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Artikel Tagged ‘Lehman Brothers’

Urteil mit Signalwirkung? Lehman-Opfer bekommt Entschädigung

22. Februar 2010

Im September 2008 ging die Bank Lehman Brothers Pleite und weltweit verloren etliche Anleger ihr Geld. Experten schätzen, dass allein in Deutschland an die 40.000 Opfer rund 692 Millionen Euro verloren haben. Seit langem versuchen nun die Lehman-Opfer vor Gericht Entschädigungen zu erwirken. Doch meist vergebens.

Letzte Woche kam es jedoch zu einem Urteil, das laut der Richter zwar kein Präzedenzfall sein soll, aber doch eine gewisse Signalwirkung haben könnte. Das Oberlandesgericht Frankfurt bekräftigte in zweiter Instanz die Schadensersatzansprüche einer Frau.

Dies aber vor allem, weil die Frankfurter Sparkasse sie schlecht beraten habe bzw. ihren inzwischen verstorbenen Mann, der die Lehman-Zertifikate damals erwarb. Es habe lediglich ein Gespräch am Telefon stattgefunden. Dies sei in Augen der Richter bei solch einem komplizierten Sachverhalt keine ausreichende Beratung.

Die Sparkasse kann jedoch nun noch in Revision gehen, dann landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof. Für andere Geschädigte bedeutet das Urteil, das vor allem diejenigen, die per Telefon beraten wurden, bessere Karten haben. Dies sind vor allem Kunden der Frankfurter und Hamburger Sparkasse, der Citibank, der Dresdner Bank und der Postbank.

Wir drücken allen Geschädigten auf jeden Fall die Daumen!

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LG Hamburg gibt Klage geschädigter Lehman-Anleger statt – Erstinstanzliches Urteil macht Hoffnung

4. August 2009

Das LG Hamburg gab in einer am 23.06.2009 verkündeten Entscheidung der Klage eines geschädigten Lehman-Anlegers gegen die Sparkasse Hamburg statt, welcher auf Empfehlung des ihn beratenden Kreditinstituts Zertifikate der Pleite-Bank Lehman-Brothers erworben hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der dortige Kläger verfügte über eine gewisse Erfahrung im Bereich von Geldanlagen, hatte er in der Vergangenheit eine als konservative zu bezeichnende Anlagestrategie verfolgt, d.h., er hatte sein Geld überwiegend festverzinslich oder in Immobilienfonds angelegt. Daneben verfügte er über einige Aktien. Auf Empfehlung der Kundenberaterin der beklagten Bank erwarb der Kläger im Dezember 2006 Zertifikate der US-Investmentbank Lehman-Brothers, die in Deutschland in größeren Umfang unter anderem auch von der Sparkasse Hamburg vertrieben wurden.

Der dortige Kläger machte geltend, das ihn beratende Kreditinstitut habe gegen ihre Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung verstoßen, wurde er u.a. nicht darüber aufgeklärt, dass Lehman-Zertifikate nicht dem Einlagensicherungssystem der Sparkassen unterfielen. Damit habe die beratende Bank den Anleger aus einer gesicherten Anlege in eine ungesicherte Anlage „hineinberaten“.

