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Artikel Tagged ‘Lehman Brothers’

Lehman-Brothers-Zertifikate – Erstes Urteil in Deutschland gegen die Postbank

26. Juni 2009

Nachdem das Landgericht Hamburg vor kurzem die Hamburger Sparkasse zu Schadensersatz wegen der Vermittlung von Lehman-Brothers-Zertifikaten in vollem Umfang verurteilt hat (das Urteil wurde nicht von BSZ e.V.-Anwälten erstritten), wurde mit Datum vom 24.06.2009 in einem von BSZ e.V.-Vertrauensanwälten erstrittenen Urteil nun auch die Postbank vom Landgericht Potsdam zum Schadensersatz an die dortigen Kläger verurteilt (Az.: 8 O 61/09 vom 24.06.2009, noch nicht rechtskräftig).

Das Urteil wurde von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der Berliner Kanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth erstritten, soweit uns bekannt, handelt es sich um das erste Urteil in Deutschland, in dem die Postbank wegen der Vermittlung von Lehman-Zertifikaten zu Schadensersatz verurteilt wurde.

Die Kläger hatten im Jahr 2007 die sog. „7,5 % Real Estate Garant-Anleihe“ der Lehman Brothers Treasury Co. BV in Höhe von ca. 37.000,- € erworben. Versprochen worden war den sicherheitsorientierten Klägern dabei von der Postbank eine sichere Anlage, in dem Prospekt wurde ausdrücklich 100 % Kapitalschutz zugesagt.

Das Landgericht Potsdam kam zu dem Schluss, dass die dortigen Kläger von dem Berater der Postbank falsch beraten wurden und insbesondere auch auf die fehlende Einlagensicherung hätte hingewiesen werden müssen.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde von Rohde & Späth, der das Urteil erstritten hat. „Wir freuen uns über diesen ersten großen Erfolg in Sachen Lehman-Brothers-Zertifikate gegen die Postbank,“ und ist der Meinung, dass das Urteil „Indizwirkung für zahlreiche weitere Fälle hat, in denen Anleger mit Lehman-Brothers-Zertifikaten geschädigt wurden.“ Wir werden das Urteil demnächst noch ausführlich für die Geschädigten analysieren.

Anlegerschutz ,

Lehman-Pleite – Heißer Frühling wird mehr Rechtssicherheit für Käufer von Lehman Brother Zertifikaten bringen

4. Mai 2009

Bank- und Kapitalmarktecht: Lehman Brothers Zertifikate
Erstes Urteil gegen Frankfurter Sparkasse, „1822 direkt“

Im Frühling 2009 sind die ersten aussagekräftigen Urteile im mehreren Klageverfahren gegen die „Beraterbanken“ zu erwarten. Hauptsächlich die Citibank aber auch die Sparkassen, die Dresdner Bank, die Postbank und einige kleinere Privatbanken haben über 100 verschiedene Zertifikate der insolventen Bank Lehman Brothers ihren Kunden empfohlen und verkauft. Dass das Eigeninteresse der Banken am Verkauf der Lehman Zertifikate besonders groß war, zeigt nicht nur die aggressive Verkaufspraxis der „Bankberater“, welche überwiegend ältere Menschen dazu drängten ihr sicheres Festgeld oder Tagesgeld in die Risikopapiere zu stecken, meint Rechtsanwalt Steffan der Anlagerschutzkanzlei JUSTUS Rechtsanwälte.
Das Eigeninteresse der sich als objektive Berater gerierenden Banken lag nach seiner Auffassung in hohen Provisionszahlungen, welche die angeschlagene Emittentin Lehman Brothers zahlte oder versprach. Ferner ist z.B. die Citibank AG mit ca. 60 % angemeldeten Forderungen Hauptgläubigerin der Lehman Brother Inc. und verdiente so an jedem verkauften Zertifikat mit. Weiter hat z.B. die Hamburger Sparkasse die Zertifikate selbst von Lehman Brothers erworben um diese dann gewinnbringend an die eigenen Kunden zu veräußern.

Von April bis Juni 2009 sind bundesweit mehrere Urteile in Sachen Lehman Brothers für die Anleger zu erwarten:

Frankfurt: Die Frankfurter Sparkasse hat nun erstmals einen Prozess gegen einen Lehman-Geschädigten verloren. Das Landgericht Frankfurt hat dem Kunden der Direktbanktochter „1822 direkt“ wegen eines Beratungsfehlers vollen Schadenersatz des Verlustes in Höhe von 50 000 Euro zugesprochen. Der Kläger hatte über die Sparkasse Zertifikate der insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers gekauft. Dabei habe er eine kurzfristige Anlage gewünscht. Die Laufzeit der Zertifikate sei aber auf vier Jahre angelegt gewesen. Das Urteil ist noch nicht bestandskräftig.

