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2012 ändert sich, wie wir bereits berichtet haben, in Sachen Steuern einiges. Auch Riester-Sparer müssen sich auf ein paar Neuerungen einstellen. Dazu gehören der Pflicht-Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro und auch die Erhöhung des Renteneintrittsalters hat Auswirkungen auf die Riester-Rente.
Ab dem kommenden Jahr müssen alle Riester-Sparer einen Pflicht-Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlen. Zu spüren bekommen dies vor allem die Ehepartner, die über den anderen mittelbar zulagenberechtigt sind. In den meisten Fällen sind dies nicht berufstätige Ehepartner. Diese müssen ab 2012 nun den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlen, damit sie die staatlichen Zulagen bekommen, was vorher nicht der Fall war.
Ab dem kommenden Jahr wird das Renteneintrittsalters zudem schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Dies bedeutet, dass man auch erst seine Riester-Rente samt den staatlichen Zulagen zwei Jahre später bekommt, sprich nicht mehr ab dem 60., sondern nun ab dem 62. Lebensjahr. Wer früher an sein Geld will, muss auf die staatlichen Zulagen verzichten. Dies gilt aber natürlich nur für Verträge, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen werden.
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Zehn Jahre lang gibt es nun schon die Riester-Rente, wofür sich immer mehr Deutsche entscheiden. Nur leider ist das Modell gleichzeitig auch sehr umstritten und erhält von Experten immer wieder schlechte Bewertungen, wie nun auch erneut laut einem Bericht des „Spiegel“ die Friedrich-Ebert-Stiftung zusammen mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bestätigen.
So heißt es dort, dass die meisten Versicherungen eine zu hohe Lebenserwartung ansetzen würden. So müssten die Sparer sehr alt werden und gleichzeitig dürfe sich die finanzielle Lage der Versicherer in der ganze Zeit nicht verändern. Als Beispiel wird eine 35-jährige Frau genannt. Schließt diese noch in diesem Jahr eine Riester-Rente ab, dann würde sie erst ab einem Alter von 85 Jahren einigermaßen vernünftige Zinsen in Höhe von 2,5 Prozent erhalten. Geraten jedoch die Versicherungen in die Krise und können nur noch den Garantiezins zahlen, müsse die Frau mindestens ein Alter von 109 Jahren erreichen!
Schon länger werfen Experten dem Modell vor, dass es vor allem der Versicherungswirtschaft selbst Vorteile bringt. Am Ende würden die meisten Sparer genau das herausbekommen, was sie auch hätten, wenn sie das Geld einfach so ansparen würden.
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Auch wenn das Riester-Modell nach wie vor umstritten ist, setzen viele Deutsche auf die staatlich geförderte Sparmethode. Alle Riester-Sparer müssen dabei beachten, dass sie bis zum Ende des Jahres die staatlichen Zulagen beantragen. Dies kann auch rückwirkend geschehen.
Bis spätestens zum 31. Dezember muss beim Anbieter des entsprechenden Vertrages der Zulageantrag eingegangen sein. Der Antrag kann auch für zwei Jahre rückwirkend gelten. Das heißt, wer für das Jahr 2009 noch kein Geld vom Staat erhalten hat, muss den Antrag rückwirkend bis zum Ende dieses Jahres stellen, andernfalls ist die Zulage dahin.
Wer sich nicht jedes Jahr darum kümmern möchte, hat aber auch die Möglichkeit einen sogenannten Dauerzulageantrag zu stellen. Dabei erteilt man dem jeweiligen Anbieter den Auftrag, von selbst in jedem Jahr die Zulagen bei der Zentrale Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) zu beantragen.
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In den letzten Monaten macht die Riester-Rente auch immer häufiger durch negative Schlagzeilen auf sich aufmerksam. An der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge wird immer mehr Kritik laut- Hier schließt sich nun auch Ökotest an, nach deren Test die meisten Riester-Offerten „unvollständig“ und „irreführend“ seien.
Die Experten untersuchten 144 Angebotsunterlagen zu Riester-Verträgen von 30 Versicherungen. Dabei wurden die Angebotsschreiben und die Vertragskonditionen genauer analysiert. Die Offerten seien teilweise bis zu 60 Seiten lang und würden durch widersprüchliche, unvollständige und irreführende Angaben die wahren Kosten „geschickt verschleiern“.
In keinem einzigen Angebot konnten die Tester entdecken, dass die gesamte Summe der Kosten in einem Betrag ausgewiesen wurde. Teilweise war es so verwirrend, dass sich nach eigenen Angaben selbst die Experten schwer taten die wahren Kosten zu ermitteln.
Zudem würde mehr als die Hälfte aller Verträge grundlegende vorvertragliche Informationspflichten nicht erfüllen. Zwei Drittel wiesen das zu Rentenbeginn angesparte Garantiekapital gar nicht oder zu gering aus. Für die Verbraucher sei dies nicht nur verwirrend, es mache auch einen Angebotsvergleich schier unmöglich.
Die Experten von Ökotest raten daher dazu nur Riester-Verträge abzuschließen, in denen die gesamten Kosten aufgeführt werden und vor allem das Garantiekapital komplett und in richtiger Form angegeben werde.
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Aktuell sorgen rund 14 Millionen Deutsche mit einem Riester-Vertrag für das Alter vor. Doch immer wieder hört man bei der Riester-Rente auch von negativen Vorfällen und von Kritik. Diese könnte nun durch einen aktuellen Vorfall, auf den der Bayerische Rundfunk bei Recherchen gestoßen ist, noch angeheizt werden. Der Bund hat nämlich offenbar von ungefähr 1,5 Millionen Riester-Sparern knapp eine halbe Milliarde Euro an staatlichen Zulagen wieder zurückgefordert.
Deutschlandweit ist für die Riester-Rente die Zentrale Zulagenstelle in Brandenburg zuständig. Diese ist seit rund eineinhalb Jahren eng mit Meldebehörden, Familienkassen, Finanzämtern und Rentenversicherung vernetzt um die Riester-Sparer genau zu überprüfen. Dabei wurde festgestellt, dass in vielen Fällen die Sparer Zulagen erhalten haben, obwohl sie dazu keine Berechtigung hatten.
Den Betroffenen wird das entsprechende Geld einfach wieder vom Konto für die Altersvorsorge abgezogen. Laut dem BR und so manchen Experten haben die meisten Riester-Sparer, die nun das Geld zurückgeben müssen, gar nichts von ihrer Lage gewusst. Sie haben die Zulagen also aus Unkenntnis weiter bezogen, da das Riester-System sehr kompliziert sei und sich die wenigsten genug informiert fühlten. So manch einer stellt nun das System im Allgemeinen in Frage und fordert eine Verbesserung.
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