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Renovierung

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    Renovierung oder leer stehendes Gebäude: Dem Versicherer mitteilen!

    Ändert sich die Nutzung des Hauses, muss dies der Gebäudeversicherung mitgeteilt werden. Werden beispielsweise Renovierungsmaßnahmen durchgeführt, die das Haus in dieser Zeit nicht bewohnbar machen, gilt dies als nicht genutzter Zustand. Meldepflichtig ist damit auch ein vorübergehend leer stehendes Haus. In all diesen Fällen muss der Versicherte darauf achten, dass er seine Obliegenheitspflichten nicht verletzt. Das heißt, dass der Hauseigentümer dafür sorgen muss, dass mögliche Schäden abgewendet werden. So ziehen leer stehende Häuser schon mal gerne Dritte an. Steigen beispielsweise…

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