
cc by wikimedia/ Serenity
Unser Telefonverhalten hat sich in den letzten Jahren massiv geĂ€ndert. Das Handy ist unser stetiger Begleiter und aufgrund der gesunkenen Preise verzichten immer mehr Verbraucher komplett auf einen Festnetzanschluss und nutzen nur noch ihr Handy. Dementsprechend mĂŒssen auch die Mobilfunkanbieter nach und nach ihre Klauseln den VerĂ€nderungen anpassen.
Der Bundesgerichtshof stĂ€rkte nun die Rechte von Handy-Kunden. Nicht bezahlte Rechnungen dĂŒrfen ab jetzt nicht gleich zum Anlass genommen werden um den Anschluss zu sperren. Laut den Richtern mĂŒsse man die Schmerzgrenze fĂŒr unbezahlte Handy-Rechnungen der fĂŒr Festnetzverbindungen angleichen.
Hier wird nĂ€mlich erst ab einem Fehlbetrag von 75 Euro der Anschluss gesperrt. Dies gilt laut dem BGH nun auch fĂŒr Handys. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte in dem konkreten Fall gegen die Vertragsbedingungen der Telekom und ihrer Tochtergesellschaft Congstar geklagt. Hier wurde der Handy-Anschluss bereits ab einem fehlenden Betrag von 15,50 Euro gesperrt.
Betroffene, denen das Handy nun ebenfalls ab einem geringen Schuldbetrag gesperrt wurde, sollen sich auf das BHG-Urteil berufen oder sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Finanzen BGH, Handy, Telefonrechnung, Urteil, VerbraucherschĂŒtzer

cc by flickr/ ~Twon~
Bei Anrufen auf Handynummern ist es so, dass die Telefonanbieter des Anrufenden einen bestimmten Betrag an das Mobilfunkunternehmen des Angerufenen zahlen. Dies sind die sogenannten Terminierungsentgelte, die dann am Ende einen GroĂteil der GesprĂ€chskosten fĂŒr den Kunden bedeuten.
Bisher waren diese nicht gerade gĂŒnstig: FĂŒr einen Anruf aus einer Vodafone- oder Telekomtelefonnummer zahlten die Anbieter 6,59 Cent pro Minute, fĂŒr Anrufe aus E-Plus oder O2 7,14 Cent. Die Bundesnetzagentur hat diese GebĂŒhren nun deutlich gesenkt und zwar teils bis um die HĂ€lfte. KĂŒnftig sind also fĂŒr die Anbieter nur noch zwischen 3,33 und 3,37 Cent fĂ€llig.
Dies bedeutet, dass eigentlich auch die Kunden selbst fĂŒr Anrufe aufs Handy in Zukunft weniger zahlen mĂŒssten. Der Grund fĂŒr die GebĂŒhrensenkung sei laut Bundesnetzagentur, dass immer mehr Verbraucher mit dem Handy telefonierten und somit auch die Kosten sinken. Die neuen GebĂŒhren gelten seit dem 1. Dezember 2010. Das Ganze ist bisher eine vorlĂ€ufige Entscheidung und wird national getestet bis es an die EU weitergeleitet wird. Eine endgĂŒltige Entscheidung wird im ersten Quartal 2011 erwartet.
Finanzen Handy, Telefonrechnung
Wir alle kennen die lĂ€stigen Anrufe bei Kundenhotlines, bei denen man erst einmal laaaange Zeit in der Warteschleife hĂ€ngt, bis man irgendwann vielleicht mal das GlĂŒck hat, verbunden zu werden. Dabei werden wir nicht selten mit grausamer Musik und wiederkehrenden Ansagen genervt, fĂŒr die man natĂŒrlich auch noch zahlen muss.
Damit soll in Zukunft Schluss sein. NatĂŒrlich kann man die Ansagen und das Gedudel nicht verbieten, aber man kann die Zeit in der Warteschleife kostenlos machen. Darauf haben sich jetzt die beteiligten Ministerien verstĂ€ndigt.
Der Vorschlag wird schon lĂ€nger diskutiert. Vor allem zwischen Verbraucher- und Wirtschaftsministerium gab es deswegen Streitereien. Diese wurden jetzt offenbar beigelegt und wir können uns zwar weiter ĂŒber das Warten aufregen, zahlen dafĂŒr in Zukunft aber wenigstens nichts mehr. âEntgelt nur noch gegen Leistungâ, hieĂ es dazu aus den Regierungskreisen. Die Regelung soll sowohl fĂŒr Anrufe aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz gelten.
Finanzen Regierung, Telefonrechnung
Immer hĂ€ufiger kommt es vor, dass Unternehmen auf die Kundendaten von Telefonanbietern zurĂŒckgreifen und behaupten der Kunde habe einen Vertrag fĂŒr besondere Ansagedienste abgeschlossen. Dies entspricht meist nicht der Wahrheit.
In der Telefonrechnung werden diese dann unter dem Posten âBeitrĂ€ge anderer Anbieterâ augefĂŒhrt und der Kunde zahlt, obwohl es keine entsprechenden VertrĂ€ge gibt. Auf diese neue Abzock-Methode weist in diesen Tagen die Verbraucherzentrale Baden-WĂŒrttemberg in Stuttgart hin. Bei ihr hĂ€uften sich Beschwerden ĂŒber einen DĂŒsseldorfer Anbieter, der Forderungen fĂŒr angeblich abgeschlossene VertrĂ€ge in Rechnung stellt.
Kunden sollten daher unbedingt ihre Telefonrechnung genau prĂŒfen. Im Einzahlnachweis kann man genau sehen, um welches Unternehmen es sich handelt. Bei der Verbraucherzentrale findet man dann entsprechende Musterbriefe, mit denen man sich zur Wehr setzen kann.
Finanzen Betrug, Telefonrechnung