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Artikel Tagged ‘Lehman Brothers’

Lehman Brothers: BGH lehnt Schadenersatz für Anleger ab

28. September 2011
cc by flickr/ The Web President

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Für so manch einen Anleger ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wohl wie ein Schlag ins Gesicht. Als im September 2008 die US-amerikanische Investmentbank Lehman Brothers pleite ging, wurden deren Papiere mit einem Schlag wertlos und Zehntausende von Anlegern verloren ihr Geld. Nicht wenige gaben den Banken daran eine Mitschuld, da sich die Kunden falsch beraten fühlten.

Aktuell liegen beim BGH rund 40 Fälle, bei denen Lehman-Opfer Schadenersatz von ihrer Bank fordern. Der aktuelle Fall könnte hier eine Art Signalwirkung haben, denn die Richter lehnten bei diesen bestimmten Umständen den Schadenersatz ab. Die Kläger hatten auf Empfehlung der Hamburger Sparkasse Lehman-Zertifikate für je 10.000 Euro gekauft. Nach der Pleite verloren diese ihren Wert und die Anleger waren auch ihr Geld los.

Der Hamburger Sparkasse warfen sie nun vor, dass sie nicht über die möglichen Risiken aufgeklärt wurden. Zudem habe man den Kunden verschwiegen, dass die Bank einen erheblichen Gewinn mit den Papieren mache. Die Richter waren anderer Meinung: Zum Zeitpunkt des Kaufs in den Jahren 2006 und 2007 hätte es noch keine Anzeichen für eine drohende Pleite gegeben. Zudem sei es wohl klar, dass eine Bank Gewinn machen wolle.

Wie sich dieses Urteil auf die übrigen Fälle auswirkt ist noch unklar. Es wurde jedoch betont, dass man von Fall zu Fall entscheiden müsse und die genauen Umstände der Beratung berücksichtigen werde.

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Urteil: Schadensersatz bei Lehman-Zertifikaten wird schwieriger

7. Juni 2010

Für Anleger, die von ihrer Bank Lehman-Zertifikate verkauft bekommen haben, wird es immer schwieriger Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Das Oberlandesgericht Dresden wies zum Beispiel eine Klage eines Kunden zurück, der seine Bank auf Schadensersatz verklagt hatte, da er seiner Meinung nach nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurde. Ein Umstand, den wohl viele Betroffene kennen…

Die Richter wiesen die Klage ab, da sie es nicht für erwiesen hielten, dass der Kläger auch wirklich falsch beraten wurde. Er habe nicht deutlich gesagt, dass er keine unsicheren Anlagen wünsche. Im Gegenteil: Er hatte sogar Festgeld aufgrund der geringen Rendite abgelehnt. Auch über die erhaltenen Provisionen hätte die Bank nicht aufklären müssen.

Diese Aufklärungspflicht bestünde nämlich nur bei sogenannten Kickbacks, also wenn Teile der vom Kunden bezahlten Provisionen an die beratende Bank zurückfließen. Dies war hier nicht der Fall, so dass das Gericht keinen Anhaltspunkt für eine begründete Klage sah.

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Lehman Brothers: Lamco heißt die neue Tochtergesellschaft zur Vermögensverwaltung

23. März 2010

Für wohl so manch ein Opfer der Lehman-Brothers-Pleite wird das aktuelle Insolvenzverfahren für blanken Hohn halten. Seit Wochen wird hier nämlich einfach umgeschichtet was das Zeug hält, so lange bis die Insolvenz eben durch ist, um das hier mal etwas salopp auszudrücken…

Die britische Bank Barclays erwarb nach der Insolvenz die Geschäftszweige Anleihen und Investmentbanking und der japanische Börsenmakler Nomura übernahm die Asienaktivitäten.

Bisher standen u.a. noch die Bereiche Immobilien, Hypotheken und Beteiligungen aus. Wie die „New York Times“ in diesen Tagen aber berichtet, wurde nun auch hier eine Lösung gefunden: Die Lehman-Insolvenzverwalter präsentierten vor dem Konkursgericht in Manhattan einen Reorganisationsplan. Als Teil davon wird die Tochtergesellschaft Lamco gegründet, die das Vermögen der eben genannten Bereiche verwalten soll. Am Ende wird diese dann einfach verkauft und die Gläubiger werden aus dem Erlös entschädigt.

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Urteil mit Signalwirkung? Lehman-Opfer bekommt Entschädigung

22. Februar 2010

Im September 2008 ging die Bank Lehman Brothers Pleite und weltweit verloren etliche Anleger ihr Geld. Experten schätzen, dass allein in Deutschland an die 40.000 Opfer rund 692 Millionen Euro verloren haben. Seit langem versuchen nun die Lehman-Opfer vor Gericht Entschädigungen zu erwirken. Doch meist vergebens.

Letzte Woche kam es jedoch zu einem Urteil, das laut der Richter zwar kein Präzedenzfall sein soll, aber doch eine gewisse Signalwirkung haben könnte. Das Oberlandesgericht Frankfurt bekräftigte in zweiter Instanz die Schadensersatzansprüche einer Frau.

Dies aber vor allem, weil die Frankfurter Sparkasse sie schlecht beraten habe bzw. ihren inzwischen verstorbenen Mann, der die Lehman-Zertifikate damals erwarb. Es habe lediglich ein Gespräch am Telefon stattgefunden. Dies sei in Augen der Richter bei solch einem komplizierten Sachverhalt keine ausreichende Beratung.

