Archiv

Artikel Tagged ‘Lehman-Zertifikate’

Lehman Brothers: BGH lehnt Schadenersatz fĂĽr Anleger ab

28. September 2011
cc by flickr/ The Web President

cc by flickr/ The Web President

FĂĽr so manch einen Anleger ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wohl wie ein Schlag ins Gesicht. Als im September 2008 die US-amerikanische Investmentbank Lehman Brothers pleite ging, wurden deren Papiere mit einem Schlag wertlos und Zehntausende von Anlegern verloren ihr Geld. Nicht wenige gaben den Banken daran eine Mitschuld, da sich die Kunden falsch beraten fĂĽhlten.

Aktuell liegen beim BGH rund 40 Fälle, bei denen Lehman-Opfer Schadenersatz von ihrer Bank fordern. Der aktuelle Fall könnte hier eine Art Signalwirkung haben, denn die Richter lehnten bei diesen bestimmten Umständen den Schadenersatz ab. Die Kläger hatten auf Empfehlung der Hamburger Sparkasse Lehman-Zertifikate für je 10.000 Euro gekauft. Nach der Pleite verloren diese ihren Wert und die Anleger waren auch ihr Geld los.

Der Hamburger Sparkasse warfen sie nun vor, dass sie nicht über die möglichen Risiken aufgeklärt wurden. Zudem habe man den Kunden verschwiegen, dass die Bank einen erheblichen Gewinn mit den Papieren mache. Die Richter waren anderer Meinung: Zum Zeitpunkt des Kaufs in den Jahren 2006 und 2007 hätte es noch keine Anzeichen für eine drohende Pleite gegeben. Zudem sei es wohl klar, dass eine Bank Gewinn machen wolle.

Wie sich dieses Urteil auf die übrigen Fälle auswirkt ist noch unklar. Es wurde jedoch betont, dass man von Fall zu Fall entscheiden müsse und die genauen Umstände der Beratung berücksichtigen werde.

Banken , , , ,

Urteil: Schadensersatz bei Lehman-Zertifikaten wird schwieriger

7. Juni 2010

FĂĽr Anleger, die von ihrer Bank Lehman-Zertifikate verkauft bekommen haben, wird es immer schwieriger SchadensersatzansprĂĽche geltend zu machen. Das Oberlandesgericht Dresden wies zum Beispiel eine Klage eines Kunden zurĂĽck, der seine Bank auf Schadensersatz verklagt hatte, da er seiner Meinung nach nicht hinreichend ĂĽber die Risiken aufgeklärt wurde. Ein Umstand, den wohl viele Betroffene kennen…

Die Richter wiesen die Klage ab, da sie es nicht für erwiesen hielten, dass der Kläger auch wirklich falsch beraten wurde. Er habe nicht deutlich gesagt, dass er keine unsicheren Anlagen wünsche. Im Gegenteil: Er hatte sogar Festgeld aufgrund der geringen Rendite abgelehnt. Auch über die erhaltenen Provisionen hätte die Bank nicht aufklären müssen.

Diese Aufklärungspflicht bestünde nämlich nur bei sogenannten Kickbacks, also wenn Teile der vom Kunden bezahlten Provisionen an die beratende Bank zurückfließen. Dies war hier nicht der Fall, so dass das Gericht keinen Anhaltspunkt für eine begründete Klage sah.

Banken , , ,

LG Hamburg gibt Klage geschädigter Lehman-Anleger statt – Erstinstanzliches Urteil macht Hoffnung

4. August 2009

Das LG Hamburg gab in einer am 23.06.2009 verkündeten Entscheidung der Klage eines geschädigten Lehman-Anlegers gegen die Sparkasse Hamburg statt, welcher auf Empfehlung des ihn beratenden Kreditinstituts Zertifikate der Pleite-Bank Lehman-Brothers erworben hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der dortige Kläger verfügte über eine gewisse Erfahrung im Bereich von Geldanlagen, hatte er in der Vergangenheit eine als konservative zu bezeichnende Anlagestrategie verfolgt, d.h., er hatte sein Geld überwiegend festverzinslich oder in Immobilienfonds angelegt. Daneben verfügte er über einige Aktien. Auf Empfehlung der Kundenberaterin der beklagten Bank erwarb der Kläger im Dezember 2006 Zertifikate der US-Investmentbank Lehman-Brothers, die in Deutschland in größeren Umfang unter anderem auch von der Sparkasse Hamburg vertrieben wurden.

Der dortige Kläger machte geltend, das ihn beratende Kreditinstitut habe gegen ihre Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung verstoßen, wurde er u.a. nicht darüber aufgeklärt, dass Lehman-Zertifikate nicht dem Einlagensicherungssystem der Sparkassen unterfielen. Damit habe die beratende Bank den Anleger aus einer gesicherten Anlege in eine ungesicherte Anlage „hineinberaten“.

