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Besonders jetzt im Winter wird man immer wieder darauf hingewiesen, dass Hausbesitzer, die ihre Verkehrssicherungspflicht verletzen haftbar gemacht werden können. Doch was, wenn man auf einem glatten Bahnsteig ausrutscht? Hier hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) ein Grundsatzurteil gefällt: Verletzen sich Bahnreisende auf dem Bahnhofsgelände, dann können sie in Zukunft Schadenersatz von der Deutschen Bahn fordern.
Damit hat der BGH eindeutig die Rechte der Kunden gestärkt. Das Unternehmen müsse nicht nur dafür sorgen, dass die Züge sicher seien, sondern dass Reisende diese auch sicher erreichen und wieder verlassen könnten. Konkret ging es um eine Frau, die sich auf einem spiegelglatten Bahnsteig das Handgelenk gebrochen hatte. Die Richter gaben ihr am Ende Recht, womit sie Anspruch auf Schadenersatz hat.
Bisher war es nämlich gar nicht so einfach die Bahn für solche Fälle in die Pflicht zu nehmen, denn wie viele andere Konzerne auch, ist die Deutsche Bahn inzwischen in zahlreiche Unternehmenssparten aufgeteilt. Forderte man von der Gesellschaft, die die Bahnhöfe betreibt, Schadenersatz, verwies diese darauf, dass die Streu- und Räumpflicht auf ein anderes Unternehmen übertragen wurde. Die Richter des BGH betonten jedoch, dass hierbei die Unternehmensstruktur keine Rolle spiele. Diese Entscheidung könnte sich eventuell auch auf andere Bereiche wie zum Beispiel Flughäfen übertragen.
Finanzen Deutsche Bahn, Unfall, Urteil
Seit Wochen hält uns nun der Winter gefangen. Die Straßen und Gehwege sind von Eis und Schnee überzogen, der Winterdienst kommt nicht mehr hinterher und wir können uns meist nur in Trippelschritten fortbewegen. Kein Wunder also, dass die Anzahl der Winterunfälle rasant in die Höhe geschossen ist.
Die zu behandelnden Knochenbrüche haben sich zahlenmäßig verdoppelt, mancherorts sogar verdreifacht, und Experten gehen von rund 55.000 zusätzlichen Autounfällen aus. Auf die Versicherungen kommen also horrende Mehrausgaben zu, die es irgendwie zu bewältigen gilt.
Die Krankenkassen gehen von 6 Millionen Euro mehr aus, nur für diese paar Wochen. Die Kfz-Versicherungen trifft es sogar noch härter: 230 Millionen Euro mehr werden erwartet. Und das sind nur diese beiden Versicherungssparten, von den Haftpflichtversicherungen bzw. den Unfallversicherungen liegen noch keine Zahlen vor.
Mal sehen, ob das Ganze noch in einer winterlichen Klageflut endet…
Versicherung Kfz-Versicherung, Krankenversicherung, Mehrausgaben, Unfall, Versicherungen, Winter
Dass man sich alkoholisiert besser nicht ans Steuer setzen sollte, müssen wir an dieser Stelle wahrscheinlich nicht mehr extra betonen. Und trotzdem tun es einige immer wieder. Vor allem in der nahenden Karnevalszeit vergessen viele schnell wie gefährlich Alkohol am Steuer sein kann. Doch nicht nur das, es kann einen, auch wenn nichts schlimmes passiert, teuer zu stehen kommen.
Schon geringe Mengen Alkohol schränken die Fahrtüchtigkeit ein. Daher muss man bei einer Alkoholkontrolle und einem Alkohol-Gehalt im Blut von nur 0,3 Promille bereits mit Bußgeld, Führerscheinentzug und Punkten in Flensburg rechnen.
Bei 0,5 Promille wird es dann richtig teuer: 500 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot warten auf den nicht ganz so nüchternen Fahrer.
Bis zum Alter von 21 dürfen Fahranfänger übrigens gar kein Alkohol im Blut haben.
Doch auch von Seiten der Versicherung kann es teuer werden, wie das Portal rss-versicherung.de berichtet. Ist der Unfallgrund eindeutig der Alkohol tritt bei der Kfz-Versicherung beispielsweise die sogenannte Trunkenheitsklausel in Kraft. Dann wird der Schaden zwar reguliert, der Versicherte kann aber noch bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden.
Finanzen Alkohol, Bußgeld, Sicherheit, Unfall, Versicherung
Ein Unfall mit dem Auto ist schnell passiert. Kommen Menschen dabei zu Schaden ist es natürlich selbstverständlich, dass man am Unfallort bleibt und hilft. Doch was, wenn man mitten in der Nacht einfach nur einen Gartenzaun umfährt oder aus Versehen eine Beule in ein anderes Auto macht?
In diesem Fall reicht es nicht einfach seine Adresse am Unfallort zu hinterlassen. Am besten stets die Polizei rufen und warten bis der Unfall aufgenommen wurde, denn sonst riskiert man die Ansprüche gegenüber der Kfz-Versicherung.
Dies hat kürzlich erst das Oberlandesgericht in Saarbrücken bestätigt. Ein Mann war nachts in eine Gartenmauer gefahren, hatte seine Adresse hinterlassen und mit einem Zeugen gesprochen. Das reichte der Versicherung jedoch nicht aus und weigerte sich zu zahlen. Das Gericht gab der Versicherung Recht.
Daher also immer warten bis die Polizei den Schaden begutachtet hat!
Versicherung Kfz-Versicherung, Unfall, Urteil