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Artikel Tagged ‘Urteil’

Arbeitszimmer von der Steuer absetzen: Nicht für Hochschullehrer und Richter

27. Januar 2012
cc by flickr/ Vicchi

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Seit dem Jahr 2010 kann das heimische Arbeitszimmer wieder von der Steuer abgesetzt werden. Als Voraussetzung dafür gilt, dass man an seiner Arbeitsstelle keinen ordentlichen Platz zum Arbeiten zur Verfügung gestellt bekommt oder aber das heimische Arbeitszimmer den Mittelpunkt für die gesamte berufliche Tätigkeit bildet. Der Bundesfinanzhof hat diese Regelung mit zwei Urteilen eingeschränkt.

Demnach dürfen Hochschullehrer und Richter ihre Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden nicht bei den Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung abziehen. In den Augen der Richter würden beide Tätigkeiten nicht zuhause ausgeübt. Zudem können diese Berufsgruppen in der Regel ein Arbeitszimmer nutzen, das ihnen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.

Ein Richter verübe seine Tätigkeit an einem Gericht und ein Hochschullehrer müsse für Vorlesungen in die Universität. Ein häusliches Arbeitszimmer ist dafür pauschal nicht notwendig. Wie viel jeder von ihnen zuhause arbeitet, liegt in ihrem eigenen Ermessen, ist jedoch laut der Urteile steuerlich nicht relevant.

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Urteil: Jobcenter muss bei Hartz IV Diskretion zeigen

26. Januar 2012
cc by wikimedia/ Mathias Bigge

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Obwohl Hartz IV in unserer Gesellschaft weit verbreitet ist und die meisten sicherlich nichts dafür können, dass sie für eine Weile sich vom Amt finanziell helfen lassen müssen, ist dieser Bereich immer noch mit vielen Vorurteilen behaftet. Vielen ist es daher peinlich zuzugeben, dass sie Hartz-IV-Empfänger sind. Das Bundessozialgericht entschied nun, dass auch das Jobcenter in dieser Angelegenheit Diskretion zeigen muss und entsprechende Informationen nicht einfach an andere Personen weitergeben darf.

In dem konkreten Fall ging es um eine Familie, die Hartz IV als Aufstocker-Leistung bezog. Davon hatten sie niemandem erzählt, denn es ist ja eigentlich auch eine reine Privatsache. Nachdem die Familie aus ihrem bisherigen Haus ausgezogen war, rief das Jobcenter bei dem Vermieter an und fragte, wann die Kaution der Familie zurückbezahlt werde. In kürzester Zeit hatte sich die Nachricht, dass die Familie Hartz IV beziehe, im ganzen Dorf herumgesprochen und sie wurden von einigen deshalb ausgelacht oder beschimpft.

Am Ende entschieden die Richter, dass das Amt nicht einfach mit außenstehenden Personen in Kontakt treten und solche privaten Details an Unbefugte weitergeben darf. Das Jobcenter hätte in dem konkreten Fall unbefugt Sozialgeheimnisse offenbart, wofür es eigentlich im Vorfeld von den Betroffenen die Zustimmung hätte einholen müssen.

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Zu hohe Steuererstattung: Verjährungsfrist für das Finanzamt

19. Januar 2012
cc by flickr/ faungg

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Sollte man das Glück haben, Geld vom Finanzamt zurückzubekommen, dann ist dies sicherlich für jeden ein Grund zur Freude. Hat der Fiskus jedoch einen Fehler gemacht und verlangt das Geld irgendwann zurück, kann dies die Stimmung schnell trüben. Der Bundesfinanzhof entschied vor kurzem, dass sich das Finanzamt dafür nicht zu lange Zeit lassen darf. Nach fünf Jahren verjährt der Anspruch, eine zu hohe Steuererstattung zurückzufordern.