Das LG Hamburg hat nach persönlicher Anhörung des Klägers in der mündlichen Verhandlung der Schadensersatzklage wegen Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem Beratungsvertrag stattgegeben. Zwar durfte grundsätzlich das beklagte Kreditinstitut dem dortigen Kläger den Kauf der Protect-Express-Anleihe vom Lehman-Brothers empfehlen; die Beklagte hat jedoch ihre Pflicht zur objektgerechten Beratung dadurch verletzt, dass sie den Anleger nicht darüber aufgeklärt hatte, dass dieses Zertifikat nicht von einem Einlagensicherungssystem, hier von der Institutssicherung der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe gedeckt ist und er somit von einer „gesicherten“ in eine „ungesicherte“ Anleihe wechselt. Das LG Hamburg sah in der fehlenden Aufklärung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Sicherungseinrichtung für Einlagen eine Pflichtverletzung des beklagten Kreditinstituts.
„Nachdem bereits das AG Leipzig das dort beratende Kreditinstitut zu Schadensersatz verurteilt hatte, weil das Lehman-Zertifikat den dort klagenden sicherheitsorientierten Anlegern nach Erstellung eines Risikoprofils nicht hätte zur Zeichnung empfohlen werden dürfen, stand dies dem Wunsch der Anleger entgegen, die zum einen eine sichere Anlage und zum anderen einen suggestiven Verbrauch begehrten (Urteil des AG Leipzig vom 10.11.2008 zum Az.: 115 C 3759/08), könnte auch die Entscheidung des LG Hamburg erdrutschartige Auswirkungen für die Kreditinstitute haben“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Diese Entscheidung ist auch deswegen interessant, weil der dortige Kläger seine Lehman-Zertifikate im Dezember 2006 erworben hatte, einem Zeitpunkt also, als von der Lehman-Pleite noch keine Rede sein konnte. So wies das LG Frankfurt a. M. Ende des Jahres 2008 die Klagen zweier Lehman-Anleger ab, weil der dortige Bankberater, welcher dem Anleger den Kauf von Lehman-Zertifikaten im Dezember 2006 angeraten hatte, seine Aufklärungspflicht nicht verletzt hatte.

Führende Anlegeranwälte hatten schon zum damaligen Zeitpunkt klargestellt, dass dieser Entscheidung keine Präzedenzwirkung entnommen werden kann, sind bei eindeutigen Beratungsfehlern eines Kreditinstituts auch für Erwerber von Zertifikaten gute Erfolgsaussichten gegeben, ihre Schadensersatzansprüche gegen die anlageberatende Bank durchzusetzen. Die Erfolgsaussichten der Anleger, Schadensersatz von dem sie beratenden Kreditinstitut zu erlangen, hat sich auch wesentlich durch die sog. „Kick-Back“-Rechtsprechung des BGH verbessert. Da die konkrete Gefahr besteht, dass eine Bank Anlageempfehlungen nicht allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung abgibt, sondern zumindest auch in ihrem eigenen Interesse, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten (BGH NJW 2007, 1876, 1878), sind Kunden über diese Rückvergütungen aufzuklären.

Betroffenen Anlegern wird empfohlen, sich wegen möglicher Schadensersatzansprüche rechtlich beraten zu lassen.

Aktien, Anlegerschutz , , , ,

Lehman-Zertifikate – Anleger siegt vor Gericht

3. Mai 2009

Frankfurter Sparkasse zu Schadensersatz an Anleger verurteilt! Weitere Prozesserfolge in Sicht! Demnächst auch bereits erste Termine zur mündlichen Verhandlung der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte!

Dieburg, 01.05.2009: Die Frankfurter Sparkasse ist in einem aktuellen Fall, in dem ein Anleger Verluste mit Lehman-Brothers-Zertifikaten in Höhe von ca. 50.000 € erlitten hatte, zum Schadensersatz in voller Höhe verurteilt worden (Az.: 2/19 O 211/08- noch nicht rechtskräftig). Der Richter sah es laut Medienberichten als erwiesen an, dass der Kläger die Papiere nicht erworben hätte, wenn er gewusst hätte, dass sich die Laufzeit über mehrere Jahre hinziehen könne.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth betrifft dieser Fall wohl „eher einen Spezialfall, der nicht mit der Masse der Lehman-Fälle vergleichbar ist, “trotzdem zeigt er, dass Lehman-Zertifikate-Anleger nicht chancenlos sind.

Diversen Medienberichten zufolge hatte die Frankfurter Sparkasse auch vor einigen Tagen laut eigener Verlautbarung „in einer kleinen Anzahl von Fällen“ eingeräumt, nicht ausreichend beraten zu haben und Entschädigung angedeutet. „Es zeigt sich, dass die Banken nun langsam erkennen, dass sie bei der Beratung teilweise Fehler begangen haben,“ so Dr. Späth.

Auch in Hamburg könnte sich bereits am 12.05.2009 ein erster Prozesserfolg eines Anlegers gegen die Hamburger Sparkasse anbahnen, der dortige Richter bescheinigte der Klage „Aussicht auf Erfolg“.

Auch die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte, die in den letzten Monaten zahlreiche Klagen für diverse Lehman-Zertifikate-Geschädigte vor Gerichten in ganz Deutschland eingereicht haben, werden demnächst die ersten Termine zur mündlichen Verhandlung vor den Gerichten wahrnehmen, der erste Termin findet bereits im Mai vor dem Landgericht Berlin statt, bereits an diesem Tag könnte also theoretisch bereits ein Urteil gesprochen werden.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth „sind wir in diesem Fall durchaus optimistisch, ein positives Ergebnis für den Anleger erzielen zu können, in dem konkreten Fall haben wir mehrere gute Argumente, die für eine Schadensersatzverpflichtung sprechen könnten.“ Der BSZ e.V. wird über die Fälle demnächst berichten.

FĂĽr Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Lehman Brothers” anzuschlieĂźen.

Anlegerschutz ,