Die Sparkasse kann jedoch nun noch in Revision gehen, dann landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof. Für andere Geschädigte bedeutet das Urteil, das vor allem diejenigen, die per Telefon beraten wurden, bessere Karten haben. Dies sind vor allem Kunden der Frankfurter und Hamburger Sparkasse, der Citibank, der Dresdner Bank und der Postbank.

Wir drücken allen Geschädigten auf jeden Fall die Daumen!

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LG Hamburg gibt Klage geschädigter Lehman-Anleger statt – Erstinstanzliches Urteil macht Hoffnung

4. August 2009

Das LG Hamburg gab in einer am 23.06.2009 verkündeten Entscheidung der Klage eines geschädigten Lehman-Anlegers gegen die Sparkasse Hamburg statt, welcher auf Empfehlung des ihn beratenden Kreditinstituts Zertifikate der Pleite-Bank Lehman-Brothers erworben hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der dortige Kläger verfügte über eine gewisse Erfahrung im Bereich von Geldanlagen, hatte er in der Vergangenheit eine als konservative zu bezeichnende Anlagestrategie verfolgt, d.h., er hatte sein Geld überwiegend festverzinslich oder in Immobilienfonds angelegt. Daneben verfügte er über einige Aktien. Auf Empfehlung der Kundenberaterin der beklagten Bank erwarb der Kläger im Dezember 2006 Zertifikate der US-Investmentbank Lehman-Brothers, die in Deutschland in größeren Umfang unter anderem auch von der Sparkasse Hamburg vertrieben wurden.

Der dortige Kläger machte geltend, das ihn beratende Kreditinstitut habe gegen ihre Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung verstoßen, wurde er u.a. nicht darüber aufgeklärt, dass Lehman-Zertifikate nicht dem Einlagensicherungssystem der Sparkassen unterfielen. Damit habe die beratende Bank den Anleger aus einer gesicherten Anlege in eine ungesicherte Anlage „hineinberaten“.

Das LG Hamburg hat nach persönlicher Anhörung des Klägers in der mündlichen Verhandlung der Schadensersatzklage wegen Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem Beratungsvertrag stattgegeben. Zwar durfte grundsätzlich das beklagte Kreditinstitut dem dortigen Kläger den Kauf der Protect-Express-Anleihe vom Lehman-Brothers empfehlen; die Beklagte hat jedoch ihre Pflicht zur objektgerechten Beratung dadurch verletzt, dass sie den Anleger nicht darüber aufgeklärt hatte, dass dieses Zertifikat nicht von einem Einlagensicherungssystem, hier von der Institutssicherung der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe gedeckt ist und er somit von einer „gesicherten“ in eine „ungesicherte“ Anleihe wechselt. Das LG Hamburg sah in der fehlenden Aufklärung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Sicherungseinrichtung für Einlagen eine Pflichtverletzung des beklagten Kreditinstituts.
„Nachdem bereits das AG Leipzig das dort beratende Kreditinstitut zu Schadensersatz verurteilt hatte, weil das Lehman-Zertifikat den dort klagenden sicherheitsorientierten Anlegern nach Erstellung eines Risikoprofils nicht hätte zur Zeichnung empfohlen werden dürfen, stand dies dem Wunsch der Anleger entgegen, die zum einen eine sichere Anlage und zum anderen einen suggestiven Verbrauch begehrten (Urteil des AG Leipzig vom 10.11.2008 zum Az.: 115 C 3759/08), könnte auch die Entscheidung des LG Hamburg erdrutschartige Auswirkungen für die Kreditinstitute haben“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Diese Entscheidung ist auch deswegen interessant, weil der dortige Kläger seine Lehman-Zertifikate im Dezember 2006 erworben hatte, einem Zeitpunkt also, als von der Lehman-Pleite noch keine Rede sein konnte. So wies das LG Frankfurt a. M. Ende des Jahres 2008 die Klagen zweier Lehman-Anleger ab, weil der dortige Bankberater, welcher dem Anleger den Kauf von Lehman-Zertifikaten im Dezember 2006 angeraten hatte, seine Aufklärungspflicht nicht verletzt hatte.

Führende Anlegeranwälte hatten schon zum damaligen Zeitpunkt klargestellt, dass dieser Entscheidung keine Präzedenzwirkung entnommen werden kann, sind bei eindeutigen Beratungsfehlern eines Kreditinstituts auch für Erwerber von Zertifikaten gute Erfolgsaussichten gegeben, ihre Schadensersatzansprüche gegen die anlageberatende Bank durchzusetzen. Die Erfolgsaussichten der Anleger, Schadensersatz von dem sie beratenden Kreditinstitut zu erlangen, hat sich auch wesentlich durch die sog. „Kick-Back“-Rechtsprechung des BGH verbessert. Da die konkrete Gefahr besteht, dass eine Bank Anlageempfehlungen nicht allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung abgibt, sondern zumindest auch in ihrem eigenen Interesse, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten (BGH NJW 2007, 1876, 1878), sind Kunden über diese Rückvergütungen aufzuklären.

Betroffenen Anlegern wird empfohlen, sich wegen möglicher Schadensersatzansprüche rechtlich beraten zu lassen.

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