Das LG Hamburg hat nach persönlicher Anhörung des Klägers in der mündlichen Verhandlung der Schadensersatzklage wegen Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem Beratungsvertrag stattgegeben. Zwar durfte grundsätzlich das beklagte Kreditinstitut dem dortigen Kläger den Kauf der Protect-Express-Anleihe vom Lehman-Brothers empfehlen; die Beklagte hat jedoch ihre Pflicht zur objektgerechten Beratung dadurch verletzt, dass sie den Anleger nicht darüber aufgeklärt hatte, dass dieses Zertifikat nicht von einem Einlagensicherungssystem, hier von der Institutssicherung der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe gedeckt ist und er somit von einer „gesicherten“ in eine „ungesicherte“ Anleihe wechselt. Das LG Hamburg sah in der fehlenden Aufklärung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Sicherungseinrichtung für Einlagen eine Pflichtverletzung des beklagten Kreditinstituts.
„Nachdem bereits das AG Leipzig das dort beratende Kreditinstitut zu Schadensersatz verurteilt hatte, weil das Lehman-Zertifikat den dort klagenden sicherheitsorientierten Anlegern nach Erstellung eines Risikoprofils nicht hätte zur Zeichnung empfohlen werden dürfen, stand dies dem Wunsch der Anleger entgegen, die zum einen eine sichere Anlage und zum anderen einen suggestiven Verbrauch begehrten (Urteil des AG Leipzig vom 10.11.2008 zum Az.: 115 C 3759/08), könnte auch die Entscheidung des LG Hamburg erdrutschartige Auswirkungen für die Kreditinstitute haben“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Diese Entscheidung ist auch deswegen interessant, weil der dortige Kläger seine Lehman-Zertifikate im Dezember 2006 erworben hatte, einem Zeitpunkt also, als von der Lehman-Pleite noch keine Rede sein konnte. So wies das LG Frankfurt a. M. Ende des Jahres 2008 die Klagen zweier Lehman-Anleger ab, weil der dortige Bankberater, welcher dem Anleger den Kauf von Lehman-Zertifikaten im Dezember 2006 angeraten hatte, seine Aufklärungspflicht nicht verletzt hatte.

Führende Anlegeranwälte hatten schon zum damaligen Zeitpunkt klargestellt, dass dieser Entscheidung keine Präzedenzwirkung entnommen werden kann, sind bei eindeutigen Beratungsfehlern eines Kreditinstituts auch für Erwerber von Zertifikaten gute Erfolgsaussichten gegeben, ihre Schadensersatzansprüche gegen die anlageberatende Bank durchzusetzen. Die Erfolgsaussichten der Anleger, Schadensersatz von dem sie beratenden Kreditinstitut zu erlangen, hat sich auch wesentlich durch die sog. „Kick-Back“-Rechtsprechung des BGH verbessert. Da die konkrete Gefahr besteht, dass eine Bank Anlageempfehlungen nicht allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung abgibt, sondern zumindest auch in ihrem eigenen Interesse, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten (BGH NJW 2007, 1876, 1878), sind Kunden über diese Rückvergütungen aufzuklären.

Betroffenen Anlegern wird empfohlen, sich wegen möglicher Schadensersatzansprüche rechtlich beraten zu lassen.

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Lehman-Brothers-Zertifikate – Erstes Urteil in Deutschland gegen die Postbank

26. Juni 2009

Nachdem das Landgericht Hamburg vor kurzem die Hamburger Sparkasse zu Schadensersatz wegen der Vermittlung von Lehman-Brothers-Zertifikaten in vollem Umfang verurteilt hat (das Urteil wurde nicht von BSZ e.V.-Anwälten erstritten), wurde mit Datum vom 24.06.2009 in einem von BSZ e.V.-Vertrauensanwälten erstrittenen Urteil nun auch die Postbank vom Landgericht Potsdam zum Schadensersatz an die dortigen Kläger verurteilt (Az.: 8 O 61/09 vom 24.06.2009, noch nicht rechtskräftig).

Das Urteil wurde von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der Berliner Kanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth erstritten, soweit uns bekannt, handelt es sich um das erste Urteil in Deutschland, in dem die Postbank wegen der Vermittlung von Lehman-Zertifikaten zu Schadensersatz verurteilt wurde.

Die Kläger hatten im Jahr 2007 die sog. „7,5 % Real Estate Garant-Anleihe“ der Lehman Brothers Treasury Co. BV in Höhe von ca. 37.000,- € erworben. Versprochen worden war den sicherheitsorientierten Klägern dabei von der Postbank eine sichere Anlage, in dem Prospekt wurde ausdrücklich 100 % Kapitalschutz zugesagt.