Hamburg: Vor dem Landgericht Hamburg sind mehrere Schadeneratzprozesse gegen die Hamburger Sparkasse anhängig. Hier wird es nach Auffassung des Geschädigtenanwaltes zu einer Verurteilung der Sparkasse kommen, denn das Gericht sieht derzeit die erzielten Veräußerungsgewinne der Sparkasse als Provisionen im Sinne der Kick-back Rechtsprechung des BGH an, welche dem Käufer verschwiegen wurden. Ferner müsse nicht der Anleger sondern die Sparkasse/Bank beweisen, dass der Käufer auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung über Veräußerungsgewinne, Provisionen oder sonstigem Eigeninteresse an dem Lehman Brother Zertifikat dieses gezeichnet hätte.

Berlin: Vor den Gerichten in Berlin und Brandenburg stehen im Frühjahr die ersten mündlichen Verhandlungen in Klagen der Kanzlei Justus Rechtsanwälte und Steuerberater gegen die Citibank AG an. Von dem Ergebnis der ersten mündlichen Verhandlungen wird viel abhängen, zumal die Citibank AG nach Angaben der Interessengemeinschaft Lehmanzertifikate mit etwa 70 % die Hauptvermittlerin von Lehman Zertifikaten ist.

In einer Umfrage im Dezember kam die Verbraucherzentrale Hamburg zu dem Ergebnis, dass die Lehman-Pleite in Deutschland rund 40 000 Anleger getroffen hat. Der Verlust liegt insgesamt bei fast 700 Millionen Euro. Vor allem ältere Menschen hatten den Empfehlungen ihrer Bankberater vertraut und Zertifikate erworben.

Verjährung beachten!
Alle Lehman-Anleger, die mit ihren Klagen noch warten, sollten in jedem Fall die kurze Verjährungsfrist – drei Jahre ab Zeichnung/Kauf der Zertifikate – beachten und rechtzeitig mit einem spezialisierten Rechtsanwalt über verjährungshemmende Maßnahmen sprechen!

Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater bietet den geschädigten Käufern von Lehman Brother Zertifikaten eine kostenfreie schriftliche Erstberatung zu den Erfolgsaussichten der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die jeweilige beratende Bank an. Mit der Erstberatung ist keine Mandatierung oder Beauftragung für ein weiteres Vorgehen verbunden.

Anlegerschutz ,

Lehman-Zertifikate – Anleger siegt vor Gericht

3. Mai 2009

Frankfurter Sparkasse zu Schadensersatz an Anleger verurteilt! Weitere Prozesserfolge in Sicht! Demnächst auch bereits erste Termine zur mündlichen Verhandlung der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte!

Dieburg, 01.05.2009: Die Frankfurter Sparkasse ist in einem aktuellen Fall, in dem ein Anleger Verluste mit Lehman-Brothers-Zertifikaten in Höhe von ca. 50.000 € erlitten hatte, zum Schadensersatz in voller Höhe verurteilt worden (Az.: 2/19 O 211/08- noch nicht rechtskräftig). Der Richter sah es laut Medienberichten als erwiesen an, dass der Kläger die Papiere nicht erworben hätte, wenn er gewusst hätte, dass sich die Laufzeit über mehrere Jahre hinziehen könne.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth betrifft dieser Fall wohl „eher einen Spezialfall, der nicht mit der Masse der Lehman-Fälle vergleichbar ist, “trotzdem zeigt er, dass Lehman-Zertifikate-Anleger nicht chancenlos sind.

Diversen Medienberichten zufolge hatte die Frankfurter Sparkasse auch vor einigen Tagen laut eigener Verlautbarung „in einer kleinen Anzahl von Fällen“ eingeräumt, nicht ausreichend beraten zu haben und Entschädigung angedeutet. „Es zeigt sich, dass die Banken nun langsam erkennen, dass sie bei der Beratung teilweise Fehler begangen haben,“ so Dr. Späth.

Auch in Hamburg könnte sich bereits am 12.05.2009 ein erster Prozesserfolg eines Anlegers gegen die Hamburger Sparkasse anbahnen, der dortige Richter bescheinigte der Klage „Aussicht auf Erfolg“.

Auch die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte, die in den letzten Monaten zahlreiche Klagen für diverse Lehman-Zertifikate-Geschädigte vor Gerichten in ganz Deutschland eingereicht haben, werden demnächst die ersten Termine zur mündlichen Verhandlung vor den Gerichten wahrnehmen, der erste Termin findet bereits im Mai vor dem Landgericht Berlin statt, bereits an diesem Tag könnte also theoretisch bereits ein Urteil gesprochen werden.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth „sind wir in diesem Fall durchaus optimistisch, ein positives Ergebnis für den Anleger erzielen zu können, in dem konkreten Fall haben wir mehrere gute Argumente, die für eine Schadensersatzverpflichtung sprechen könnten.“ Der BSZ e.V. wird über die Fälle demnächst berichten.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Lehman Brothers” anzuschließen.

