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Artikel Tagged ‘Kündigung’

Vorsicht bei der Kündigung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

9. Januar 2010

Besonders für diejenigen, die nach 1961 geboren sind ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, die in den Zeiten der Krise sogar noch mehr an Stellenwert gewonnen hat. Doch dieser Tatsache sind sich leider nur die wenigsten bewusst und so wird bei Geldmangel manchmal ziemlich vorschnell die Police gekündigt.

Doch hierbei sollte man unbedingt vorsichtig sein und sich diesen Schritt zweimal überlegen, denn wer einmal aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ausgestiegen und bereits über 40 Jahre alt ist, wird in der Regel massive Probleme bekommen, wenn er den Versicherungsschutz wieder aufnehmen möchte.

Daher rät der Bund der Versicherten, sich lieber erst einmal nach anderen Möglichkeiten umzusehen bevor man die Versicherung endgültig kündigt! Bei fast jeder Versicherung kann man die Beiträge eine Weile (in der Regel bis zu zehn Wochen) aussetzen. Auch das Ruhen lassen des Vertrages ist möglich. In dieser Zeit ist man zwar nicht versichert, verliert damit aber nicht den generellen Anspruch auf Versicherungsschutz. In bestimmten Fällen kann auch ein Dispositionskredit kurzfristig günstiger sein.

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Europäischer Gerichtshof: Elternzeit schmälert das Gehalt nicht

17. November 2009

Für jeden Arbeitnehmer ist es wichtig sein Berufs- und Familienleben in Balance zu halten. So entschied nun der Europäische Gerichtshof, dass  jedem während der Elternzeit die selben Rechte zustehen.

Arbeitnehmer müssen also in Zukunft nicht mehr um ihre Rechte fürchten, wenn sie in Elternurlaub gehen. Nach dem Urteil muss sichergestellt sein, dass sich der Arbeitnehmer nach der Elternzeit in der selben oder einer gleichwertigen Situation vorfindet wie davor.

Dies greift auch, wenn der Elternteil während des “Urlaubs” seine Arbeitszeit auf Teilzeit verkürzt. Sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dann kündigen wollen, muss die Abfindung an ein Vollzeitgehalt angepasst werden.

Auf dieser Art und Weise will der Europäische Gerichtshof die Rechte der Familien stärken und es Arbeitgebern erschweren, die Mitarbeiter im Elternurlaub zu kündigen.

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