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Artikel Tagged ‘Riester’

Schnell noch Riester-Rente fĂĽr 2009 sichern!

16. Oktober 2009

Rund die Hälfte aller Deutschen zeigt sich durch die aktuelle Finanzkrise so verunsichert, dass sie aufhören in eine private Altersvorsorge zu investieren. Jeder fünfte Bundesbürger hat bereits seine privaten Altersvorsorgeverträge aufgelöst. Ein erschreckender Trend, denn genau diese Menschen sind nach dieser Studie überzeugt, dass ihre Rente ausreicht!

Ja, es ist gut nach der Krise vorsichtig zu sein, besonders bei Aktien und Fonds! Trotz alledem sollte jeder weiterhin privat fĂĽr das Alter vorsorgen, denn genau aufgrund der Krise wird die staatliche Rente nicht mehr ausreichen.

Die Riester-Rente ist für die meisten Arbeitnehmer, Angestellte und Beamte eine gute Möglichkeit. Sie bietet in vielen Fällen (noch) relativ hohe Zulagen (Förderung von bis zu 70%) und man kann sie zudem von der Steuer absetzen. Wer sich für das Jahr 2009 die vollen Zulagen sichern möchte, sollte langsam anfangen sich zu informieren (denn das sollte man auf jeden Fall tun) und noch bis zum 31.12.09 einen Riester-Vertrag abschließen.

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Riester-Rentner dĂĽrfen wieder auswandern…

23. September 2009

Und schon wieder eine Schlagzeile zur Riester-Rente. Und schon wieder funktioniert ein Teil des Systems nicht. Doch ein Punkt soll nun zum GlĂĽck verbessert werden.

Wussten Sie, dass Riester-Rentner bisher nicht die freie Wahl ihres Wohnsitzes und Arbeitsplatzes hatten? Genau so ist bzw. war es! Denn, wer seinen Wohnsitz im Alter in ein anderes Land der EU verlegen lieĂź, musste dem deutschen Staat die staatlichen Zulagen wieder zurĂĽckzahlen! Dies hat natĂĽrlich viele davon abgehalten ihren Arbeitsplatz ins Ausland zu verlegen bzw. sie mussten evtl. auf lukrative Angebote verzichten.

Doch nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass diese Regelung unzulässig ist. In Zukunft muss bei einem Umzug ins Ausland die Förderung nicht mehr zurückerstattet werden. Die Regierung hat versprochen die Änderungen so schnell wie möglich umzusetzen.

Interessant, dass Vater Staat da nicht selbst drauf gekommen ist, wahrscheinlich, weil dadurch in Zukunft Einnahmen in Höhe von jährlich 470 Millionen fehlen werden. In diesem Fall gehen ihnen die Einnahmen zurecht durch die Lappen!

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Altersvorsorge – Auszubildende unter 25 Jahre werden besonders gefördert

15. September 2009

Mit Beginn der Berufsausbildung haben junge Auszubildende zahlreiche Entscheidungen in finanzieller Hinsicht zu treffen. So z.B. bei welcher Bank oder Sparkasse lasse ich mein Girokonto führen, macht es Sinn einen VL-Vertrag zu besparen, bei welcher Krankenversicherung werde ich Mitglied, bekomme ich wirklich ab dem 16. Lebensjahr Wohnungsbauprämie? Fasst aberwitzig mutet es an, wenn dann noch einem jungen Menschen, der eben erst in die Arbeitswelt eintritt, die Frage nach der späteren Rente (etwa 40 Jahre später) gestellt wird. „Doch machen wir uns nichts vor. Je früher sich die jungen Berufseinsteiger über dieses noch so ferne Thema informieren, um so mehr können sie von den staatlichen Förderwegen profitieren“, so Karl-Heinz Herrmann, selbstständiger Steuerberater und Autor des Buches „Riester-, Eichel- oder Rüruprente?“. Denn die staatlichen Förderungen sind insbesondere für Berufseinsteiger und junge Erwachsene phänomenal, schwärmt er weiter.

Worum geht es?

