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Einsparpotenzial in der Motorradversicherung – Das Saisonkennzeichen

12. Juli 2011

Yamaha R1 Motorrad

Yamaha R1 Motorrad

In der Regel nutzen Motorradfahrer ihr Gefährt nicht das ganze Jahr über in gleichem Maße. Deshalb ist es auch unnötig, für die nicht genutzte Zeit die Motorradversicherung zu bezahlen. Mit einem Saisonkennzeichen lassen sich die Kosten für die Motorradversicherung deutlich reduzieren. Zudem hat der Motorradfahrer den Vorteil, dass er nicht zweimal pro Jahr zur Zulassungsstelle muss, um das Motorrad an- und wieder abzumelden. Es reicht aus, das Motorrad einmal zuzulassen und der Versicherungsschutz besteht jeweils automatisch für den genutzten Zeitraum. Auf dem Saisonkennzeichen wird dann der jeweilige Zulassungszeitraum vermerkt.

Bereits seit 1997 wird für Motorräder das Saisonkennzeichen für Motorräder angeboten. Der Fahrer kann bei Gültigkeit des Saisonkennzeichens einen beliebigen Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten wählen. Für den gewählten Zeitraum gelten dann auch die Leistungen der Motorradversicherung. Beträgt der Anmeldezeitraum mehr als sechs Monate pro Jahr muss der Versicherte auch nicht fürchten in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden. Wenn das Fahrzeug innerhalb des Versicherungszeitraums keinen Schadensfall verursacht, das rückt der Versicherungsnehmer automatisch zum nächsten Versicherungsjahr in die günstigere Schadenfreiheitsklasse. Wer nicht auf den kompletten Versicherungsschutz während der Ruhezeit verzichten will, kann für diese Zeit eine Ruheversicherung vereinbaren. Die Motorradversicherung wird dann beitragsfrei gestellt. Für die Zeit, in der das Motorrad nicht zugelassen ist, besteht dann trotzdem Versicherungsschutz innerhalb der Garage oder des Raumes, in dem das Motorrad abgestellt wird.

Es empfiehlt sich, vor dem Abschluss der Motorradversicherung einen Vergleich der unterschiedlichen Versicherungen und Tarife durchzuführen. Die Beitragsberechnung für eine Motorradversicherung mit Saisonkennzeichen weicht je nach Anbieter voneinander ab. Einige Versicherungen berechnen die Prämie nach der Anzahl der tatsächlich genutzten Tage. Verschiedentlich wird auch ein sogenannter Kurzzeittarif angeboten. Dieser beträgt für einen Zeitraum von sechs Monaten etwa 75 % der Versicherungsprämie. Für den Fall, dass der Fahrer den Gültigkeitszeitraum des Saisonkennzeichens ändern möchte, kann er dies jederzeit bei der Zulassungsstelle beantragen. Er benötigt dazu eine neue Doppelkarte für die Motorradversicherung sowie ein neues Kennzeichen.

Es gilt zu beachten, dass der Versicherungsschutz auf den Zulassungszeitraum beschränkt ist. Wer außerhalb dieses Zeitraumes mit dem Motorrad fährt, riskiert ein Bußgeld sowie mindestens drei Punkte in Flensburg. In bestimmten Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Das Motorrad darf zudem während der Ruhezeit nicht auf öffentlichen Plätzen abgestellt werden.

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