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Wer die Dienste eines Gärtners, eines Fensterputzers oder eines ähnlichen Unternehmens in Anspruch nimmt, kann diese Kosten von der Steuer absetzen. Im steuerlichen Kontext nennt man solche Tätigkeiten haushaltsnahe Dienstleistungen. Dafür sollte man sich jedoch unbedingt vom jeweiligen Unternehmen eine Rechnung ausstellen lassen und diese auch als Beleg aufbewahren.
Dabei ist es wichtig, dass die Rechnung auch vollständig ist. Steuerzahler achten dabei darauf, dass die Steuernummer und je nach Fall auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben ist. Desweiteren muss die Rechnung eine Rechnungsnummer und das Ausstellungsdatum enthalten. Natürlich ist auch die Art der Leistung genauso wie das Lieferdatum vermerkt.
Barauszahlungen werden dabei übrigens vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt. Zur Rechnung empfiehlt es sich daher den entsprechenden Kontoauszug mit der Überweisung aufzuheben. So dürfte beim Absetzen der haushaltsnahen Leistung von der Steuer nichts schief gehen.
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Die private Altersvorsorge wird für die meisten Menschen später von essentieller Bedeutung sein, denn schon lange reicht oft die gesetzliche Rente nicht mehr zum Leben aus. Daher sollte man sich so früh wie möglich mit dem Thema befassen und versuchen regelmäßig Geld auf die Seite zu legen. Nur leider kommen viele Menschen gerade so mit ihrem Geld von Monat zu Monat. Da bleibt kaum etwas zum Sparen übrig.
Trotzdem rät aktuell die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt allen, sich zumindest mit den Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Schon kleine Beträge würden etwas bringen. Wichtig sei dabei, dass man den Betrag regelmäßig auf die Seite lege.
Je nach den finanziellen Mitteln kann der Betrag lieber etwas kleiner sein, wird aber dafür monatlich gespart. Prinzipiell sollte man sicher sein, dass man Sparpläne oder Riester-Verträge auch bis zum Ende der Laufzeit durchhalten kann. Desweiteren raten die Verbraucherschützer zu flexiblen Verträge, die man bei einem möglichen finanziellen Engpass der aktuellen Lebenssituation anpassen und Raten aussetzen kann.
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Wer eine Lebensversicherung abschließt, sollte sich unbedingt sicher sein, dass er die Raten auch einhalten kann. Jedoch verläuft das Leben leider nicht immer so wie wir uns das vorstellen. So sind Ereignisse wie eine Scheidung, plötzliche Arbeitslosigkeit oder eine schwere Krankheit die Hauptgründe dafür, dass Verbraucher sich dafür entscheiden ihre Lebensversicherung zu kündigen. Die Quote liegt dabei bei gut sechs Prozent.
Experten raten immer wieder dazu, möglichst von einer Kündigung abzusehen, sondern lieber erst nach anderen Lösungen zu suchen. So können die Raten bei den meisten Anbietern beispielsweise ausgesetzt bzw. verringert werden oder der Vertrag kann ruhen. Bevor man eine Lebensversicherung kündigt ist eine unabhängige Beratung vom Fachmann wichtig. Dies belegen auch Zahlen der Universität Bamberg, die vor ein paar Wochen im Auftrag der Verbraucherzentrale Hamburg Lebensversicherungs-Verträge aus den Jahren 2001 bis 2010 mit „sicheren Anlageformen“ verglich.
Dabei zeigte sich, dass Verbrauchern, die ihre Versicherung frühzeitig kündigten, in dem genannten Zeitraum ein Schaden in Höhe von rund160 Milliarden Euro entstanden ist. Die Experten fordern hier dringende Nachbesserungen und appellieren an die Politik. Hohe Kosten und eine nachteilige Verrechnung sorgen im Falle einer Kündigung in der Regel dafür, dass diese nur wenig Geld aus der Versicherung erhalten.
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Vor einigen Wochen kündigte die Bundesnetzagentur an, für Kunden den Anbieterwechsel bei Strom und Gas einfacher und vor allem schneller zu machen. Damit werden nach und nach endlich die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Am interessantesten dabei dürfte für die meisten Kunden sein, dass der Wechsel in Zukunft schneller vonstatten gehen soll. So manch ein Verbraucher wird dies in den letzten Wochen vielleicht bereits gemerkt haben, einige müssen sich noch gedulden, denn die Energieunternehmen haben bis April 2012 Zeit ihre IT-Prozesse dementsprechend umzustellen. Spätestens ab dann sollen Anbieterwechsel in spätestens drei Wochen erledigt sein, nachdem die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt ist.
Die Belieferung kann nach den neuen Regelungen zudem nicht mehr wie bisher nur zum ersten des Kalendermonats erfolgen, sondern darf an jedem beliebigen Wochentag starten. Vor allem die vielen Verzögerungen hatten bei Kunden in letzter Zeit immer wieder für Unmut gesorgt. Dies soll sich mit der Umstellung ändern. Verbraucher sollen so die Möglichkeit seinen Strom- und Gasanbieter frei zu wählen mehr nutzen.
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2012 ändert sich, wie wir bereits berichtet haben, in Sachen Steuern einiges. Auch Riester-Sparer müssen sich auf ein paar Neuerungen einstellen. Dazu gehören der Pflicht-Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro und auch die Erhöhung des Renteneintrittsalters hat Auswirkungen auf die Riester-Rente.
Ab dem kommenden Jahr müssen alle Riester-Sparer einen Pflicht-Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlen. Zu spüren bekommen dies vor allem die Ehepartner, die über den anderen mittelbar zulagenberechtigt sind. In den meisten Fällen sind dies nicht berufstätige Ehepartner. Diese müssen ab 2012 nun den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlen, damit sie die staatlichen Zulagen bekommen, was vorher nicht der Fall war.
Ab dem kommenden Jahr wird das Renteneintrittsalters zudem schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Dies bedeutet, dass man auch erst seine Riester-Rente samt den staatlichen Zulagen zwei Jahre später bekommt, sprich nicht mehr ab dem 60., sondern nun ab dem 62. Lebensjahr. Wer früher an sein Geld will, muss auf die staatlichen Zulagen verzichten. Dies gilt aber natürlich nur für Verträge, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen werden.
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