Anlegerschutz ,

Lehman-Brothers – Eine “individuelle Finanzplanung der CitiBank”, die gar keine ist

28. April 2009

„Wir müssen allerdings auch darauf hinweisen, dass Schadensersatzansprüche gegenüber unserem Haus nicht bestehen. Schuldner der Zins- und Rückzahlungsansprüche aus dem Papier ist vielmehr ausschließlich die Emittentin. Somit besteht bei diesem Wertpapier ein Kredit- bzw. Emittentenrisiko, auf das in dem Produktflyer und dem Verkaufsprospekt ausdrücklich hingewiesen wird. Generell bieten wir unseren Kunden die Aushändigung des Produktflyers und des Verkaufsprospekts an“, so die (standardisierten) Antwortschreiben der CitiBank Privatkunden AG & Co. KG an Anleger, die das Kreditinstitut mit massiven Beratungsfehlern anlässlich der Empfehlung zum Erwerb von Lehman-Zertfifikaten konfrontieren.

Auch Herr B. aus M. ließ die CitiBank wissen, bei seiner Beratung zum Kauf dieser Zertifikate sei er auf keinerlei Risiken bei Erwerb hingewiesen worden, wollte vielmehr eine sichere Anlage ohne jegliche Verlustrisiken, wie es auch seinem „Risikoprofil“ entsprach.

Um so entsetzter war Herr B, als er in seiner eigenen „individuellen Finanzplanung“ der CitiBank lesen musste, der Kauf der Lehman-Zertifikate sei „auf ausdrücklichen Kundenwunsch“ erfolgt, würden diese Zertifikate tatsächlich dem Risikoprofil gar nicht entsprechen.

Wie Herrn B. ging es auch weiteren Kunden der CitiBank.

„Gerade als höchst konservativ einzustufende Anleger haben sich auf Empfehlung des jeweiligen Bankberaters dazu verleiten lassen, Lehman-Zertifikate zu erwerben. Umso erschrockener sind diese eigentlich auf Ausschluss jeglicher Risiken bedachte Anleger, wenn ihnen nunmehr von der CitiBank ihr eigenes Risikoprofil präsentiert wird, wonach der Kauf von Lehman-Zertifikaten, der angeblich auf ausdrücklichen Kundenwunsch erfolgt sein soll, gar nicht zum Anlageprofil passte“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein der Bankkunden e.V. aus Passau, welche eine Interessengemeinschaft der Lehman-Anleger betreut.

„Wir sehen derzeit in Abgründe“, so Bettina Wittmann in einer weiteren Stellungnahme. Um hohe Provisionen zu kassieren, hätten CitiBank-Mitarbeiter den zum Teil höchst konservativen Anlegern bewusst in die Risiko-Zertifikate gelockt, oftmals unter Ausnutzung des langjährigen Vertrauens der Kunden in diese Bank.

Hoffnung bietet geschädigten Kapitalanlegern der Lehman-Zertifikate auch der Beschluss des BGH zu den „kickbacks“. Der BGH wertete in seinem Beschluss vom 20.01.2009 das Verschweigen verdeckter Rückvergütungen als Aufklärungsverpflichtung bei einer Anlageberatung. Derartige Rückvergütungen sind natürlich für die Vermittlung der Zertifikate gezahlt worden, an denen die Emittenten ja zumeist kräftig verdienten.

„Geschädigte Anleger der CitiBank sollten sich in jedem Fall ihre individuelle Finanzplanung vorlegen lassen“, empfiehlt Bettina Wittmann vom Schutzverein der Bankkunden e.V. weiter. Der Schutzverein der Bankkunden e.V. prüft im Hinblick auf die sich häufenden Darlegungen um die Kaufempfehlung von Lehman „auf ausdrücklichen Kundenwunsch“, inwieweit die Risiken von Lehman-Zertifikaten durch die CitiBank bewusst verschwiegen wurden.

Der Schutzverein der Bankkunden e.V. bietet hierzu eine kostenlose Erstbewertung des individuellen Einzelfalles in der Schadensangelegenheit „Lehman-Brothers“ an. Sie können den Fragebogen für Wertpapieranlagen bei fehlgeschlagenen Lehman-Zertifikaten gerne unter www.schutzverein.org jederzeit herunterladen oder diesen direkt beim Schutzverein der Bankkunden e.V. anfordern.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein der Bankkunden e.V.!
www.schutzverein.org

Der Schutzverein der Bankkunden sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.

Anlegerschutz , ,