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Artikel Tagged ‘Lastschriftverfahren’

Bald kein Bezahlen mit ec-Karte und Unterschrift mehr?

13. September 2011
cc by wikimedia/ Nightflyer

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So manch einem ist es im Geschäft lieber, wenn er an der Kasse eine Unterschrift für das elektronische Lastschriftverfahren leisten muss, als dass er seine PIN-Zahl eingibt. Doch das Bezahlen mit ec-Karte und Unterschrift könnte schon bald der Vergangenheit angehören. Dies berichtete das „Handelsblatt“ zu Beginn dieser Woche.

Der Bericht stützt sich auf den Leiter des Forschungsbereichs Zahlungssysteme beim Euro-Handelsinstitut Köln, Horst Rüter. Dieser sei sich nicht sicher, dass das genannte Verfahren in fünf Jahren noch existiere. Als Grund nannte er Differenzen zwischen Verbraucherverbänden, Landesdatenschützern und der EU.

Schon seit längerem würden sich der Bundesband der Verbraucherzentralen und Landesdatenschützer gegen die Speicherung von Kundendaten aussprechen. Gleichzeitig versuchen EU und Europäische Zentralbank ein einheitliches Lastschriftverfahren innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten einzuführen. Der aktuelle Entwurf dazu sieht das Speichern von Kundennamen vor und soll nach Möglichkeit bis Ende 2013 in die Tat umgesetzt werden.

So sei es also möglich, dass aus Gründen des Datenschutzes das elektronische Lastschriftverfahren eingestellt werde. Dann könne man an der Kasse nur noch mit der PIN zahlen. Mal sehen, was sich in den kommenden Jahren insgesamt durchsetzt, denn etliche Unternehmen arbeiten zudem fieberhaft an alternativen Bezahlverfahren, wie wir hier schon mehrfach berichtet haben.

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SEPA: Lastschriftverfahren nun in fast ganz Europa möglich

2. November 2010

Momentan ist die EU dabei den Zahlungsverkehr für die Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen. SEPA steht dabei für „Single Euro Payment Area“ und bezeichnet genau diesen Vorgang. Seit 2008 gibt es bereits die SEPA-Überweisung und die SEPA-Kartenzahlung. Gestern ist ein neuer Bereich hinzu gekommen.

Seit dem 1. November 2010 können Bankkunden nun auch Rechnungen in der gesamten EU per Lastschrift bezahlen. Banken bieten nun also das SEPA-Lastschriftverfahren an. Dieses läuft parallel zu deutschen Lastschriftverfahren und funktioniert fast genauso, nur dass man hier die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl IBC nutzen muss.

Für Gläubiger kommt noch eine spezielle Identifikationsnummer hinzu, die man bei der Bundesbank beantragen muss. Für den normalen Verbraucher, der nur seine Rechnung bezahlen möchte, ist letzteres nicht relevant.

So lassen sich ab jetzt ganz einfach Rechnungen im Ausland über Lastschriftverfahren begleichen, zum Beispiel die Nebenkosten für das Ferienhaus oder einfach der Einkauf in einem Onlineshop außerhalb der deutschen Grenzen. Neben den EU-Staaten nehmen am SEPA-Verfahren auch Island, Norwegen und die Schweiz teil.

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