Onlinescheidung: Wirklich günstiger?
In der heutigen Zeit gibt es kaum etwas, was man nicht auch irgendwie über das Internet erledigen könnte. In den meisten Fällen stellt dies eine echte Zeit- und oft auch eine Kostenersparnis dar. Doch dies ist natürlich nicht unbedingt immer so. Aktuell wird in den Medien gerade über die sogenannte Onlinescheidung diskutiert.
Etliche Anwälte bieten inzwischen eine Scheidung online an. In der Regel wird dabei mit genau den beiden oben genannten Vorteilen geworben: Sie soll günstiger sein und man kann alle Formalitäten, bis auf den Termin vor Gericht, bequem und wann immer man möchte, von zuhause aus erledigen. Wer Fragen oder Probleme hat, kontaktiert den Anwalt per Telefon oder E-Mail.
So einfach dies auch klingt, so groß ist wie so oft natürlich auch die Kritik: Es mangele bei diesem Weg an einer ausführlichen persönlichen Beratung, die über das Telefon nicht so genau erfolgen könne, wie im direkten Gespräch. Zudem seien die Gebühren gesetzlich festgelegt und somit seien die meisten Onlinescheidungen nicht günstiger als ein reguläres Verfahren. Einen Antrag, den Verfahrenswert zu reduzieren, könne jeder Anwalt stellen.
Bleibt am Ende wohl nur zu sagen, dass man sich wohl am besten nur für den Weg über das Internet entscheidet, wenn alle Punkte geklärt sind. Gibt es noch Unklarheiten und Streitpunkte, so macht in der Regel eben doch der direkte Gang zum Anwalt Sinn. Gerade in Punkto Vermögensaufteilung sind sich die beiden Parteien häufig uneinig. Die emotionale Involviertheit des Ehepaares erfordert meist eine Schlichtung durch eine dritte Partei. Erfolgt die Trennung aufgrund eines Vertrauensbruches einer Person, muss unter Umständen ein Privatdetektiv engagiert werden, um die Hintergründe der Trennung und die Beweislage eindeutig aufzuklären. Bei solchen Uneinigkeiten ist eine Auseinandersetzung vor Gericht unabdingbar, bei einer unkomplizierten und einvernehmlichen Trennung kann die Online-Scheidung durchaus eine Option darstellen.