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Artikel Tagged ‘Selbstständigkeit’

Scheinselbständigkeit – “Beschäftigung” freier Mitarbeiter

25. August 2009

Mit Beschluss vom 23.12.2002 hat der Bundestag im „Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ u. a. eine Neuregelung zur Beurteilung des Vorliegens von „Scheinselbständigkeit“ verabschiedet. Die erst im Dezember 1999 eingeführten Kriterien wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2003 ersatzlos wieder aus dem Gesetzestext gestrichen. Vorteile der neuen Regelung sind die Klarstellung der Geltung des Amtsermittlungsprinzips sowie die Einbeziehung und Würdigung aller Umstände bei der Beurteilung des Einzelfalls.

Zwar hat der Gesetzgeber die viel kritisierte sogenannte „Vermutungsregelung“ des § 7 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IV mit zuletzt fünf Kriterien ersatzlos beseitigt. Das Thema Scheinselbständigkeit ist jedoch nicht minder aktuell. Nicht zuletzt, weil sich mangels eines gesetzlichen Kriterienkatalogs die Scheinselbständigkeit nicht einfach prüfen lässt. Die Zahl der Betriebsprüfer bei der Deutschen Rentenversicherung wurde in vergangener Zeit drastisch aufgestockt, sodass flächendeckend mit Betriebsprüfungen gerechnet werden muss. Die Konsequenzen einer Prüfung werden bei den Betroffenen nicht selten unterschätzt. In den Anwaltskanzleien häufen sich deswegen die Fälle existenzbedrohender Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen für die vergangenen vier Jahre (im Einzelfall sogar rückwirkend bis zu 30 Jahren).

Nachfolgend einige Indizien, die für eine Scheinselbständigkeit sprechen könnten:

1.die Person beschäftigt im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig im Monat 400 Euro übersteigt;
2.sie ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig;
3.ihr Auftraggeber oder ein vergleichbarer Auftraggeber lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer verrichten;
4.ihre Tätigkeit lässt keine typischen Merkmale unternehmerischen Handels erkennen;
5.ihre Tätigkeit entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die sie für denselben Auftraggeber zuvor aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt hatte.

Wie bereits eingangs erwähnt, gilt zur Beurteilung, ob Scheinselbständigkeit vorliegt, das Amtsermittlungsprinzip. Zum Schutz vor hohen Nachzahlungen von Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträgen (inklusive des SV-Beitrags des Arbeitnehmers!) raten wir, vor Beginn der Tätigkeit des Fremdleisters unbedingt ein Statusfeststellungsverfahren bei der zuständigen Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund vorzunehmen.

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Selbstständig ohne Eigenkapital – Mit Dropshipping wird es möglich

18. August 2009

Arbeitslos und kein Ausweg? Oftmals stellt die Selbstständigkeit eine Alternative zur Arbeitslosigkeit dar, doch für die meisten Existenzgründungen wird ein entsprechendes Eigenkapital benötigt – anders beim Dropshipping, das auch Streckengeschäft oder Direktversand genannt wird. Und das macht das Geschäftsmodell, das eins in Amerika entwickelt wurde, auch hierzulande so beliebt.

Dropshipping funktioniert nach einem ganz einfachen Prinzip. Der Existenzgründer eröffnet einen Onlineshop und bindet Produkte von einem Großhändler darin ein. Bei einem Verkauf, leitet er den Bestellauftrag zum Großhändler weiter, der daraufhin die Waren an den Kunden versendet. Die vielen Vorteile von Dropshipping liegen damit auf der Hand. Es müssen weder Waren eingekauft werden, noch benötigt der Existenzgründer Lagerräumlichkeiten, Personal für Versand und Verpackung und den damit weiteren verbundenen Kosten wie Miete, Strom und Löhne. Beim Versand der Waren tritt der Großhändler bei dem Kunden nicht in Erscheinung, was Konkurrenz ausschließt. Der Gewinn für den Existenzgründer ist die Preisdifferenz, die er sofort erhält, ohne dafür mit dem Großhändler in Kontakt treten zu müssen. Das klingt alles simpel, aber eben nur mit diesem Wissen ist noch kein Erfolg vorprogrammiert.

