich also in erster Linie zu informieren.

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ALG-II-Familien sollen Geld zurückzahlen

25. Januar 2010

Die Auswüchse von Hartz IV nehmen immer bizarrere Formen an: Nun sollen hundertausende von Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen, einen Teil des erhaltenen Geldes wieder zurückzahlen. Der Grund? Die Bundesagentur für Arbeit hatte falsche Bescheide ausgestellt, in denen die Erhöhung des Kindergelds um 20 Euro noch nicht berücksichtigt war.

Dieses Geld fordern die Behörden nun zurück. Das Absurde daran: Die Verwaltungskosten für die Rückforderungen sind deutlich höher als wenn man den eh schon armen Familien das Geld einfach lassen würde! Von Gerechtigkeit oder Logik kann hier nun wirklich keine Rede mehr sein! Fast alle Experten sind der Meinung, dass die Bundesagentur für Arbeit von den Rückzahlungen einfach absehen sollte, doch diese hält natürlich daran fest.

Betroffene sollten auf jeden Fall Widerspruch einlegen und sich dabei auf die sogenannte Entreicherung (§ 818 III BGB) berufen. Danach muss man rechtsgrundlos erhaltene Zahlungen nicht herausgeben, wenn sie nicht mehr vorhanden sind. Dies greift jedoch nicht, wenn der Betroffene von Anfang an von der Überzahlung wusste, was bei den ständigen Änderungen vielen sicherlich entgangen ist.

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Weiter Kindergeld bekommen durch betriebliche Altersvorsorge

21. September 2009

Viele Auszubildende werden das Problem kennen: Man hat das 18. Lebensjahr bereits vollendet und die Eltern bekommen auf einmal kein Kindergeld mehr, nur weil man ein paar Euro über der Einkommensgrenze liegt. Und am besten soll man sich auch noch frühzeitig um die Altersvorsorge etc. kümmern.

Hier gibt es einen einfach Trick um das Kindergeld auch weiterhin zu bekommen und gleichzeitig sich schon früh um eine Altersvorsorge zu bemühen. Die Lösung heißt betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV.

Hierbei wird nämlich ein Teil des Brutto-Lohns für die Altersvorsorge verwendet, dadurch sinkt das Einkommen zwar, aber, wenn man es geschickt anstellt, rutscht man auch wieder unter die Einkommensgrenze von 7.680 Euro im Jahr, womit man wieder Anspruch auf Kindergeld hat!

Bis zu 2.592 Euro kann man im Jahr in eine bAV investieren. Einfach mal mit dem Arbeitgeber sprechen! Doch Achtung: Beim Kindergeld zählen neben der Ausbildungsvergütung auch andere vermögenswirksame Leistungen zum Gesamteinkommen!

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