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Die Wahl der richtigen Krankenversicherung für Studenten

20. April 2012

Universität Edinburgh - fotopedia/ Ipoh 子

Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Studierenden grundsätzlich kranken- und rentenversicherungspflichtig. Der bestehende Versicherungsschutz ist bei der Immatrikulation vorzuweisen. Wenn kein Versicherungsschutz besteht, muss nachgewiesen werden, dass keine Versicherungspflicht besteht.

Sind die Eltern des Studierenden in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, sind Studienanfänger wie bereits vorher, über die Eltern familienversichert. Dieser Versicherungsschutz ist bis zum 25. Lebensjahr ausreichend. Endet die Familienversicherung oder sind die Eltern privat versichert, haben Studenten die Option, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu niedrigen Beitragssätzen zu versichern.

Studenten sind gesetzlich gut versichert in der GKV
Werden bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten greift die Familienversicherung. Ab dem 25. Lebensjahr kann bis zum Alter von 30 Jahren eine studentische Krankenversicherung zu niedrigen Beitragssätzen abgeschlossen werden. Jenseits der 30 kann dann noch für sechs Monate ein Examenstarif bei der gesetzlichen Krankenversicherung gewählt werden.

Unabhängig von der Wahl der Krankenkasse ist die studentische Krankenversicherung immer gleich hoch. Lediglich Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, sind teurer, weil der auch von Studierenden gezahlt werden muss. Wer sich eine gesetzliche Krankenkasse auswählt, sollte neben den Leistungen, die geboten werden, auch darauf achten, eine Krankenkasse zu finden, die keinen Zusatzbeitrag erhebt und das auch auf absehbare Zeit garantiert. Erst bei der letzten Gesundheitsreform wurde die Deckelung der Zusatzbeiträge aufgehoben. Bei berechtigtem Bedarf können die gesetzlichen Kassen, bei ihren Versicherten ordentlich zulangen.

Option der privaten Versicherung in der PKV
Den Studenten steht darüber hinaus die Möglichkeit offen, sich privat zu versichern. Die privaten Versicherer bieten für Studierende günstige Tarife an, die allerdings vom Beitragssatz über dem der gesetzlichen Versicherung für Studenten liegen. Mehr und ausführliche Informationen sind unter folgendem Link nachzulesen.

Auch wenn es Studierenden verlockend erscheint, eine private Krankenversicherung abzuschließen, weil bessere Leistungen angeboten werden, sollte die Tatsache nicht außer Acht gelassen werden, dass in der privaten Krankenversicherung die Beiträge mit dem Alter steigen und die privaten Versicherer auch keine Familienversicherung anbieten.

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Deutsche Bank: Zweifelhafte Kooperation mit Berliner Universitäten

31. Mai 2011
cc by wikimedia/ Dantadd

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Immer wieder hört man in der Diskussion um eine Verbesserung der Hochschulbedingungen auch die Forderung, dass sich Wissenschaft und wirtschaftliche Praxis mehr direkt ergänzen müssten. So sollen Unternehmen sich an Universitäten engagieren. Die Deutsche Bank macht dies laut der „taz“ bereits seit 2006 und erntet damit in den Medien nicht wirklich Applaus.

Der „Sponsoren- und Kooperationsvertrag“ mit der Humboldt Universität und der Technischen Universität soll offiziell zum Aufbau eines Instituts für angewandte Finanzmathematik dienen. Doch laut Medienberichten behält sich die Deutsche Bank darin noch einige Sonderrechte vor, mit denen sie offenbar massiven Einfluss auf die Forschung nimmt.

So hat das Geldhaus angeblich ein Mitspracherecht bei der Lehrkonzeption, ein Vetorecht bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und man sicherte sich Lehraufträge für eigene Mitarbeiter. Zudem soll die Deutsche Bank ein Recht aus Unternehmenspräsentationen haben sowie Mitspracherechte bei der Besetzung zweier Stiftungsprofessoren!

Dies kostete die Bank im Jahr drei Millionen Euro. Der Vertrag endet Ende Juni. Die TU sieht darin kein Problem und auch die Deutsche Bank betonte in einer Stellungsnahme, dass sich die Zustimmung zur Veröffentlichung von Forschungsergebnissen nur aus solche beziehen, die Geschäftsgeheimnisse der Bank beinhalten.

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