In dem konkreten Fall ging es um einen Steuerpflichtigen, der vom Finanzamt eine sehr hohe Summe zurückbekommen hatte, da der zehnfache Betrag der abgeführten Lohnsteuer angerechnet wurde. Diesen Fehler bemerkte das Finanzamt über fünf Jahre später und verlangte nun von dem Steuerzahler, den entsprechenden Betrag zurückzuzahlen. Dieser weigerte sich und der Fall landete vor Gericht.

Der Bundesfinanzhof entschied im Oktober letzten Jahres, dass nach einer Frist von fünf Jahren Lohnsteuer, die zu viel erstattet wurde, nicht mehr zurückgefordert werden kann. Die Verjährungsfrist solle dafür sorgen, dass ab einem gewissen Zeitpunkt Rechtssicherheit über die Zahlungen eintrete.

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BGH: Deutsche Bahn muss für Unfälle auf Bahnhöfen haften

18. Januar 2012
cc by flickr/ Rauchbier

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Besonders jetzt im Winter wird man immer wieder darauf hingewiesen, dass Hausbesitzer, die ihre Verkehrssicherungspflicht verletzen haftbar gemacht werden können. Doch was, wenn man auf einem glatten Bahnsteig ausrutscht? Hier hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) ein Grundsatzurteil gefällt: Verletzen sich Bahnreisende auf dem Bahnhofsgelände, dann können sie in Zukunft Schadenersatz von der Deutschen Bahn fordern.

Damit hat der BGH eindeutig die Rechte der Kunden gestärkt. Das Unternehmen müsse nicht nur dafür sorgen, dass die Züge sicher seien, sondern dass Reisende diese auch sicher erreichen und wieder verlassen könnten. Konkret ging es um eine Frau, die sich auf einem spiegelglatten Bahnsteig das Handgelenk gebrochen hatte. Die Richter gaben ihr am Ende Recht, womit sie Anspruch auf Schadenersatz hat.

Bisher war es nämlich gar nicht so einfach die Bahn für solche Fälle in die Pflicht zu nehmen, denn wie viele andere Konzerne auch, ist die Deutsche Bahn inzwischen in zahlreiche Unternehmenssparten aufgeteilt. Forderte man von der Gesellschaft, die die Bahnhöfe betreibt, Schadenersatz, verwies diese darauf, dass die Streu- und Räumpflicht auf ein anderes Unternehmen übertragen wurde. Die Richter des BGH betonten jedoch, dass hierbei die Unternehmensstruktur keine Rolle spiele. Diese Entscheidung könnte sich eventuell auch auf andere Bereiche wie zum Beispiel Flughäfen übertragen.

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Ratenkredit: Was ist bei vorzeitiger Kündigung zu beachten?

12. Januar 2012
cc by flickr/ amsfrank

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Manchmal kann es vorkommen, dass man einen Ratenkredit aufgenommen hat und diesen jedoch eigentlich früher abzahlen kann, als eigentlich gedacht. In solch einem Fall ist eine vorzeitige Kündigung bei den meisten Angeboten durchaus möglich. Die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalrecht des Deutschen Anwaltsvereins weist auf einige Punkte hin, die man dabei jedoch beachten sollte.

Entscheidend für die Kündigungsfrist sei das Datum, an dem der Kredit abgeschlossen wurde. Seit dem 11. Juni 2010 gilt nämlich die neue Verbraucherkreditrichtlinie. Diese besagt, dass ein Ratenkredit zu jedem Zeitpunkt ganz oder teilweise zurückgezahlt werden darf. Dafür darf die Bank jedoch eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Diese darf nicht höher als ein Prozent ausfallen. Liegt die Restlaufzeit des Kredits unter einem Jahr, sind sogar nur 0,5 Prozent erlaubt. Wer also nach besagtem Datum den Kreditvertrag abgeschlossen hat, kann nach diesem neuen Recht handeln.

Für alle, die vor diesem Zeitpunkt den Kredit aufgenommen haben, gilt natürlich noch das alte Recht. In diesem Fall kann keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden und Teilrückzahlungen dürfen von der Bank oder dem Kreditgeber abgelehnt werden. Zudem beträgt die reguläre Kündigungsfrist drei Monate.

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