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Sicherungsfonds: Banken senken Grenze in den kommenden Jahren

19. Oktober 2011
cc by flickr/ Images_of_Money

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Wie ein Mantra hören wir seit ein paar Jahren immer wieder, dass unser Erspartes bei den Banken sicher sei. Jedoch bezweifeln einige Experten, ob der Sicherungsfonds überhaupt in der Lage sei, für größere Pleiten aufzukommen. Der Bundesverband Deutscher Banken hat diese Zweifel nun wieder hochkochen lassen: Nach einem aktuellen Beschluss soll die Sicherungsgrenze in den kommenden Jahren nach und nach herabgesenkt werden.

In der EU sind Sparguthaben und Termingeld bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gesetzlich geschützt. In Deutschland haben sich die privaten Banken, die Genossenschaftsbanken und Sparkassen durch ein zusätzliches System, den sogenannten Sicherungsfonds, darüber hinaus abgesichert.

Bei einer Bankpleite können sie so also Guthaben von über 100.000 Euro den Kunden garantieren. Wie hoch diese Absicherung ist, hängt von dem Eigenkapital der Bank ab, was mindestens fünf Millionen Euro betragen muss. Aktuell liegt die Sicherungsgrenze bei 30 Prozent, was demzufolge heißt, dass das Kapital von jedem Kunden bis zu einer Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro abgesichert sein muss. Einen Rechtsanspruch auf diese Entschädigung haben Kunden jedoch nicht!

Um sich nach eigenen Angaben für „zukünftige Herausforderungen“ zu wappnen, wird die Sicherungsgrenze 2015 auf 20 Prozent gesenkt, 2020 auf 15 Prozent und 2025 nur noch auf 8,75 Prozent. Bleibt das vorgeschriebene Eigenkapital der Banken gleich würde dies bedeuten, dass in Zukunft die Einlagensicherung nur bis zu 437.000 Euro pro Kunde greift. Laut den Banken sei dies immer noch der höchste Schutz weltweit… Wie viel Kapital sich genau im Einlagensicherungsfonds befindet, wollen die Geldinstitute nicht preisgeben.

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