Das Wichtigste für den Existenzgründer sind zunächst ein professioneller Webshop und natürlich Adressen von Dropshipping-Händlern. Beides kann man bei der Firma Web Service AL erhalten. Web Service AL hat sich seit vielen Jahren auf die Bereiche Dropshipping, Onlineshops, B2B, Import, Export und Großhändleradressen spezialisiert. Daher sind sie kompetente Partner für die Existenzgründung und können dem Existenzgründer mit wichtigen Informationen und professioneller Shopsoftware den Weg in die Selbstständigkeit enorm erleichtern. Bei Web Service AL bekommt man keinen 08/15 Webshop, sondern einen von Designern entworfenen Webshop mit vielen professionellen Tools. Dazu zählen eine geprüfte AGB, sowie geprüftes Widerrufsrecht und Datenschutz. Daneben ist das Shopsystem gleich mehrsprachig angelegt, damit einem weltweiten Handel nichts im Wege steht. Die Vorbereitung für die Zertifizierung von Trusted Shop ist ebenfalls attraktiv und bringt Sicherheit für den Kunden. Weiter können verschiedene Zahlungs- und Versandmöglichkeiten angeboten werden und das Hochladen von Produkten in einen eBay-Shop ist ebenfalls möglich. Egal ob man sich nun entschließt eBay-Händler zu werden oder einen eigenen Webshop eröffnen möchte – mit der Shopsoftware von Web Service AL bleiben einem alle Möglichkeiten offen.

Ist der neue Dropshipping Webshop eingerichtet, benötigt der Existenzgründer gute Adressen von Dropshipping-Anbietern. Web Service AL stellt ihren Kunden eine gepflegte und geprüfte Datenbank zur Verfügung, daneben auch über 8.000 Adressen von Restposten-, Sonderpostenhändler und Großhändler. Zusätzlich Importadressen aus Asien und viele Informationen zum Thema Import, aber auch Dropshipping. Gleich drei hervorragende ebooks zu den Themen Dropshipping, erfolgreicher Verkauf mit eBay und einem eigenen Webshop, sowie erfolgreicher Powerseller bei Onlineauktionen werden, gibt es mit dazu.

Zusammen mit dem 24/Tag Support erhält der Existenzgründer alles Wichtige für seinen Schritt in die Selbstständigkeit. Wird vorab ein Businessplan mit Finanzierungskonzept benötigt, der bei Behörden, Arbeitsagentur und Banken anerkannt ist, ist auch hier Web Service AL kompetenter Partner.

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Vorsicht bei der Rürup-Rente!

28. Juli 2009

Vor allem Selbstständigen wird in Sachen staatlich subventionierter Altersvorsorge zur Rürup-Rente geraten. Doch auch hier gibt es einige Risiken, über die man sich vor dem Vertragsabschluss im Klaren sein sollte. Stets im Vorfeld einen Fachmann zu Rate ziehen!

Der Punkt, an den wohl die wenigsten denken, ist, dass die Rürup-Rente unkündbar ist. Man kann also im Falle einer finanziellen Notlage etc. nicht aus dieser Rentenform aussteigen, denn sie ist nicht an die jeweilige finanzielle Situation des Vertragsnehmers gebunden.

Vor all diesen Risiken warnt momentan auch die Verbraucherzentrale Sachsen und rät vor allem von fondsgebundenen Varianten ab. In jedem Fall sollte man sich ausreichend informieren, auch, wer bereits einen Vertrag abgeschlossen hat oder gerade ein Angebot vorliegen hat.

Wer erst seit kurzem selbstständig ist, sollte sich aus genannten Gründen nicht sofort für eine Zusatzrente entscheiden, denn diese erhält man frühestens mit 60 Jahren…

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