Das Landgericht Potsdam kam zu dem Schluss, dass die dortigen Kläger von dem Berater der Postbank falsch beraten wurden und insbesondere auch auf die fehlende Einlagensicherung hätte hingewiesen werden müssen.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde von Rohde & Späth, der das Urteil erstritten hat. „Wir freuen uns über diesen ersten großen Erfolg in Sachen Lehman-Brothers-Zertifikate gegen die Postbank,“ und ist der Meinung, dass das Urteil „Indizwirkung für zahlreiche weitere Fälle hat, in denen Anleger mit Lehman-Brothers-Zertifikaten geschädigt wurden.“ Wir werden das Urteil demnächst noch ausführlich für die Geschädigten analysieren.

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Lehman-Pleite – Heißer Frühling wird mehr Rechtssicherheit für Käufer von Lehman Brother Zertifikaten bringen

4. Mai 2009

Bank- und Kapitalmarktecht: Lehman Brothers Zertifikate
Erstes Urteil gegen Frankfurter Sparkasse, „1822 direkt“

Im Frühling 2009 sind die ersten aussagekräftigen Urteile im mehreren Klageverfahren gegen die „Beraterbanken“ zu erwarten. Hauptsächlich die Citibank aber auch die Sparkassen, die Dresdner Bank, die Postbank und einige kleinere Privatbanken haben über 100 verschiedene Zertifikate der insolventen Bank Lehman Brothers ihren Kunden empfohlen und verkauft. Dass das Eigeninteresse der Banken am Verkauf der Lehman Zertifikate besonders groß war, zeigt nicht nur die aggressive Verkaufspraxis der „Bankberater“, welche überwiegend ältere Menschen dazu drängten ihr sicheres Festgeld oder Tagesgeld in die Risikopapiere zu stecken, meint Rechtsanwalt Steffan der Anlagerschutzkanzlei JUSTUS Rechtsanwälte.
Das Eigeninteresse der sich als objektive Berater gerierenden Banken lag nach seiner Auffassung in hohen Provisionszahlungen, welche die angeschlagene Emittentin Lehman Brothers zahlte oder versprach. Ferner ist z.B. die Citibank AG mit ca. 60 % angemeldeten Forderungen Hauptgläubigerin der Lehman Brother Inc. und verdiente so an jedem verkauften Zertifikat mit. Weiter hat z.B. die Hamburger Sparkasse die Zertifikate selbst von Lehman Brothers erworben um diese dann gewinnbringend an die eigenen Kunden zu veräußern.

Von April bis Juni 2009 sind bundesweit mehrere Urteile in Sachen Lehman Brothers für die Anleger zu erwarten:

Frankfurt: Die Frankfurter Sparkasse hat nun erstmals einen Prozess gegen einen Lehman-Geschädigten verloren. Das Landgericht Frankfurt hat dem Kunden der Direktbanktochter „1822 direkt“ wegen eines Beratungsfehlers vollen Schadenersatz des Verlustes in Höhe von 50 000 Euro zugesprochen. Der Kläger hatte über die Sparkasse Zertifikate der insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers gekauft. Dabei habe er eine kurzfristige Anlage gewünscht. Die Laufzeit der Zertifikate sei aber auf vier Jahre angelegt gewesen. Das Urteil ist noch nicht bestandskräftig.

Hamburg: Vor dem Landgericht Hamburg sind mehrere Schadeneratzprozesse gegen die Hamburger Sparkasse anhängig. Hier wird es nach Auffassung des Geschädigtenanwaltes zu einer Verurteilung der Sparkasse kommen, denn das Gericht sieht derzeit die erzielten Veräußerungsgewinne der Sparkasse als Provisionen im Sinne der Kick-back Rechtsprechung des BGH an, welche dem Käufer verschwiegen wurden. Ferner müsse nicht der Anleger sondern die Sparkasse/Bank beweisen, dass der Käufer auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung über Veräußerungsgewinne, Provisionen oder sonstigem Eigeninteresse an dem Lehman Brother Zertifikat dieses gezeichnet hätte.

