Pflegekosten: Übernahme durch den Ehepartner?
Wird der eigene Ehepartner zum Pflegefall, verändert dies logischerweise das Leben der gesamten Familie. Dazu kommen noch hohe Kosten, die in der Regel nur in Teilen von der Pflegeversicherung übernommen werden. In welchen Fällen Ehepartner für diese Kosten aufkommen müssen, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem Urteil, auf das die Sozialrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins hinweisen.
In dem konkreten Fall ging es um einen Ehemann, dessen Frau an Alzheimer erkrankt ist und die daher seit dem Jahr 2007 in einem Pflegeheim lebt. Für einen Teil der Kosten kommt die Pflegeversicherung auf, die restlichen 1.800 Euro im Monat sollte der Ehemann alleine schultern, welcher daraufhin Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger beantragte. Der Träger lehnte jedoch ab, denn es liege keine Hilfsbedürftigkeit vor.
Der Mann argumentierte daraufhin, dass er von seiner Frau getrennt lebe und man deshalb sein Vermögen nicht heranziehen dürfe. Die Richter ließen beide Argumente nicht gelten. Zum einen ließe die finanzielle Situation des Mannes die Zahlungen zu und zum anderen sei die Tatsache, dass ein Partner im Heim lebe, kein Indiz für eine Trennung im rechtlichen Sinne. Das Vermögen des Ehepartners darf in solch einem Fall nur nicht herangezogen werden, wenn man auch in rechtlicher Hinsicht getrennt sei. Die Kosten werden vom Träger zudem nur dann übernommen, wenn wirkliche Hilfsbedürftigkeit vorliege.




