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Artikel Tagged ‘Selbstständigkeit’

Umsatzsteuer: Unbedingt rechtzeitig zahlen!

9. Januar 2012
cc by wikimedia/ DALlBRl

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Alle Selbstständigen wie Freiberufler oder gewerbliche Unternehmer, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen Umsatzsteuer zahlen. Die Voranmeldung muss bis spätestens zum 10. jeden Monats abgegeben werden und am 13. ist dann die Zahlung fällig. An diese Termine sollte man sich spätestens ab jetzt unbedingt ganz genau halten, wie der Deutsche Steuerberaterverband rät.

Die Finanzämter haben nämlich eine Anweisung erhalten, nach der sie bei Verspätungen sofort die Straf- und Bußgeldstellen einschalten sollen. Verspätete Erklärungen oder Zahlungen werden also quasi wie eine Steuerhinterziehung gewertet.

Bisher musste man bei Verspätungen zwar auch mit Konsequenzen rechnen, jedoch drückten viele Ämter ein Auge zu, da häufig hinter Versäumnissen eine Krankheit oder aber fehlende Unterlagen stecken. In Zukunft wird das Ganze jedoch nicht mehr einfach so hingenommen. Umsatzsteuerpflichtige sollten spätestens ab jetzt ganz genau werden. Um Probleme mit Zahlungen zu vermeiden, kann man sich den fälligen Betrag jedoch auch vom Finanzamt abbuchen lassen. So hat man hier eine Sorge weniger.

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Elterngeld bei Selbstständigen

24. November 2011
cc by flickr/ mueritz

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Das Elterngeld ist an sich eine schöne Sache für alle, die ein Kind erwarten. Wichtig ist jedoch, dass Eltern so früh wie möglich in dieser Hinsicht aktiv werden und einige Dinge klären. Eine Planung ist also auch in diesem Zusammenhang wichtig, dies gilt zum einen für Angestellte, aber auch für Selbstständige. Bei Letzteren richtet sich der Elterngeldanspruch nach der Höhe des ermittelten Gewinns auf dem aktuellen Steuerbescheid.

Sollte man diesen noch nicht in Händen halten, werden die vergangenen Bescheide oder eine Gewinn- Verlustrechnung zur Ermittlung herangezogen. Wichtig ist dabei, dass vom Gewinn auch noch die Steuervorauszahlungen und die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden. Für Selbstständige kann es also ratsam sein für das Elterngeld die Steuervorauszahlungen herabzusetzen, damit der Gewinn höher wird.

Zudem kann es bei Selbstständigen immer sein, dass man auch noch in der Zeit, in der man bereits Elterngeld bekommt, Honorare überwiesen bekommt, die aus der Zeit vor dem Kind stammen. Laut eines Urteils des Sozialgerichts München darf dies nicht zu einer Kürzung des Elterngelds führen.

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Rürup-Rente zertifiziert: Vertrag mit Änderungen zurückgeschickt?

18. Oktober 2011
cc by flickr/ Gunnar Wrobel

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Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, haben seit einigen Jahren die Möglichkeit für die private Altersvorsorge die sogenannte Rürup-Rente abzuschließen. Im Gegensatz zur Riester-Rente musste zu Beginn nicht zertifiziert, das heißt vom Bundeszentralamt für Steuern abgesegnet werden. Seit dem vergangenen Jahr gilt dies nun auch für die Rürup-Rente.

Die Anbieter haben aktuell die entsprechenden Änderungen bereits vorgenommen, jedoch hängt es auch an den Kunden selbst, denn sie müssen die Änderungen unterschreiben und zurückschicken, was offenbar noch nicht alle getan haben. Dem sollte man als Rürup-Sparer jedoch unbedingt bis spätestens Ende des Jahres nachkommen, denn sonst verliert man seinen steuerlichen Vorteil!

Die Beiträge der Rürup-Rente sind teilweise von der Steuer absetzbar. Mussten dafür bisher in jedem Jahr die Belege beim Finanzamt eingereicht werden, ist dies mit der Zertifizierung nicht mehr nötig, da die Daten von den Anbietern direkt an die Finanzämter übermittelt werden können. Dafür muss man jedoch die Änderungen akzeptiert haben!

Die Zertifizierung ist übrigens nicht als reines Qualitätssiegel zu werten, denn das Amt überprüft lediglich, ob die Formalitäten eingehalten werden. Ob ein Rürup-Produkt gut oder schlecht ist, darüber muss man sich immer noch selbst informieren und gut beraten lassen. Für die meisten Rürup-Sparer ändert sich durch die Zertifizierung nicht viel, nur solche, die die Altersvorsorge beispielsweise mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert haben, müssten laut dem Bund der Steuerzahler mit Leistungseinschränkungen rechnen.

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Freiberufler: Keine GEZ-GebĂĽhren fĂĽr heimischen Arbeitsrechner

6. Oktober 2011
cc by flickr/ mkosut

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Viele Freiberufler erledigen einen großen Teil ihrer Arbeit von zuhause aus. Doch auch hier hielt bisher die GEZ die Hand auf. Für den eigenen Computer im Home Office verlangte man bisher von Selbständigen eine Gebühr von 5,76 Euro im Monat. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte dies nun für nicht rechtens.

Wer als Freiberufler in den eigenen vier Wänden seinen PC vor allem für gewerbliche Zwecke nutzt, muss die Gebühr in Zukunft nicht mehr an die GEZ entrichten. Betroffene sollten sich so schnell wie möglich deshalb an die GEZ wenden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat dafür einen Musterbrief bereit gestellt.

Ab dem Jahr 2013 könnte dies dann keine Rolle mehr spielen, denn nach aktuellen Plänen soll die Rundfunkgebühr dann bekanntermaßen in eine pauschale Haushaltsabgabe umgewandelt werden. Ob und wie genau dies durchgesetzt wird, muss sich jedoch erst noch final entscheiden.

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Hartz IV für Selbstständige

21. Juni 2011
cc by flickr/ smemon87

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Selbstständigkeit bietet viele Freiheiten, aber gleichzeitig eben auch viele Risiken. So kann sich eine anfänglich vielleicht gut erscheinende Geschäftsidee schnell als Fehlschlag entpuppen und wenn man dann noch womöglich viel in diesen Plan investiert hat, steht man schnell in finanzieller Hinsicht mit dem Rücken zur Wand.

In den letzten Jahren haben sich in Deutschland immer mehr Menschen selbstständig gemacht, da ist es nur logisch, dass damit auch die Anzahl der Selbstständigen gestiegen ist, die Hartz IV beziehen. Auch Selbstständige sind nämlich ALG-II-berechtigt.

Wie bei vielen anderen Arbeitnehmern in Deutschland auch, reichen bei ihnen die selbstständigen Einnahmen nicht aus um sich und ihre Familien zu ernähren. Sie werden zu sogenannten Aufstockern.

Aktuell wird darüber diskutiert, die Bezugsdauer von Hartz IV für Selbstständige zu beschränken. Denn wenn sich auf Dauer zeigt, dass die selbständige Tätigkeit langfristig keine wirklichen Einnahmen bringt, müssen sie sich umorientieren. In diesem Fall müssten sie genau wie alle anderen ALG-II-Bezieher auch Ein-Euro-Jobs oder andere Bildungsmaßnahmen annehmen.

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