Berlin: Vor den Gerichten in Berlin und Brandenburg stehen im Frühjahr die ersten mündlichen Verhandlungen in Klagen der Kanzlei Justus Rechtsanwälte und Steuerberater gegen die Citibank AG an. Von dem Ergebnis der ersten mündlichen Verhandlungen wird viel abhängen, zumal die Citibank AG nach Angaben der Interessengemeinschaft Lehmanzertifikate mit etwa 70 % die Hauptvermittlerin von Lehman Zertifikaten ist.

In einer Umfrage im Dezember kam die Verbraucherzentrale Hamburg zu dem Ergebnis, dass die Lehman-Pleite in Deutschland rund 40 000 Anleger getroffen hat. Der Verlust liegt insgesamt bei fast 700 Millionen Euro. Vor allem ältere Menschen hatten den Empfehlungen ihrer Bankberater vertraut und Zertifikate erworben.

Verjährung beachten!
Alle Lehman-Anleger, die mit ihren Klagen noch warten, sollten in jedem Fall die kurze Verjährungsfrist – drei Jahre ab Zeichnung/Kauf der Zertifikate – beachten und rechtzeitig mit einem spezialisierten Rechtsanwalt über verjährungshemmende Maßnahmen sprechen!

Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater bietet den geschädigten Käufern von Lehman Brother Zertifikaten eine kostenfreie schriftliche Erstberatung zu den Erfolgsaussichten der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die jeweilige beratende Bank an. Mit der Erstberatung ist keine Mandatierung oder Beauftragung für ein weiteres Vorgehen verbunden.

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Lehman-Zertifikate – Anleger siegt vor Gericht

3. Mai 2009

Frankfurter Sparkasse zu Schadensersatz an Anleger verurteilt! Weitere Prozesserfolge in Sicht! Demnächst auch bereits erste Termine zur mündlichen Verhandlung der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte!

Dieburg, 01.05.2009: Die Frankfurter Sparkasse ist in einem aktuellen Fall, in dem ein Anleger Verluste mit Lehman-Brothers-Zertifikaten in Höhe von ca. 50.000 € erlitten hatte, zum Schadensersatz in voller Höhe verurteilt worden (Az.: 2/19 O 211/08- noch nicht rechtskräftig). Der Richter sah es laut Medienberichten als erwiesen an, dass der Kläger die Papiere nicht erworben hätte, wenn er gewusst hätte, dass sich die Laufzeit über mehrere Jahre hinziehen könne.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth betrifft dieser Fall wohl „eher einen Spezialfall, der nicht mit der Masse der Lehman-Fälle vergleichbar ist, “trotzdem zeigt er, dass Lehman-Zertifikate-Anleger nicht chancenlos sind.

Diversen Medienberichten zufolge hatte die Frankfurter Sparkasse auch vor einigen Tagen laut eigener Verlautbarung „in einer kleinen Anzahl von Fällen“ eingeräumt, nicht ausreichend beraten zu haben und Entschädigung angedeutet. „Es zeigt sich, dass die Banken nun langsam erkennen, dass sie bei der Beratung teilweise Fehler begangen haben,“ so Dr. Späth.

Auch in Hamburg könnte sich bereits am 12.05.2009 ein erster Prozesserfolg eines Anlegers gegen die Hamburger Sparkasse anbahnen, der dortige Richter bescheinigte der Klage „Aussicht auf Erfolg“.

Auch die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte, die in den letzten Monaten zahlreiche Klagen für diverse Lehman-Zertifikate-Geschädigte vor Gerichten in ganz Deutschland eingereicht haben, werden demnächst die ersten Termine zur mündlichen Verhandlung vor den Gerichten wahrnehmen, der erste Termin findet bereits im Mai vor dem Landgericht Berlin statt, bereits an diesem Tag könnte also theoretisch bereits ein Urteil gesprochen werden.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth „sind wir in diesem Fall durchaus optimistisch, ein positives Ergebnis für den Anleger erzielen zu können, in dem konkreten Fall haben wir mehrere gute Argumente, die für eine Schadensersatzverpflichtung sprechen könnten.“ Der BSZ e.V. wird über die Fälle demnächst berichten.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Lehman Brothers” anzuschließen.

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