Gemeint ist die staatliche Förderung der Altersvorsorge mittels Grundzulage und „Starterbonus“ auf dem Riesterweg. Den Riesterweg können z. B. Auszubildende, junge Berufseinsteiger, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende beschreiten. Das besondere an der Riesterförderung ist, dass sie nicht nur für einen zertifizierten Banksparplan, Bausparvertrag oder als klassische Rentenversicherung möglich ist, gefördert werden auch investmentbasierte Rentenversicherungen oder reine Investmentsparpläne.
Und so sieht die Förderung aus:

Nehmen wir an, Felix, geboren 1993, beginnt im Jahr 2009 mit seiner Berufsausbildung als Schreiner. Will er die volle Riesterförderung erhalten, muss er auf seinen Riestervertrag noch im Jahr 2009 4 % seines Vorjahreseinkommens einzahlen. Da er in aller Regel im Vorjahr (2008) noch nichts verdient hat, reicht der gesetzliche Mindestbeitrag von 60 €. Hierauf bekommt er – auf Antrag – im Jahr 2010 eine Grundzulage von 154 € und, weil er noch keine 25 Jahre alt ist, einen einmaligen „Starterbonus“ von 200 € oben drauf. In Summe erhält Felix fĂĽr das Startjahr 2009 eine staatliche Zulage von insgesamt 354 € in seinen Vertrag gezahlt. Bei einer Eigenleistung von 60 € macht dies eine Förderquote von 590 % (= 354 € / 60 € x 100) im Erstjahr. Im Folgejahr (2010) entfällt zwar fĂĽr Felix der „Starterbonus“, doch die Grundzulage gibt es erneut. Hierzu muss Felix 4 % des Vorjahreseinkommens (2009) in den Riestervertrag einzahlen. Da das Vorjahreseinkommen (2009) im geschilderten Beispiel meist weniger als 5.350 € beträgt, reichen erneut 60 € und der Staat legt 154 € dazu. Die Förderquote sinkt zwar, beträgt aber immer noch rd. 257 % (= 154 € / 60 € x 100). Ăśbrigens, dieses Beispiel funktioniert im Normalfall auch fĂĽr Abiturienten des Jahrgangs 2009, wenn sie bereits den Zivil- oder Grundwehrdienst leisten. Die Eltern der Auszubildenden erhalten auf ihren Riestervertrag die Riester-Kinderzulage dennoch weiter, solange das Kindergeld gezahlt wird.

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Online-Rechner zur Riester-Rente mit falschen Ergebnissen

20. Juli 2009

Für viele Deutsche gilt die Riester-Rente immer noch als gute Möglichkeit für das Alter vorzusorgen. Doch wann Steuererlässe möglich sind und vor allem wer überhaupt welche Zulagen bekommt ist enorm schwer zu berechnen. Daher gibt es inzwischen etliche Online-Rechner um auf diese Zahlen zu kommen. Doch diese liefern meist fehlerhafte Ergebnisse, wie ein Test jetzt ergeben hat.

Das “Versicherungsmagazin” hat diverse Internet-Portale mit Online-Rechnern unter die Lupe genommen und kam zu einem erschreckenden Ergebnis: nur 2 von 50 Rechnern lieferten das richtige Ergebnis!

Alle anderen wichen meist sogar stark von diesem ab, so dass  sie nicht einmal annähernd dem richtigen Wert nahe kamen! Die Experten gehen davon aus, dass in vielen Fällen bloße Unkenntnis die Ursache ist. Aber auch falsche Bezugsgrößen und eine massive Fehleinschätzung der gesetzlichen Vorgaben nannten sie als mögliche Fehlerquellen.

Wer sich also über die Riester-Rente informieren möchte, sollte auf keinen Fall nur Online-Rechnern vertrauen, sondern sich unbedingt und vor allem fachkundig beraten lassen!

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Altersvorsorge und Hartz IV

14. Juli 2009

Gerade in den heutigen Zeiten müssen sich immer mehr Leute auch mit dem Thema Arbeitslosigkeit beschäftigen. Offiziell sieht Hartz IV vor, dass man alle Vermögenswerte aufbraucht bevor man Arbeitslosengeld bekommt. Es gibt hierbei jedoch Ausnahmen, die man dringend wissen sollte, besonders im Bereich Altersvorsorge.

Empfänger von Hartz IV müssen staatliche geförderte Anlageformen, wie z.B. die Riester-Rente, NICHT aufbrauchen! Während der Zeit der Arbeitslosigkeit sollte man daher auf keinen Fall die Altersvorsorge kündigen, sondern lediglich die Beiträge senken oder aussetzen.

Und auch bei allen anderen Anlageformen, sogenannte initiative Anlageformen, gibt es bestimmte Vermögensfreibeträge! Diese liegen grundsätzlich bei 150 Euro pro Lebensjahr, höchstens jedoch bei 9.750 Euro. Der Freibetrag in Sachen Altersvorsorge ist noch einmal höher: 250 Euro pro Lebensjahr, maximal aber 16.250 Euro.

In jedem Fall sollte man sich schon vor dem Hartz IV-Antrag ĂĽber solche Dinge gut informieren und in gegebenem Fall unbedingt auf sein Recht pochen!

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