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Immer wieder geriet in den letzten Jahren die Bausparkasse Bardenia in die Schlagzeilen. Sie hatte etliche überteuerte Wohnungen als Steuersparmodell verkauft und diese Käufe über Kredite finanziert. Die Stiftung Warentest weist daher auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof in diesem Fall hin, nach dem mögliche Steuervorteile nicht auf Schadenersatzzahlungen angerechnet werden dürfen.
In dem konkreten Fall ging es um einen Wohnungskäufer der offensichtlich von der Bardenia über die Höhe der Mieteinnahmen getäuscht wurde. Die Bausparkasse war daraufhin vom Oberlandesgericht Karlsruhe zu Schadenersatzzahlungen verurteilt worden. Diese wollte nun aber die Steuervorteile, die in ihren Augen der Anleger durch den Kauf des Objekts hatte, auf den Schadenersatz anrechnen.
Die Richter des BGH erklärten diese Methode jedoch für nicht zulässig und die Bardenia muss die volle Höhe zahlen. Ein Abzug von Steuervorteilen sei von einem Schadenersatz nicht möglich, vor allem da die Bausparkasse diese angeblichen Steuervorteile nicht genau nachweisen konnte.
Finanzen Schadensersatz, Steuern, Urteil
Klar, Steuerberater sind auch nur Menschen, doch, wenn sie ihrem Mandanten einen falschen Rat geben, kann dies für ihn ganz schön ärgerlich sein und im schlimmsten Fall sogar schwere finanzielle Folgen nach sich ziehen. Hier müssen Steuerberater in der Regel haften, doch seit einem Urteil Anfang des Jahres haben Steuerzahler es schwerer.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Mandanten ab jetzt nicht nur genau nachweisen, dass der Berater einen Fehler gemacht hat, sondern auch, dass sie ohne die Beratung anders gehandelt hätten.
In besagtem Fall ging es um den Verkauf eines Betriebsgrundstücks. Der Mandant wurde zwar offensichtlich vom Steuerberater falsch beraten, jedoch konnte nicht nachweisen, dass er ohne besagten Rat das Grundstück nicht verkauft hätte. Laut Bundesgerichtshof könne es für einen Verkauf ja auch noch andere Gründe geben…
Wer sich bei einem Rat des Steuerberaters also nicht ganz sicher ist, sollte sich in Zukunft also unbedingt noch eine zweite Meinung einholen und sich genau informieren, denn Schadensersatz ist in den meisten Fällen nicht mehr so leicht zu bekommen.
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